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Bestandsschutz gemäß Einigungsvertrag

Verfasst:
27. September 2007 17:26
von Ex-User Eifelheizer
Hallo Gemeinde,
ich baue da gerade mit dem Krippe eine TS/0 zusammen.
Da ergibt sich zwangsläufig die Frage, ob es Dinge an der Maschine gibt, wo der TÜV notorisch Stress macht, obwohl eigentlich ein Bestandsschutz gegeben sein müßte.
Z. B. wäre da der Seitenständer, der nicht selbstständig einklappt.
Weiter hat jemand vielleicht die §§ des Einigungsvertrag mit Kommentar, oder einen Link dahin, dann kann man die dem Prüfer gleich unter die Nase halten.

Verfasst:
27. September 2007 18:40
von Der Bruder
also ich weis nur der seitenständer ist zubehör und bei uns meckert der tüv nur gans selten.
Alles was bauartbedingt vom werk gekommen ist hat bestandsschutz.

Verfasst:
27. September 2007 18:45
von p.vom.r
Bei meiner Vollabname hat es den Prüfer überhaupt nicht interessiert.
Da der Seitenständer ein original Werkszuberhör war, sollte es keine
Probleme geben.
Grüße, Peter.

Verfasst:
27. September 2007 18:50
von Falk
Ich habe Tüv im Februar machen lassen ... kein Kommentar zu dem Teil (wie zu vielen anderen),
und war die woche bei der DEKRA und hab was eintragen lassen, wobei der Prüfer auch nichts zu dem Seitenständer gesagt hat.

Verfasst:
27. September 2007 18:56
von Der Bruder
was läst mann bei einer MZ vom tüv eintragen?

Verfasst:
27. September 2007 19:00
von Maddin1
Vor meinen Seitenständer bei der ETZe hat sich der Tüver gesetzt und gesagt der wär nicht zulässig. Da muß ne 2. Feder ran, damit er alleine hochkommt. ABER DU HAST JA JETZT 2 JAHRE ZEIT!

Also alles nich so schlimm.
Vom Einigungsvertrag weiß ich nur, das Simsonfahrzeuge mit 50cm³ und 60km/h bis Bj 91 mit der Klasse M gefahren werden dürfen. Deshalb is ne Simme auch so gefragt.

Verfasst:
27. September 2007 19:13
von Nordlicht
Der Bruder hat geschrieben:also ich weis nur der seitenständer ist zubehör und bei uns meckert der tüv nur gans selten.
Alles was bauartbedingt vom werk gekommen ist hat bestandsschutz.
wurden die Ts überhaupt vom Werk mit Seitenständer ausgeliefert... mir ist nichts bekannt.... also Zubehör und da wirds denn problematisch. Ich würde auch zur eigenen Sicherheit eine 2 Feder montieren...
Re: Bestansschutz gemäß Einigungsvertrag

Verfasst:
27. September 2007 19:45
von Sven Witzel
Eifelheizer hat geschrieben:Weiter hat jemand vielleicht die §§ des Einigungsvertrag mit Kommentar, oder einen Link dahin, dann kann man die dem Prüfer gleich unter die Nase halten.
Ich blätter gleich mal im roten Backstein ( Deutsche Gesetze von Schönfeld ) - vielleicht finde ich was


Verfasst:
27. September 2007 19:50
von Ex-User Eifelheizer
01.07.1991 ist der Stichtag für alle Kraftfahrzeuge, die im Beitrittsgebiet (Beamtendeutsch) zugelassen werden. Ab hier gilt die StVZO der BRD, ergo bis dahin das entsprechende Gesetz der DDR, deshalb ist alles was in DDR zulässig war weiterhin ok, man muß es den Knaben eben nur beweisen!

Verfasst:
27. September 2007 20:32
von Stephan
1. zu den Simsons:
Alles waa bis zum 29. Februar 1992 erstmals als Simson zugalessen wurde, darf 60 km/h fahren.
Zum Seitenständer: Gibt es schon eine Menge im Forum, kommt also auf Region und vorallem dem Sachverstand des Prüfers an.
Ich bin ja auch frisch getüvt und außer Beleuchtung und Bremsen hat ihn nichts interessiert.
Meiner Meinung nach sind das auch die wichtigsten Dinge am Fahrzeug

, denn wenn die nicht funktionieren, kann ich andere arg in Gefahr bringen.

Verfasst:
28. September 2007 06:40
von Lorchen
Mein Prüfer meinte zu Seitenständer: Eigentlich hat es Bestandsschutz, aber bei ihm nicht. Also ist es Ermessensspielraum.

Verfasst:
28. September 2007 09:22
von bernie150
Lorchen hat geschrieben:Mein Prüfer meinte zu Seitenständer: Eigentlich hat es Bestandsschutz, aber bei ihm nicht. Also ist es Ermessensspielraum.
Meiner will den auch nicht.
Da ich es weiß, lasse ich den lieber nicht dran.
Ich möchte ja schließlich eine Abnahme (Vollabnahme) ohne Stress.
PS: Ein Link zum Einigungsvertarg würde mich auch interessieren (wegen kleinen Kennzeichen).

Verfasst:
28. September 2007 10:26
von Patrick Christian
Das mit dem Seitenständer ist nicht nur bei den EMMÈ ein Problem bzw. ein Problem gewesen.
Honda konnte bzw. durfte eine Zeit keine neuen Fahrzeuge ohne Umrüstung des Seitenständers verkaufen und schlimmer noch, es wurde allen schon verkauften Hondas
die 2 Jahren Tüvuntersuchung versagt wenn sie nicht Umgerüstet waren.
Ohne Umrüstung, keinen Tüv und da waren die Prüfer unerbittlich.
Denk dran Leute es geht um Euer Leben und ich kenne mehr als einen Menschen
der durch einen Sturz, bedingt durch den Ständer, Gliedmaßen verloren hat
bzw. dauerhaft verkrüppelt.
Gruß
Patrick

Verfasst:
28. September 2007 10:39
von dude
@Patrick Christian:
Für Honda kann es ja auch keinen Bestandsschutz gem. Einigungsvertrag geben.
Und es geht HIER nicht darum, wie sinnvoll eine Rückholfeder ist, sondern nur darum, ob es RECHTLICHE Grundlagen für oder gegen die Verwendung des Originalständers gibt.
Das wurde zwar schon oft diskutiert, aber leider kamen immer recht widersprüchliche Aussagen dabei heraus. Vielleicht klappt's ja dieses Mal!


Verfasst:
28. September 2007 20:20
von Luzie
Stephan hat geschrieben:Meiner Meinung nach sind das auch die wichtigsten Dinge am Fahrzeug

,
Wer einmal über diesen blöden Seitenständer "gesegelt" ist weis was noch wichtig ist!!!

Verfasst:
28. September 2007 20:30
von ETZChris
bin ich froh, dass ich nen 2-feder-original-seitenständer hab...

Re: Bestandsschutz gemäß Einigungsvertrag

Verfasst:
29. September 2007 02:41
von bernie150
Eifelheizer hat geschrieben:Weiter hat jemand vielleicht die §§ des Einigungsvertrag mit Kommentar, oder einen Link dahin, dann kann man die dem Prüfer gleich unter die Nase halten.
Das mit dem Einigungsvertrag scheint wohl nur ein schlauer Spruch zu sein. Gefunden habe ich da noch nix Verbindliches, was man der Zulassungsstelle unter die Nase halten kann.
Fazit: Viel Rauch um nichts.


Verfasst:
29. September 2007 05:49
von Lorchen
ETZChris hat geschrieben:bin ich froh, dass ich nen 2-feder-original-seitenständer hab...

Na, und ich erstmal!


Verfasst:
29. September 2007 07:08
von knut
2feder ist scheisse - mir ist mal son depp an die karre gerempelt -der ständer klappte ein und die karre lag im dreck - lieber ne zündstromunterbrechung.....

Verfasst:
29. September 2007 13:33
von jot
moin, bei den ganzen harley fritzen ist das mit dem seitenständer kein problem, mit der mz habe ich immer bauchschmerzen weil die popeligen schwingenlager so belastet werden, jot.

Verfasst:
29. September 2007 21:40
von Steffen
Ja, der TÜV regiert die Welt - zum Glück nur in Deutschland. Auch die Jeep'er-Szene kann ein Lied davon singen.
Apropos Seitenständer: da ist an meiner auch einer dran. Den mache ich aber ab und baue die Distanzhülse ein, weil mir der Seitenständer nicht gefällt. Ist halt auch Geschmackssache. Nach meiner Meinung gehört ein Seitenständer unter den Motor ud nicht an die Hinterachse.
Re: Bestandsschutz gemäß Einigungsvertrag

Verfasst:
3. Oktober 2007 01:55
von bernie150
bernie150 hat geschrieben:Eifelheizer hat geschrieben:Weiter hat jemand vielleicht die §§ des Einigungsvertrag mit Kommentar, oder einen Link dahin, dann kann man die dem Prüfer gleich unter die Nase halten.
Das mit dem Einigungsvertrag scheint wohl nur ein schlauer Spruch zu sein. Gefunden habe ich da noch nix Verbindliches, was man der Zulassungsstelle unter die Nase halten kann.
Fazit: Viel Rauch um nichts.



Verfasst:
3. Oktober 2007 08:45
von Alex
Kann mich mal jemand schlau machen?
Ich verstehe den Sinn der zweiten Feder nicht. Ja, wirklich.
Also ich verstehe schon wozu er gut sein
soll. Aber nicht wie das funktioniert.
An der Country steckt da in der Feder noch ne zweite Feder.
Die Aufnahmepunkte für beide Federn sind identisch.
Folglich ist der Effekt doch einfach so, als sei da statt zwei Federn eine stärkere angebaut, denn die Geometrie (gleiche Aufnahmepunkte) kann ja wohl nicht den erwünschten Effekt haben, automatisch einzuklappen. Übrigens klappt er bei mir auch nicht automatisch ein.
Andersherum:
Wenn die beiden Federn eh völlig identisch in den Aufnahmen sitzen und die eine Feder sowieso nur in der anderen steckt, dann ists doch kein Problem, jeden beliebigen 1-Feder-Ständer mit 2 Federn auszurüsten? Einfach kleinere Feder in die größere stecken und der Tüvvie ist zufrieden?
Ich merke schon...irgendwo ist ein brutaler Denkfehler aber mangels anderer Seitenständer zum Vergleich komme ich nicht drauf.
Gruß Alex

Verfasst:
3. Oktober 2007 09:00
von Nordlicht
Alex hat geschrieben:Kann mich mal jemand schlau machen?
Ich verstehe den Sinn der zweiten Feder nicht. Ja, wirklich.
Also ich verstehe schon wozu er gut sein soll. Aber nicht wie das funktioniert.
Gruß Alex
Alex man geht einfach davon aus ,das beide Federn nicht gleichzeitig brechen. Allerdings die Kontruktion an der Country bzw. der ganze Seitenständer ist schon etwas wackelig nicht so Vertrauenswürdig.Ich nehme ihn nun im äußersten Notfall.

Verfasst:
3. Oktober 2007 19:45
von Steffen
wieso brechen? Ich denke die 2. Feder soll für das selbsttätige Hochklappen des Ständers zuständig sein?

Verfasst:
3. Oktober 2007 20:07
von Jorg
Bei mir in Leverkusen mochte der TÜV das Ding auch nicht also Ständer mit Feder demontiert und nach Abnahme wieder angeschraubt.
Zu dem Einigungsvertrag hatte doch jemand aus dem Forum mal den TÜV und die DEKRA angeschrieben dort gab es auch sehr unterschiedliche Auffassungen. DEKRA JA zum Ständer, TÜV kategorisches NEIN.

Verfasst:
3. Oktober 2007 23:42
von ETZploited
Der selbsteinklappende Seitenständer hat eine zusätzlich eine zweite Feder, eine Rückholfeder zum Einklappen.
Früher war es wohl mal so, daß ein Seitenständer entweder selbstätig einklappen sollte, oder einen Killschalter besitzen.
Inzwischen ist es wohl so, daß die Feder, die den Ständer eingeklappt hält, durch eine zweite Feder gesichert werden muß, falls die erste bricht. Hat mit Selbsteinklappen nicht zu tun.
Hat also beides nur bedingt miteinander zu tun. Nämlich insofern, daß es um den Seitenständer und eine zweite Feder geht.
Das wurde schon beim letzten Thread zum Thema bunt durcheinander gewürfelt.
Grüße,
MZBerzerk