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TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
13. August 2021 19:12
von Gerd300
Hallo zusammen,
der heute beim TÜV erhaltene Bericht nennt meine ETZ 250 Kraftrad m.LB. (mit Leistungsbeschränkung)
Das stand noch nie auf einem TÜV-Bericht. Hat das irgendwelche Vor- oder Nachteile? Wieso Leistungsbeschränkung? Die Emme ist Original 1985 bei Hein Gericke in Düsseldorf gekauft.
Die finden immer wieder etwas Neues womit die Einen verwirren.
VG
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
13. August 2021 19:23
von CJ
Das ist die "alte" nationale Fahrzeugklasse und nichts mit Drosselung oder Ähnlichem zu tun.
Ein Krad der "34-PS-Klasse" -Führerschein A beschränkt- wurde als "Krad m. Leistungsbeschraenk." geschlüsselt. Steht im Feld J als "25" und Feld (4) "1200".
Als man das 2005 übergeführt hat, wurde festgelegt, dass alle Kräder denen vor dem 01.10.2005 eine Typgenehmigung/ABE erteilt wurde die alte Schlüsselung behalten. Eine Umschlüsselung in die neue EU-Klasse L3e oder L4e erfolgt nicht.
Also alles gut.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
13. August 2021 19:25
von P-J
Gerd300 hat geschrieben: (mit Leistungsbeschränkung)
Bedeutet ein Exportmodell, 13KW bzw 17 Ps weils damals in der BRD Klassen für die Versicherung gab und die 250er in die 17 Ps klasse rutschen soll den die nächste Klasse ging bis 27 Ps. Im Regelfal war die ETZ mit einen sehr langen Krümmer ausgestattet der tief in den Topf hineinragte was die Aufladung gedrosselt hat. Dazu kam einen HD eine nummer kleiner. Auf dem Krümmer sollte 13 KW eingeschlagen sein. Eigendlich hatten die immer Drehzahlmesser, Scheibenbremse und Getrenntschmierung, also Topausstatung.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
13. August 2021 19:27
von 2-Stroke
Hallo,
soweit ich weiß, gab es bei der ETZ250 eine 13kW-Exportversion und die 15kW-Ausführung für den Heimatmarkt. Folglich dürfte Dir der TÜV-Prüfer diese Leistungsbeschränkung nun eingetragen haben.
VG
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
13. August 2021 19:29
von beerdrinker
P-J hat geschrieben:, also Topausstatung.
Du beschreibst gerade meine Emmi!
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
13. August 2021 19:32
von CJ
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
13. August 2021 19:39
von Andreas
CJ hat geschrieben::wall:

Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
13. August 2021 19:42
von schrauberschorsch
Meine RT 125/3 aus 1959 ist auch als Krad mit LB in den Papieren genannt. Die Maschine ist nachweislich kein Exportmodell.

Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
13. August 2021 19:53
von ea2873
P-J hat geschrieben:Gerd300 hat geschrieben: (mit Leistungsbeschränkung)
Bedeutet ein Exportmodell, 13KW bzw 17 Ps weils damals in der BRD
muß dir leider widersprechen, mit LB ist die alte 34PS Klasse, weil da nicht der Unterschied in der Versicherung, sondern in der Führerscheinklasse war.
Der TÜV hat da auch nichts erfunden, schau mal in deinen Fahrzeugschein, da steht das schon ewig (seit mehr als 20 Jahren, solange habe ich meine ETZ) drin.
edit: meine ETZ und auch meine TS hat volle 15kW und ist trotzdem Leistungsbeschränkt.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
13. August 2021 20:01
von P-J
ea2873 hat geschrieben:muß dir leider widersprechen, mit LB ist die alte 34PS Klasse, weil da nicht der Unterschied in der Versicherung, sondern in der Führerscheinklasse war.
Die 34 Ps Klasse für Führerscheinneulinge kamm vielvielspäter, Da hat schon keiner mehr über ne ETZ nachgedacht. Ausserdem wären 21 Ps dafür auch gut gewessen.
Glaubs mir, Ende der 70er und Anfang der 80er gabs diese Versicherungslassen, hatte ne auf 26 Ps gedrosselte Kawa die eigendlich 35 Ps hatte und damit in der bis 50 Ps Klasse versichet gewessen wäre und so wars auch mit den 21 Ps MZten. Auch von den TS gabs Export Drosselversionen.
Meine ist auch soeine mit der 13 KW Stempelung am Krümmer, auch in meinen Papieren steht "Leistungsbeschänkt".
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
13. August 2021 20:18
von trabimotorrad
Sorry, aber so wie es CJ beschreibt, ist es richtig. Die jeweiligen Versicherungsklassen sind beim TÜV und bei der Zulassung völlig irrelevant.
Heute bezieht sich die Leistungsbeschränkung allerdings auf 48PS, denn diese 48PS darf man mit dem Motorradführerschein, der vor dem 25sten Lebensjahr erworben wird, fahren. früher waren das 36PS.
Richtig ist, das es heute keine Rolle mehr spielt, ob eine MZ ETZ250 nun 17 oder 21 PS hat, sie sind in der gleichen Versichrungsklasse , die bei 17 PS beginnt und bei 50PS aufhört. Ich zahle für meine 17PS-TS250-Nekermann-MZ so viel Versicherung wie für mein 21PS ETZ251-DDR-Innlandsgespann. Und meine TS150 mit 11 PS ist nicht wirklich billiger - selbst meine 8,2PS Kreidler kostet in etwa gleich viel - aber überall steht mit LB im Schein.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
13. August 2021 21:38
von P-J
trabimotorrad hat geschrieben:Sorry, aber so wie es CJ beschreibt, ist es richtig. Die jeweiligen Versicherungsklassen sind beim TÜV und bei der Zulassung völlig irrelevant.
Sorry aber wir sprechen doch über die Zeit wo einen ETZ gebaut wurde und darauf bezieht sich auch der Begriff "Leistundgsreduziert" der in den den Paieren eingetragen ist. Das waren die Versicherungsklassen und kein Führerscheinscheiss. Alles andere ist Irrelevant. Schlicht und ergreifend, wer den langen Krümmer absägt istr illegal, im engen Sinn gesehen unterwegs.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
13. August 2021 21:59
von EmmasPapa
CJ hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:CJ hat geschrieben:

P-J hat geschrieben:......
auch in meinen Papieren steht "Leistungsbeschänkt".
Was im Grunde auf alle Zweitakt-MZen und den meisten Viertaktern aus gleichem Hause zutrifft. So steht das auch in den Papieren aller meiner MZen, auch der meines Bruders. Und das waren alles Inlandsmodelle, nix gedrosselt.
Paul, dieser Eintrag im Fahrzeugschein regelt allein die Zuordnung in eine bestimmte Fahrzeug- und damit Fahrerlaubnisklasse (das erfolgt im Bereich des sogenannten öffentlichen oder auch Verwaltungsrechtes). Was Du beschreibst, ist die Einordnung in eine längst obsolet gewordene Versicherungsklasse (das ist Zivilrecht, geht es doch um den Abschluss eines Versicherungsvertrages). Der Inhalt des Versicherungsvertrag und die Versicherungsklasse war und ist der Zulassungsbehörde scheixxegal, das hatte früher und hat auch heute nix in den Zulassungspapieren zu suchen, denn es gibt keine Rechtsgrundlage, diesen Zivilrechtskram in die aufgrund Verwaltungsrecht erstellten Papiere einzutragen. Die Versicherungen ziehen sich im Grunde nur die Leistungsdaten selber aus den Papieren und stufen nach eigenen, zivilrechtlichen Regeln ein. Dem Staat ist dabei nur wichtig, das überhaupt eine Versicherung abgeschlossen wurde (das ist die sogenannte Versicherungspflicht, welche wiederum auf öffentlichem Recht beruht), also die Regelung: ohne Versicherung - keine Zulassung.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
13. August 2021 22:08
von P-J
Versteh das wer das wolle, Leistungsbeschränkt ist also den nach alle Moppeds unter 48 Ps, was für ne Logig. Hab so die Vermutung das ihr mir ein Wagenrad an die Backe nähen wollt. Nur für den Fall das ihr das nicht wissen solltet, vergageiern kann ich mich selber, dazu brauchts keine Pfeifen aus dem Forum.

Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
13. August 2021 22:17
von EmmasPapa
Ach Paul, Du bist doch eigentlich ganz froh, wenn wir Dich vergageiern, oder? Nur selber so ganz ohne uns macht das doch niemals so viel Spaß!

Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
13. August 2021 22:27
von vergasernadel
Nun ist gut. Vielleicht sind nicht immer nur Motorräder Leistungsbeschränkt.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
13. August 2021 23:00
von waldi
trabimotorrad hat geschrieben:Sorry, aber so wie es CJ beschreibt, ist es richtig. Die jeweiligen Versicherungsklassen sind beim TÜV und bei der Zulassung völlig irrelevant.
Heute bezieht sich die Leistungsbeschränkung allerdings auf 48PS, denn diese 48PS darf man mit dem Motorradführerschein, der vor dem 25sten Lebensjahr erworben wird, fahren. früher waren das 36PS.
Richtig ist, das es heute keine Rolle mehr spielt, ob eine MZ ETZ250 nun 17 oder 21 PS hat, sie sind in der gleichen Versichrungsklasse , die bei 17 PS beginnt und bei 50PS aufhört. Ich zahle für meine 17PS-TS250-Nekermann-MZ so viel Versicherung wie für mein 21PS ETZ251-DDR-Innlandsgespann. Und meine TS150 mit 11 PS ist nicht wirklich billiger - selbst meine 8,2PS Kreidler kostet in etwa gleich viel - aber überall steht mit LB im Schein.
Richtig mein Achim genau so ist es. Wieso muss man da so eine Diskusion führen? Nicht Du Achim, aber unser alter Rocker.
Lg. Mario
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
14. August 2021 07:21
von ea2873
P-J hat geschrieben:Nur für den Fall das ihr das nicht wissen solltet, vergageiern kann ich mich selber, dazu brauchts keine Pfeifen aus dem Forum.

die Polizei muß bei einer Kontrolle wissen, ob der Fahrer den richtigen Führerschein hat (ich weiß schon, du magst keine Polizei

), daher muß das in den Papieren erkennbar sein, welchen Führerschein man braucht.
Die Versicherung ist eine andere Sache, die schaut die Papiere vor der Anmeldung an und ab da gilt der Fahrzeugschein und die Zulassung bei einer Kontrolle als Nachweis der Versicherung.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
14. August 2021 08:06
von P-J
ea2873 hat geschrieben:die Polizei muß bei einer Kontrolle wissen, ob der Fahrer den richtigen Führerschein hat (ich weiß schon, du magst keine Polizei

), daher muß das in den Papieren erkennbar sein, welchen Führerschein man braucht.
Bei 21 Ps ist das aber doch klar. Na Gut vieleicht feht es an Interlegenz bei der Polizei.

Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
14. August 2021 08:50
von hermann27
ea2873 hat geschrieben:die Polizei muß bei einer Kontrolle wissen, ob der Fahrer den richtigen Führerschein hat (ich weiß schon, du magst keine Polizei

), daher muß das in den Papieren erkennbar sein, welchen Führerschein man braucht.
Die Versicherung ist eine andere Sache, die schaut die Papiere vor der Anmeldung an und ab da gilt der Fahrzeugschein und die Zulassung bei einer Kontrolle als Nachweis der Versicherung.
Wo bitte soll dann deiner Meinung nach etwas über den notwendigen Füherschein in den Papieren stehen ?
Die Versicherung stellt die lediglich eine EVB-Nummer zu Verfügung zur Anmeldung und kontrolliert die Papiere nicht vorab,
sondern erst nach erfolgter Anmeldung.
So ist es wenigstens bei uns in hessischen Odenwald.
mfG Hermann
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
14. August 2021 13:10
von nobbi- mz
hermann27 hat geschrieben:ea2873 hat geschrieben:die Polizei muß bei einer Kontrolle wissen, ob der Fahrer den richtigen Führerschein hat (ich weiß schon, du magst keine Polizei

), daher muß das in den Papieren erkennbar sein, welchen Führerschein man braucht.
Die Versicherung ist eine andere Sache, die schaut die Papiere vor der Anmeldung an und ab da gilt der Fahrzeugschein und die Zulassung bei einer Kontrolle als Nachweis der Versicherung.
Wo bitte soll dann deiner Meinung nach etwas über den notwendigen Füherschein in den Papieren stehen ?
Die Versicherung stellt die lediglich eine EVB-Nummer zu Verfügung zur Anmeldung und kontrolliert die Papiere nicht vorab,
sondern erst nach erfolgter Anmeldung.
So ist es wenigstens bei uns in hessischen Odenwald.
mfG Hermann
Hallo Hermann, wenn jemand nur den Führerschein der Klasse A1 hat, darf er nur Krafträder mit LB fahren.
Gruß Norbert ?
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
14. August 2021 13:44
von hermann27
Ja, das ist mir bekannt.
Ich hatte aber es so verstanden, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil 1(oder ähnlichem) stehen müsse, welcher Führerschein
zum bewegen des entsprechenden Fahrzeuges notwendig sei.
Das ist aber meiner Kenntnis nach nicht der Fall.
mfG Hermann
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
14. August 2021 14:53
von CJ
nobbi- mz hat geschrieben:...Hallo Hermann, wenn jemand nur den Führerschein der Klasse A1 hat, darf er nur Krafträder mit LB fahren...
Nööö, Leichtkrafträder, geschlüsselt im Feld (4) mit "2200" nicht "1200".
Wenn man vergleichen will, was eigentlich irreführend ist, dann eher A2. Wobei, wie Achim schon ausgeführt hat, diese FS-Klasse ja mehr hergibt als die alte Schlüsselnummer. Mit dem heutigen A2-FS können zwar alle Moppeds mit der Schlüsselung "m.LB" gefahren werden, aber eben auch Moppeds mit der alten Schlüsselung "o.LB". Das stimmt so nicht mehr überein.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
14. August 2021 19:01
von Bar-Bie
Moin,
Was ist das für ein Kuddelmuddel mit diesen neuen Führerscheinabstufungen. Damals hatte man Klasse 1 und durfte Alles Fahren was 2 (oder 3 Gespann) Räder hatte. Leider hatte das zur Folge, daß z.B. eine Z900 "etwas" leistungsstärker war als die 50scher davor. In den 70ger Boomjahren der Moppetfahrerei haben das Viele leider unterschätzt und die Unfall/Todeszahlen waren nicht gerade schön. Einige schafften es nicht mal vom Laden bis nach Hause!! Aber dann kam der Gesetzgeber und schritt ein: In den ersten Jahren durften die Klasse 1 Neulinge nur Moppets mit maximal 27 PS fahren! Viele Hersteller drosselten dann ihre Produkte halt auf 27 PS. (Beim Kauf wurde man allerdings schon darauf hingewiesen, wie man die Drosselung wieder entfernen konnte.)
Der Generalimporteur von "Sanglas" aus Spanien hatte eine noch bessere Idee: Er ließ den roten Drehzahmesser Bereich um 1000 Touren früher beginnen!! Die 500ter Sanglas hatte eigentlich 34 PS, aber bei etwa 5000 Touren waren es halt nur etwa 27... ! Es war Alles ein wenig unkomplizierter... !
Nachdenkliche Grüße aus Bielefeld
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
15. August 2021 08:48
von schrauberschorsch
ea2873 hat geschrieben:P-J hat geschrieben:Nur für den Fall das ihr das nicht wissen solltet, vergageiern kann ich mich selber, dazu brauchts keine Pfeifen aus dem Forum.

die Polizei muß bei einer Kontrolle wissen, ob der Fahrer den richtigen Führerschein hat (ich weiß schon, du magst keine Polizei

), daher muß das in den Papieren erkennbar sein, welchen Führerschein man braucht.
Die Versicherung ist eine andere Sache, die schaut die Papiere vor der Anmeldung an und ab da gilt der Fahrzeugschein und die Zulassung bei einer Kontrolle als Nachweis der Versicherung.
Hier koennte man jetzt der Vollständigkeit halber noch differenzieren zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist das Recht, bestimmte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren, der Führerschein lediglich das Dokument, dass das grundsätzlich durch Fahrerlaubnispruefung erworbene Recht dokumentiert.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
15. August 2021 09:33
von P-J
schrauberschorsch hat geschrieben::schlaumeier:
Jo, man kann auch einen Kuh so heftig in den Arsch blassen bis die Hörner grade werden.

Laut meinen alten Führerschein darf ich auch kein E-Auto fahren, steht drin.

Nicht das jemand jetzt denkt das ich das will.

Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
17. August 2021 09:07
von Gerd300
Vielen Dank für die vielen interessanten Einträge. Jetzt bin ich etwas schlauer. Mache Beiträge bieten auch einen gewissen Unterhaltenswert. Danke Euch allen.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
17. August 2021 15:33
von Luzie
vergasernadel hat geschrieben:Nun ist gut. Vielleicht sind nicht immer nur Motorräder Leistungsbeschränkt.

Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
18. August 2021 06:46
von Der Harzer
Alles Blödsinn, LB heißt Lastenbeiwagen
Gruß
Frank, der das wirklich mal geglaubt hat

Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
18. August 2021 13:41
von Mechanikus
...und ich dachte mal, es heißt Lichtblinkanlage.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
18. August 2021 14:49
von trabimotorrad
Der Harzer hat geschrieben:Alles Blödsinn, LB heißt Lastenbeiwagen
Gruß
Frank, der das wirklich mal geglaubt hat

Da mein zweites Gespann einen Lastenbeiwagen und den Eintrag "Motorrad mit LB" hab ich auch eine ganze Weile angenommen, das LB Lastenbeiwagen heißt.
Alle meine anderen Motorräder waren über 27PS - also damals ohne Leistungsbeschränkung.
Als ich dann dem Trend, der zur zweit und dritt-MZ geht, gefolgt bin, habe ich mich gewundert, das da auch ein "Lastenbeiwagen" sogar bei der TS150 eingetragen war

Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
21. November 2021 23:21
von thomsen61
P-J hat geschrieben: Im Regelfal war die ETZ mit einem sehr langen Krümmer ausgestattet der tief in den Topf hineinragte was die Aufladung gedrosselt hat. Dazu kam eine HD eine Nummer kleiner. Auf dem Krümmer sollte 13 KW eingeschlagen sein. Eigendlich hatten die immer Drehzahlmesser, Scheibenbremse und Getrenntschmierung, also Topausstatung.
Es gab noch mehr Änderungen. Der Brennraum des Zylinderkopfes war größer-also geringere Verdichtung und der Vergaser hatte nur 26 mm Durchlass.
So ein Umbaukit habe ich noch da, neu und mit Prüfzertifikat.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
22. November 2021 00:10
von rausgucker
@ Thomsen Da verwechselst Du was. DIe Drosselung der ETZ 250 bestand ausschließlich aus dem überlangen Drosselkrümmer und einer etwas kleineren Hauptdüse. Einen anderen Zylinderdeckel gab es für den EM 250 nicht und auch keinen Vergaser mit 26 mm Durchlass. Der Vergaser mit 26 mm war für die 175er gedacht soweit ich weiß.
Und wie hier schon gesagt wurde, die Drosselung war auf dem Krümmer als Kennung "13 kW" eingeschlagen.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
22. November 2021 08:38
von EmmasPapa
Was der thomsen61 beschreibt ist die Drosselung der TS 250/1 (und auch der TS 250) auf die 17 PS. Das ging per anderem Zylinderdeckel mit Verdichtung 8,5 anstatt 10 und dem kleinerem Vergaser. Die ETZ 250 wurde nur über den langen Auspuffkrümmer und die kleinere Hauptdüse gedrosselt.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
22. November 2021 09:16
von TS Paul
CJ hat geschrieben::wall:
Ich fühle mit Dir!

Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
22. November 2021 10:46
von Ludentoni
EmmasPapa hat geschrieben:Die ETZ 250 wurde nur über den langen Auspuffkrümmer und die kleinere Hauptdüse gedrosselt.
Hat irgendjemand mal was belastbares, schriftliches zur angeblich zu verwendenden kleineren Hauptdüse, oder ist das wieder nur eine haltlose Behauptung? Ich hab Anfang und mitte der 90er mehrere dieser13 KW Krümmer verbaut, in ETZ 250 und 251 aber immer ohne die Änderung der Hauptdüse. im Gutachten war diesbezüglich auch nie was aufgeführt. Ich lese das mit der Hauptdüse in Verwendung mit 13 KW Krümmer hier immer wieder, aber hab noch nie was belastbares dazu gesehen...
Die ETZ A hatte auch einen längeren Krümmer und war auf 12,5 KW gedrosselt, die hatte nur eine 120er HD, im Gegensatz zur ETZ mit 15,4 Kw/21 PS und 130er. Kommt das mit der angeblich kleinerén HD bei der Zivilvariantenumrüstung evtl. daher?
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
22. November 2021 11:37
von EmmasPapa
Dem Motor ist es doch egal, ob er in einer Armee-, Polizei- oder Zivilausführung drin hängt. Und wenn in der Armeeausführung der Langkrümmer und die kleinerere HD zur Drosselausführung gehören, was ändert dann die Ausführung als Zivilmaschine? Da es in der DDR keine Zivilausführung mit den 17 PS gab, gibt es dazu wohl auch keine belastbare, "zivile" Literatur dazu.
Zumindest in der Bedienungsanleitung der /A (zu finden bei Miraculis) findet sich die HD 120 explizit aufgeführt.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
22. November 2021 11:55
von rausgucker
@ Ludentoni
Etwas "Belastbares" kann Dir sicher MZ in Zschopau sagen bzw. zusenden oder das VPKA-Kreisamt, einfach mal anmailen oder anrufen. Nein??!
Na dann wirst Du wohl mit den "haltlosen Behauptungen" der Foristi hier leben müssen - von denen sicher der eine oder andere auch schon mal einen ETZ-Krümmer in der Hand gehabt haben sollte. Manche fahren sogar völlig haltlos mit diesen MZen durch die Gegend.

Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
22. November 2021 12:06
von Ludentoni
Ach herrlich, wie ein Hund dem man auf den Schwanz getreten hat...
Hier werden oft solche Behauptungen aufgestellt und wenn man dann mal nachfragt um eventuelle Grubenhunde und dummes Zeug zu entlarven gibts solche Antworten, wirklich sehr hilfreich.

Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
22. November 2021 17:00
von CJ
Ludentoni hat geschrieben:...Hat irgendjemand mal was belastbares, schriftliches zur angeblich zu verwendenden kleineren Hauptdüse...
So auf die Schnelle...
Quelle: MOTORRAD 21/1985 "Vergleich Jawa 350 und MZ ETZ 250"
ETZ 250.jpg
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
22. November 2021 17:30
von Ludentoni
Danke dir, da geht es aber ums Entdrosseln... Das gleiche kann man hier nachlesen:
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... mmergruen/Wenn nun zum drosseln eines 21 PS BRD Gespannes auf 17 PS der Krümmer und eine andere Hauptdüse nötig war, warum steht das dann nicht in den Gutachten? Da müsste es ja für den Sachverständigen drinstehen um es zur Abnahme überprüfen zu können, genau wie der Einschlag im hinteren Teil des Krümmers.
Gibt es evtl. ein Gerickegutachten in dem die andere HD aufgeführt ist?
Hier ist sie nämlich nicht aufgeführt:
download/file.php?id=33213&kb=1
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
22. November 2021 17:36
von Mainzer
Da könnte man jetzt wieder argumentieren, dass das verlinkte Gutachten von 1990 ist und sich genaugenommen nur auf den 251er-Auspuff bezieht. Möglicherweise benötigt man bei dem keine kleinere Hauptdüse, beim originalen 250er aber schon

Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
22. November 2021 17:46
von Klaus P.
Was es alles so gab, `95 wg. Versicherungsklasse XY (17 PS ?).
Die Drosselblende war ein Messingring ca. 10 mm breit, der von hinten in den Vergaser geschoben wurde.
Gehalten am Ort mittels einem o. zwei Körnerschläge in den Außenmantel vom Ring.
Fahrbar mit der Drossel wie ein Sack voller Nüsse.
Hubraum war auch angehoben
Gruß Klaus
An dem Tag haben wir gleich 2 Reduzierungen gemacht.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
22. November 2021 17:57
von CJ
Aus der Bedienungsanleitung der ETZ 250
Bedienungsanleitung ETZ 250.png
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
22. November 2021 18:13
von P-J
In meinem Westbrief ist bei 13 KW nicht mal der Krümmer mit Kennzeichnung eingetragen. Geschweige nen ne 24 mm Blende wovon ich bisher noch nie was gehört hab.

Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
22. November 2021 19:28
von EmmasPapa
Ludentoni hat geschrieben:............
Wenn nun zum drosseln eines 21 PS BRD Gespannes auf 17 PS der Krümmer und eine andere Hauptdüse nötig war, warum steht das dann nicht in den Gutachten? Da müsste es ja für den Sachverständigen drinstehen um es zur Abnahme überprüfen zu können, genau wie der Einschlag im hinteren Teil des Krümmers.
..........
Ich denke, die kleinere HD kann sowieso nicht zwingend zur Leistungsminderung nötig sein. Die Düsengröße muss aber zur verfügbaren Luftmenge passen. Mit zu großer HD läuft auch der Drosselmotor zu fett, mit zu kleiner HD wird er zu mager laufen und Klemmneigung bestehen. Es ist wahrscheinlich eher nur der Hinweis auf eine dann benötigte andere Vergaserabstimmung, also dass mit dem Drosselkrümmer auch eine kleinere HD nötig wird. Einen Motor nur mit einer kleineren HD drosseln zu wollen, wäre ans ich ja auch dämlich.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
22. November 2021 20:13
von Ludentoni
@ Nils,
das Gutachten von 90 bezieht sich auf die Modelle ETZ 250 und ETZ 251, der abgebildete Schalldämpfer soll nur aufzeigen dass der verlängerte Krümmer weiter in den Dämpfer ragt und die hintere Kennzeichnung anzeigen. So verstehe ich das...
@ CJ,
die 12,5 KW Variante ist die ETZ A. Die hat den langen Krümmer und die 120er HD. Damit kann man sehr gut Schrittgeschwindigkeit fahren, daher auch wohl die kleinere Düse...
@ Klaus,
das trieb damals schon seltsame Blüten zu der Zeit mit Drosselungen, die Versicherungen kassierten damals unverschämt ab bei 21 PS, da konnten wir ja gar nicht anders...
@ Emmas Papa
vor Einbau der 13 KW Krümmer wurden die schon um 20 cm abgesägt, und gute Halbgötter in grauen Kitteln gaben bei Abnahme und Eintragung schon den Tip beim nächsten entfernen der Ölkohle im Krümmer dies mit einem Sägeblatt auf 20cm Länge zu machen...

Solche gabs wirklich beim TÜV, und auch die wussten um den Unsinn ein Gespann auf 13 KW zu drosseln. Ging halt um Versicherungsbeiträge.
Nur war eben die Hauptdüse nie ein Thema, und die Leute aus dem MZ Werk hätten das wenn nötig mit Sicherheit irgendwo aufgeführt, denn die waren keine beileibe keine dummen, die wussten schon damals weitaus mehr über Zweitakter als viele, viele andere.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
22. November 2021 20:23
von CJ
Ganz ehrlich? Ich bin jetzt hier raus. Deine Frage war ja nicht die unbedingte Notwendigkeit einer kleineren HD. Vielmehr hast du nach schriftlichen Quellen zu „angeblich verwendeten“ kleineren HD gefragt, weiterhin ging es dir um „haltlose Behauptungen“ und Grubenhunde. Für mich ist es klar belegbar, dass MZ diese kleinere Düse ab Werk bei ALLEN 17 PS-Motoren verwendet hat. Auch ich halte diese Düsengröße für eine Folgeanpassung des Vergasers an die Drosselung, nicht für die Drosselung selber.
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
22. November 2021 20:30
von rausgucker
@ Ludentoni
Fragt sich nur wer der Hund ist ... aber Reflexion ist offenbar nicht so Deins. Aber irgendwas Belastbares hattest Du jetzt nicht beigetragen? ... außer alten TÜV-Geschichten und DInge vom Hörensagen über MZ-Ingenieure?
Re: TÜV-Bericht, neuer Eintrag

Verfasst:
23. November 2021 13:28
von Ludentoni
@ CJ und Rausgucker,
meine Frage, bzw. was ich suche ist eine schriftliche Bestätigung vom Werk oder vom damaligen Importeur, dass bei Verwendung bzw. Einbau eines 13 KW Drosselkrümmers in die ETZ Modelle eine andere Hauptdüse unbedingt nötig oder zu verwenden ist, wie hier von verschiedensten Leuten immer wiedervbehauptet wird. Und? Gibts sowas? Könnt ihr sowas vorbringen? Butter bei die Fische...
Von mir aus könnt ihr weiterhin behaupten und schreiben dass die Drosselung auf 13 KW über Düse und Krümmer gemacht wird, laut Gutachten und Prüfbericht braucht es aber nur den Krümmer dazu. Auch dürft ihr gerne alles glauben was die Motorpresse so alles zu MZ geschrieben hat, ich werde solche Dinge weiterhin hinterfragen.