Kennzeichnung von Nachläufern

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Kennzeichnung von Nachläufern

Beitragvon LamE » 24. Mai 2014 19:21

Hallo zusammen,

ich spanne ab und an einen MKH/M1 (DDR-Moped-Anhänger) an meinen Sperber.
Lt. Papieren ist er als Anhänger für Kleinkrafträder/Krafträder zulassungsfrei.
Der Sperber zählt ja nun als Kraftrad. Daher erschließen sich mir mal einige Zulassungsfragen:

-> Welche Höchstgeschwindigkeit gilt nun - 40km/h oder 60km/h?
-> Welche Kennzeichnung muss an den Hänger?
- Wiederholungs-Kennzeichen ist soweit klar.
- Geschwindigkeitsschild?
- Dreiecksreflektoren?

Bin grad etwas überfordert. Kann auch keinen Gesetzestext finden, der das klären würde.
Als Vergleich sehe ich immer den Campi - das wäre ja ähnlich.

Grüße
LamE

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Re: Kennzeichnung von Nachläufern

Beitragvon P-J » 24. Mai 2014 21:30

Ich hatte mal nen Anhänger am Motorrad, da war das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs ohne jegliche Amtsstempel und TÜV Stempel, ein dreiecker Rückstrahler und ein Rücklicht für Stand- und Bremslicht. Das war aber ein Einspuranhänger.

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Re: Kennzeichnung von Nachläufern

Beitragvon Mainzer » 24. Mai 2014 22:02

Der Sperber müsste doch eigentlich als "Leichtkraftrad bis 50 cm³" laufen. Und meines Erachtens ist der Anhänger allgemein nur bis 40 km/h zugelassen. Mit einem anderen Anhänger dürftest du vielleicht auch 60 fahren.
Grüße aus Schwabsburg, Nils
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Re: Kennzeichnung von Nachläufern

Beitragvon Ralle » 25. Mai 2014 05:03

Ist nicht mehr ganz aktuell, aber passt noch halbwegs :arrow: viewtopic.php?p=946030#p946030
Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft

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Re: Kennzeichnung von Nachläufern

Beitragvon Bernd » 25. Mai 2014 05:44

Lies dich hier mal durch, wenn in der Betriebserlaubnis deines MKH/M1 nur 40km/h drinn steht darfst du auch nur 40km/h fahren, und die Hängerkupplung am Motorrad /Kleinkraftrad u.s.w muss aber eingetragen sein!

viewtopic.php?f=13&t=54723

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