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Gerd300 hat geschrieben: (mit Leistungsbeschränkung)
P-J hat geschrieben:, also Topausstatung.
CJ hat geschrieben::wall:
P-J hat geschrieben:Gerd300 hat geschrieben: (mit Leistungsbeschränkung)
Bedeutet ein Exportmodell, 13KW bzw 17 Ps weils damals in der BRD
ea2873 hat geschrieben:muß dir leider widersprechen, mit LB ist die alte 34PS Klasse, weil da nicht der Unterschied in der Versicherung, sondern in der Führerscheinklasse war.
trabimotorrad hat geschrieben:Sorry, aber so wie es CJ beschreibt, ist es richtig. Die jeweiligen Versicherungsklassen sind beim TÜV und bei der Zulassung völlig irrelevant.
CJ hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:CJ hat geschrieben:
P-J hat geschrieben:......
auch in meinen Papieren steht "Leistungsbeschänkt".
trabimotorrad hat geschrieben:Sorry, aber so wie es CJ beschreibt, ist es richtig. Die jeweiligen Versicherungsklassen sind beim TÜV und bei der Zulassung völlig irrelevant.
Heute bezieht sich die Leistungsbeschränkung allerdings auf 48PS, denn diese 48PS darf man mit dem Motorradführerschein, der vor dem 25sten Lebensjahr erworben wird, fahren. früher waren das 36PS.
Richtig ist, das es heute keine Rolle mehr spielt, ob eine MZ ETZ250 nun 17 oder 21 PS hat, sie sind in der gleichen Versichrungsklasse , die bei 17 PS beginnt und bei 50PS aufhört. Ich zahle für meine 17PS-TS250-Nekermann-MZ so viel Versicherung wie für mein 21PS ETZ251-DDR-Innlandsgespann. Und meine TS150 mit 11 PS ist nicht wirklich billiger - selbst meine 8,2PS Kreidler kostet in etwa gleich viel - aber überall steht mit LB im Schein.
P-J hat geschrieben:Nur für den Fall das ihr das nicht wissen solltet, vergageiern kann ich mich selber, dazu brauchts keine Pfeifen aus dem Forum.
ea2873 hat geschrieben:die Polizei muß bei einer Kontrolle wissen, ob der Fahrer den richtigen Führerschein hat (ich weiß schon, du magst keine Polizei ), daher muß das in den Papieren erkennbar sein, welchen Führerschein man braucht.
ea2873 hat geschrieben:die Polizei muß bei einer Kontrolle wissen, ob der Fahrer den richtigen Führerschein hat (ich weiß schon, du magst keine Polizei ), daher muß das in den Papieren erkennbar sein, welchen Führerschein man braucht.
Die Versicherung ist eine andere Sache, die schaut die Papiere vor der Anmeldung an und ab da gilt der Fahrzeugschein und die Zulassung bei einer Kontrolle als Nachweis der Versicherung.
hermann27 hat geschrieben:ea2873 hat geschrieben:die Polizei muß bei einer Kontrolle wissen, ob der Fahrer den richtigen Führerschein hat (ich weiß schon, du magst keine Polizei ), daher muß das in den Papieren erkennbar sein, welchen Führerschein man braucht.
Die Versicherung ist eine andere Sache, die schaut die Papiere vor der Anmeldung an und ab da gilt der Fahrzeugschein und die Zulassung bei einer Kontrolle als Nachweis der Versicherung.
Wo bitte soll dann deiner Meinung nach etwas über den notwendigen Füherschein in den Papieren stehen ?
Die Versicherung stellt die lediglich eine EVB-Nummer zu Verfügung zur Anmeldung und kontrolliert die Papiere nicht vorab,
sondern erst nach erfolgter Anmeldung.
So ist es wenigstens bei uns in hessischen Odenwald.
mfG Hermann
nobbi- mz hat geschrieben:...Hallo Hermann, wenn jemand nur den Führerschein der Klasse A1 hat, darf er nur Krafträder mit LB fahren...
ea2873 hat geschrieben:P-J hat geschrieben:Nur für den Fall das ihr das nicht wissen solltet, vergageiern kann ich mich selber, dazu brauchts keine Pfeifen aus dem Forum.
die Polizei muß bei einer Kontrolle wissen, ob der Fahrer den richtigen Führerschein hat (ich weiß schon, du magst keine Polizei ), daher muß das in den Papieren erkennbar sein, welchen Führerschein man braucht.
Die Versicherung ist eine andere Sache, die schaut die Papiere vor der Anmeldung an und ab da gilt der Fahrzeugschein und die Zulassung bei einer Kontrolle als Nachweis der Versicherung.
schrauberschorsch hat geschrieben::schlaumeier:
vergasernadel hat geschrieben:Nun ist gut. Vielleicht sind nicht immer nur Motorräder Leistungsbeschränkt.
Der Harzer hat geschrieben:Alles Blödsinn, LB heißt Lastenbeiwagen
Gruß
Frank, der das wirklich mal geglaubt hat
P-J hat geschrieben: Im Regelfal war die ETZ mit einem sehr langen Krümmer ausgestattet der tief in den Topf hineinragte was die Aufladung gedrosselt hat. Dazu kam eine HD eine Nummer kleiner. Auf dem Krümmer sollte 13 KW eingeschlagen sein. Eigendlich hatten die immer Drehzahlmesser, Scheibenbremse und Getrenntschmierung, also Topausstatung.
CJ hat geschrieben::wall:
EmmasPapa hat geschrieben:Die ETZ 250 wurde nur über den langen Auspuffkrümmer und die kleinere Hauptdüse gedrosselt.
Ludentoni hat geschrieben:...Hat irgendjemand mal was belastbares, schriftliches zur angeblich zu verwendenden kleineren Hauptdüse...
Ludentoni hat geschrieben:............
Wenn nun zum drosseln eines 21 PS BRD Gespannes auf 17 PS der Krümmer und eine andere Hauptdüse nötig war, warum steht das dann nicht in den Gutachten? Da müsste es ja für den Sachverständigen drinstehen um es zur Abnahme überprüfen zu können, genau wie der Einschlag im hinteren Teil des Krümmers.
..........
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