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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

BeitragVerfasst: 7. März 2024 21:02
von starke136
Luse hat geschrieben:Fakten und ADAC in einem Satz zu benutzen ist aber seltsam.


Kann man auch auf der passenden Seite z.B. des Staates nachlesen , oder man wittert überall böse Verschwörungen der Echsenmenschen.

-- Hinzugefügt: 7. März 2024 21:09 --

https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ch-1842574

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

BeitragVerfasst: 7. März 2024 22:49
von Dieter
Luzie hat geschrieben:
starke136 hat geschrieben:

Dies ist kein Chaos, sondern genau das Gegenteil: Vereiheitlichung.



:rofl: :rofl: :rofl:

-- Hinzugefügt: Do 7. Mär 2024, 20:55 --

Enz-Zett hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:Läuft diese ab, darfst du nur noch PKW und Motorrad fahren. Holst du die ärztliche Untersuchung nach, auch wieder LKW. Ein Verfallen von Klassen gibt es nicht mehr.

Stimmt so auch nicht ganz. Du darfst LKW in dem Umfang fahren, wie du es zum Zeitpunkt durftest als du die Fahrerlaubnis erworben hast. Die LKW-Klassen verfallen nicht, aber wenn die erforderlichen Untersuchungen zu lange überzogen werden, kann das Amt auch eine neue Fahrprüfung vorschreiben. Die findet dann aber nach den gegenwärtigen Richtlinien statt - ist also faktisch ein Neuerwerb.
Wie lange man die erforderlichen Untersuchungen überziehen kann, ist von Amt zu Amt unterschiedlich. 6 Monate machen eigentlich alle mit, bei manchen geht es auch noch nach 2,5 Jahren. Aber irgendwann geht es halt nicht mehr.


Steht doch ein datum drauf bis wann die jeweilige klasse gültig ist .

-- Hinzugefügt: Do 7. Mär 2024, 20:58 --

DWK hat geschrieben: … Bei mir steht beides drin.

Bei mir auch. Gültigkeit 15 Jahre, LKW 5 Jahre



Mit der Gültigkeit bist du zumindest bei uns auf dem Holzweg. Da muss nur zu einem bestimmten Datum der Schein neu beantragt werden, 15 Jahre nach Ausgabe, damit die Angaben und das Bild wieder aktuell sind. Das Thema LKW, alt Klasse 2 ist mir unbekannt.

Siehe hier, so sieht bei uns der aktuelle Führerschein aus. Da steht nur das Erwerbsdatum der aktuellen Klasse drauf. Kein Ablaufdatum.
viewtopic.php?f=30&t=92091&start=50#p2087013


Gruß
Dieter

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

BeitragVerfasst: 8. März 2024 06:22
von Robert K. G.
Noch mal: in Deutschland verfällt dir nichts (automatisch). Wenn das Amt bei der Neubeantragung berechtigte Zweifel hat, dass du nicht in der Lage bist ein Fahrzeug zu führen, dann kann es dir Auflagen geben. Das passiert regelmäßig nach Schlaganfällen, Erblindungen, Amputationen usw. Aber auch eine Diabetiserkrankung bla kann solche Zweifel erhärten. Dann kann es auch sein, dass man für den PKW Schein zum Onkel Doktor muss. Rein theoretisch wäre auch denkbar, dass man eine Fahrprobe abgeben muss, mit dem ganzen Krempel der dann in deinem Auto ist. Natürlich nach den neusten Regeln! Wer an seinem LKW noch das Anhängerdreieck sucht, oder die Fahrtrichtung im PKW per Handzeichen anzeigen will, sollte den Quatsch vielleicht mal lassen…

Gruß
Robert

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

BeitragVerfasst: 8. März 2024 08:15
von Der Sterni
Robert K. G. hat geschrieben:Wer an seinem LKW noch das Anhängerdreieck sucht, oder die Fahrtrichtung im PKW per Handzeichen anzeigen will, sollte den Quatsch vielleicht mal lassen…


Das sind doch aber genau die Leute, die dir mit stolz geschwellter Brust erklären, dass sie seit annähernd 70 Jahren unfallfrei fahren.
Die Karosse sagt was anderes und die Tatsache, dass alle um sie herum mit Ausweichmanövern dafür sorgen, dass die Statistik aufrechterhalten wird ist doch nur nebensächliches Geplänkel ;]

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

BeitragVerfasst: 8. März 2024 09:57
von EmmasPapa
Das Anhängerdreieck ist meines Wissens 1956 weggefallen, zumindest im Westen Deutschlands mit den Seebohmschen Reformen. In der DDR ist es wohl noch bis etwa 1960 im Einsatz gewesen. Aber selbst mein Vater, der in einem Monat 80 Jahre alt wird, hatte nichts mehr mit diesem Dingens zu schaffen.

Hier alte Bilder aus seiner aktiven Zeit als Berufskraftfahrer. Das war Mitte/Ende der 1960er. Es ist auch das gleiche Auto, erst als Straßenzugmaschine mit zwei Zementbirnenanhängern dran, dann später zur Sattelzugmaschine umgebaut und mit Czepel-Auflieger, dessen ursprüngliche Zugmaschine in die ewigen Jagdgründe eingegangen war. Da waren schon die Anhängerdreiecke Geschichte.

20230320_165231.jpg


20230320_165157.jpg


Mein Vater jedenfalls fährt seit gut zwei Jahren nicht mehr selber, er hat von sich aus aufgehört, weil er selber erkannte, dass es so besser ist. Insofern zeigte er auch am Ende der Kraftfahrerkarrrie, dass er ein echte Profi war.

Es könnten also eigentlich nur noch Zombies nach dem Dreieck suchen....

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

BeitragVerfasst: 8. März 2024 10:40
von guzzimk
...Weiß denn jetzt jemand ob mir die Klasse CE79 zusteht oder nicht? Hatte den alten 3er Führerschein. ("Bei der Umschreibung der Klasse 3 wird die Klasse C1, C1E und CE79 zugeteilt.")

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

BeitragVerfasst: 8. März 2024 10:53
von Robert K. G.
Jein! Du musst eine ärztliche Überprüfung über dich ergehen lassen. Und das alle 5 Jahre. Dann darfst du Anhänger mit 11,25 t ziehen, die es nicht gibt! ?

Ich vermute das hast du nicht, also wird dir diese Klasse auch nicht eingetragen.

Gruß
Robert

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

BeitragVerfasst: 8. März 2024 11:06
von EmmasPapa
guzzimk hat geschrieben:...Weiß denn jetzt jemand ob mir die Klasse CE79 zusteht oder nicht? Hatte den alten 3er Führerschein. ("Bei der Umschreibung der Klasse 3 wird die Klasse C1, C1E und CE79 zugeteilt.")


Im Grunde ja, aber nur mit Vorlage der Gesundheitsprüfung. Da Du aber bereits 59 Jahre alt bist und diese Gesundheitsprüfung bisher nicht vorgelegt hattest, dürfte es dafür schon zu spät sein. Du hättest zum Erhalt dieser CE79 mit 50 Jahren einen Antrag mit Vorlage der Gesundheitsprüfung stellen müssen. Der Spaß kostet knapp 200,- €. Jetzt nach 9 Jahren kann es sein, dass das Amt mehr haben will, als nur die Gesundheitprüfung. Die Klasse CE79 war bereits seit Deinem 50.Geburtstag außer Kraft gesetzt und wärst Du mit einer Zugkombination aus 7,5-Tonner plus Anhänger/Auflieger, die schwerer als 12 Tonnen ist, erwischt worden, dann hätte eine Straftat vorgelegen.

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

BeitragVerfasst: 8. März 2024 11:15
von Robert K. G.
Stand jetzt darfst du einen 7,5 t Motorwagen plus einen 4,5 t Anhänger ziehen. Das sollte im privaten Bereich reichen. Zumal ab Mitte des Jahres alles über 3,5 t mautpflichtig wird (H-Kennzeichen ist u. a. raus). Entsprechend würde man sich bei einem Umzug eh einen 3,5 t Sprinter mit 3,5 t Anhänger holen. Mehr brauchst du nicht und es lohnt auch der Aufwand nicht.

Gruß
Robert

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

BeitragVerfasst: 8. März 2024 15:37
von Luzie
Dieter hat geschrieben:
Luzie hat geschrieben: ...

Mit der Gültigkeit bist du zumindest bei uns auf dem Holzweg. ...
Gruß
Dieter



dann zeig doch mal ein bild der rückseite, da steht doch das enddatum drauf. Wie auch unter 4a und 4b

-- Hinzugefügt: Fr 8. Mär 2024, 15:43 --

Robert K. G. hat geschrieben:Noch mal: in Deutschland verfällt dir nichts (automatisch). ...
Gruß
Robert


Wenn du das gültigkeitsdatum überschritten hast bist du nicht mehr LEGAL unterwegs. Ist wie mit dem überschreiten des TÜV.

-> Die Führerscheinklassen C1 und C1E sind für Berufskraftfahrer (und alle Inhaber eines EU-Kartenführerscheins, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden) befristet für fünf Jahre gültig. Das heißt, sie müssen in regelmäßigen Abständen erneuert werden, was unter anderem auch einem ärztlichen Gutachten bedarf. Mit einer Ausnahme: C1E-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Ab dann gilt ebenfalls die 5-Jahres-Regel. Eine weitere Ausnahme: Wurde die Fahrerlaubnis für die Klasse C1 ab dem 01. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 neu erteilt, gilt sie bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Führerscheininhabers. Danach gilt die 5-Jahres-Regel.

Wenn Sie die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde verlängern wollen, müssen fristgerecht diverse Unterlagen vorgelegt werden. Eine erneute Ausbildung muss hingegen nicht gemacht werden (Ausnahme Berufskraftfahrer). Die einzureichenden Unterlagen umfassen ein ärztliches Gutachten (körperliche und psychische Gesundheitsprüfung), ein augenärztliches Gutachten (Augenuntersuchung) sowie den Antrag auf Verlängerung. Außerdem benötigen Sie Ihren alten Führerschein, Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto, um den neuen Fahrerqualifizierungsnachweis erfolgreich zu beantragen.

Quelle : lapid.de

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

BeitragVerfasst: 8. März 2024 16:10
von Dieter
Dann noch einmal. Lies doch auch den Rest von dem zitierten Satz.

Erstens habe ich eine aktuelle Rückseite von weiter oben schon verlinkt. Da ist bei uns nur das Datum vom Beginn der Erlaubnis eingetragen. Da steht kein Ablaufdatum. Der Scan von einer Karte sollte doch reichen.

2. Unter dem Ablaufdatum der Karte steht bei den aktuellen Plastikkarten sicher ein Ablaufdatum der Karte. Die gilt von der Ausstellung an 15 Jahr Aber dann muss nur eine neue beantragt werden um sie zu aktuallisieren. Die alten Führerscheine wurden mal unbegrenzt erteilt und das bleibt weiterhin gültig.

3. Dann ist bei euch doch nicht alles besser. Scheiss Dänemark :mrgreen:


Und für weitere Infos einfach den Eröffungs Beitrag, also den ersten von mir in diesem Tread öffnen. Da wird alles konkret erklärt. Auch wann die älteren Plastikkarten neu beantragt werden müssen. Da findest du einen noch immer gültigen Link.

Und für Achim:

Unter 4a steht wann du die Plastikkarte erhalten hast.

In meinem Beitrag 1, ganz vorne musst du nur die verlinkte PDF öffnen. Dort findest du das Datum wann du deinen umtauschen musst. Ansonsten einfach dem erwähnten Führerscheinrechner fragen. Hab ihn mir aber nicht angesehen. Bei mir ist schon alles klar.


Gruß
Dieter

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

BeitragVerfasst: 8. März 2024 23:33
von waldi
Da ich den grossen Schein habe, muss ich halt alle 5 Jahre zum Doc. Wenn ich das nicht mache, kann ich aber trotzdem 7,5 Tonner fahren. Bei mir steht auch kein Ablaufdatum drin, ausser, bei "C" und das hatte ich ja gerade geschrieben. :ja:

Lg. Mario

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

BeitragVerfasst: 10. März 2024 10:23
von Luzie
Wzbw

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

BeitragVerfasst: 10. März 2024 11:13
von MZ-Oldi
Hallo,
also die FS-Klasse CE muß alle 5 Jahre durch eine amtsärztliche Untersuchung "verlängert" werden. Beruflich damit fahren darf man nur, wenn die entsprechenden Module ebenfalls im 5-Jahres-Rhythmus erneuert werden.
Bei Nichtverlängerung der CE-Klasse erhält man automatisch und unbegrenzt die Klasse C1E. Ich bin 2023 nicht zum Amtsarzt gegangen, da es absehbar war, das ich nie wieder große LKW fahren werde. In Spalte 11 auf der Rückseite ist nur das Gültigkeitsdatum der entsprechenden Klasse eingetragen.
Bei meiner Frau sah es so aus: Anfang 1990 die alte Klasse 3 gemacht ( 7,5 t ) und 2022 umgeschrieben worden auf unbegrenzte Klasse C1E.
So, nun kann man sich weiter Gedanken machen.

MZ-Oldi