In der aktuellen April 2013 Oldtimer Praxis is ein recht interessanter Artikel über Sperber u. Habicht drinne

Gruss Jens
Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
Sven Witzel hat geschrieben:Die EMW zB
Gespann Willi hat geschrieben:@Lorchen
War die ES schneller wie die TS 150?
Gespann Willi hat geschrieben:Okay,mich hat nur der harte Satz von TeEs gewundert
das sich der Schreiber disqualifiziert hat,wegen dem ersten Satz
@Lorchen
War die ES schneller wie die TS 150?
TeEs hat geschrieben:Gespann Willi hat geschrieben:Okay,mich hat nur der harte Satz von TeEs gewundert
das sich der Schreiber disqualifiziert hat,wegen dem ersten Satz
@Lorchen
War die ES schneller wie die TS 150?
Entschuldigung an alle, die durch Herkunft und Alter den Grund nicht erkennen konnten.![]()
Nochmal zum Fakt:
Man konnte in der DDR mit 15 den Mopedschein machen und damit legal alles bis 50 ccm und vmax 60 km/h fahren, also vorwiegend alle Vögel außer Sperber. Der hatte die angegebenen 75 Spitze und deshalb auch ein Nummernschild.
Mit 16 konnte man die "1" machen also den Motorradschein. Der war dann per Eintragung in der Fahrerlaubnis (der Begriff "Führerschein" war in der DDR verpönt) in der Art: "begrenzt auf 150 ccm bis [Datum des 18. Geburtstages]" Danach war der automatisch offen und du durftest alles auf 2 Rädern und Gespanne bewegen.
Es war also eher umgekehrt. Wenn du die 1 hattest, wolltest du ein richtiges Motorrad und keinen Sperber mit 75 Spitze. Deshalb war der auch im Straßenbild nicht so häufig anzutreffen. Außerdem lief ein "guter" Habicht fast genauso schnell wie ein durchschnittlicher Sperber
TeEs hat geschrieben: ... lief ein "guter" Habicht fast genauso schnell wie ein durchschnittlicher Sperber
Gespann Willi hat geschrieben:Nee,ich werd dich beim nächsten Frühstück ausquetschen
RT-Tilo hat geschrieben:... Der Sherrif stutzte kurz, lief zu dem Moped und begann ein Referat über
Urkundenfälschung ...wir schauten uns ratlos an und wußten gar nicht, was er von ihm wollte. Zum Abschluß
überreichte er dann eine Mängelbescheinigung und die Auflage, das Fahrzeug unverzüglich nach Hause zu bewegen und
zu einem bestimmten Termin auf der Dienststelle vorzustellen ... aber mit ordnungsgemäß montiertem Kennzeichen !!!
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