Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
Hans-Jörg hat geschrieben:Hallo,
mein Sohn ist seid kurzem "Mopped-Fahrer" (Klasse M) und fährt z.Z. eine Simson S51. Jetzt würde er gerne in eine HuFu MZ einem 50 ccm Simsonmotor einbauen.
Gibt es schon so einen Umbau und wenn ja, kann man ihn dann Zulassen?????
Vielen Dank und viele Grüße aus Leichlingen
Hans-Jörg
SE-QB 12 hat geschrieben:Warum willst du denn so einen Unfug machen.....????? Trägt dir meiner Meinung nach keiner ein!
OnkelTom hat geschrieben:Simmemotor inne Emme?!
Kenn ich eher andersrum...!
Hans-Jörg hat geschrieben:(Klasse M) und fährt z.Z. eine Simson S51.
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
biebsch666 hat geschrieben:SPOILER:
biebsch666 hat geschrieben:SPOILER:
Mitglieder in diesem Forum: Kai2014 und 11 Gäste