Diese Anhänger waren, wie du schon geschrieben hattest, in der DDR nur bis 40 km/h zugelassen, was auch per Schild kenntlich gemacht werden musste. Die Anhänger haben eine Zulässige Gesamtmasse von 60kg, bei einem Eigengewicht von 24kg. Was da manchmal in der Realität geladen wurde ist sicher reichlich mehr
Am Motorrad ist so ein Anhänger also eigentlich nur den Spaß wert, denn die 40 km/h Höchstgeschwindigkeit dürfen mit einer 250er nicht überschritten werden.
xtreas hier aus dem Forum hat zum Beispiel vor einigen Jahren eine ETZ mit so einem Hänger erfolgreich bei der DEKRA abnehmen lassen. Ob der RT-Besitzer hier im Forum aktiv ist
, ich weiß allerdings das es mindestens 2-3 Leute gab die hier schon eingetragene Anhänger an der RT gezeigt haben, ist aber zu lange her um mich zu erinnern, wer das war. In der Suche habe ich es auch gerade nicht gefunden, mit etwas Geduld sind die Beiträge aber sicher noch auffindbar. Habe gerade mal in meine RT- Papiere geschaut, meine AHZV für den PAV- Einradanhänger ist bis 60 km/h eingetragen, das wurde 2013 gemacht. Ob sowas heute noch möglich ist hängt sicher stark vom Sachverständigen ab.
RT 125/2, BJ 1956 mit PAV40 Anhänger; TS250/1 (FE1) Standpark: RT125/2, BJ 1958; ETS250 Bj. 1971,