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BeitragVerfasst: 7. August 2020 20:50 
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Ich bin für den Urlaub dabei meinen Wohnwagen zu beladen. Mein Wohnwagen hat laut Hersteller 1500kg Leergewicht und ein zulässiges Gesamtgewicht von 1800kg. Sprich 300kg kann ich einladen. Moover, Klima, Elektronik, Teller, Töpfe und co sind an Bord. Jetzt hab ich soweit die Grundausstattung im Wohnwagen und bin damit auf die Lkw-Waage gefahren.
Die Waage sagt im abgehängten Zustand ein Gewicht vom Anhänger von genau 1800kg. Also ist es theoretisch vorbei noch paar Bier in den Kühlschrank zu packen. Die Stützlast beträgt so beladen allerdings 90kg. Ich weiß dass er noch anders beladen werden muss. Hänge ich den Anhänger jetzt ans Auto und fahr mitm Auto nur so weit von der Waage herunter bis der Anhänger allein darauf steht habe ich ein Gewicht von 1710kg, sprich ich könnte auch noch mindestens zwei Kisten Bier in den Kühlschrank packen. Ich hätte ja dann 90kg noch frei. Welches Gewicht zählt für mich falls die Rennleitung mich herauswinkt?

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Fuhrpark: Etz 250 Bj 86, Ardie Jubiläumsmodell,Etz 250 Bj 87, HP 400,SAAB 9-5, BMW E32, Etz 250 Gespann, TS380 Lastengespann, ETZ150, Vmax1700, ES-Gespann

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BeitragVerfasst: 7. August 2020 20:58 
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https://www.caravaning.de/ratgeber/basi ... mtgewicht/
https://www.cosmosdirekt.de/autoversich ... tuetzlast/

also ist das zGG eigentlich die Achslast, die Stützlast gehört zum Auto.

wie viel darf dein Auto denn ziehen, 1800 wäre für nen normalen PKW schon relativ viel.


Fuhrpark: son paar MZ

Zuletzt geändert von ea2873 am 7. August 2020 21:02, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 7. August 2020 20:59 
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Also ich sage mal, das Gewicht im abgehängten Zustand ist ausschlaggebend!

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BeitragVerfasst: 7. August 2020 21:45 
Der Anhänger darf 1800Kg wiegen, kein Kilo mehr, es sei denn in den Papieren ist mehr angegeben.

Wenn dein Auto 1800Kg ziehen darf, kannst du die Stützlast drauf rechnen. Nicht auf den Anhänger sondern auf die Anhängerlast.

Du dürftest also einen Anhänger mit dem zulässigen Gesamtgewicht von 1900Kg ziehen, wenn er bei einer Stützlast von 75Kg, 1875Kg wiegt.

Willy


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BeitragVerfasst: 8. August 2020 07:01 
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ea2873 hat geschrieben:
https://www.caravaning.de/ratgeber/basiswissen-wohnwagen-stuetzlast-anhaengelast-gespann-gesamtgewicht/
https://www.cosmosdirekt.de/autoversich ... tuetzlast/

also ist das zGG eigentlich die Achslast, die Stützlast gehört zum Auto.

wie viel darf dein Auto denn ziehen, 1800 wäre für nen normalen PKW schon relativ viel.

Der erste link ist gut :!: danke, danach habe ich gesucht :ja:
Also kann ich beruhigt noch paar Klamotten und zwei Bier in den Anhänger packen.
Mein Zugfahrzeug ist ein Mercedes V250 und da darf ich 2000 kg anhängen.

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BeitragVerfasst: 8. August 2020 07:31 
Dann lies nochmal genau nach, wenn der Anhänger 1800 zulässiges Gesamtgewicht hat, dann ist damit Ende für den Anhänger.

Zitat aus dem Link:
Vari­ante 2: Das zuläs­sige Gesamt­ge­wicht des Anhän­gers ist genauso groß wie die zuläs­sige Anhän­ger­last des Autos
Beispielwerte: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 1.500 Kilogramm, Anhängelast des Zugfahrzeugs: 1.500 Kilogramm, Stützlast: 75 Kilogramm

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf maximal 1.500 Kilogramm betragen. Der Anhänger darf nicht zusätzlich um die Stützlast beladen werden, da das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bereits erreicht wurde.


Und dies hier ist schon mal Unsinn, noch ein Zitat aus dem Link:

Geländewagen wie der Opel Mokka oder der VW Tiguan dürfen das Anderthalbfache (1:1,5-Prinzip) ihres Leergewichts ziehen.
1. Sind weder Mokka noch Tiguan Geländewangen, sondern in der Allradversion SUV`s.
2. Darf der Mokka nicht das 1:5 fache seines Leergewichtes von 14ooKg ziehen sondern ab Werk nur 1200Kg.
Meine Frau hat einen und in den Papieren steht ebenfalls "1200Kg".

https://autokosten.net/opel/mokka-x/mok ... sche-daten

Und dann gibt es da noch das Gesamtzuggewicht, also das Gespann Gewicht von Zugwagen und Anhänger zusammen, auch dies ist bei manchen Fahrzeugen begrenzt. Findet sich auf dem Typenschild des Fahrzeuges, manchmal auch in den Papieren unten im Zusatz.
Nehmen wir an,
PKW zul. GG 2000Kg.
Zul. Anhängerlast 2000Kg.
Zul. Gespann Gewicht 3500Kg
Dann muss man die beiden tatsächlichen, nicht die zulässigen Gewichte zusammenrechnen. Wissen viele nicht kann eine böse Falle werden.
Ich hätte fast mal einen SUV gekauft da hätte nur noch ich einsteigen dürfen wenn ich das Boot am Haken gehabt hätte.

Dritte Spalte von unten.
https://www.ebay.de/itm/Typenschild-neu ... 2214284449

Bei vielen Fahrzeugen ist es auch gleich, da sind Anhängelast und Ges. Gewicht des Fahrzeugs zusammen genommen das Gesamtzuggewicht.



Ist manchmal schwer verständlich, hier noch ein Link:

https://blog.mvg-ahk.de/2015/wie-hoch-i ... gespannes/

Willy


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BeitragVerfasst: 8. August 2020 08:57 
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Um es kurz zu sagen, dein Anhänger hat die maximale Zuladung erreicht!

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Grüße Frank


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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BeitragVerfasst: 8. August 2020 09:04 
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Wenn man nicht gerade einen US-Pickup fährt, relativiert das Gesamtzuggewicht die Anhängelast in einigen Fällen, auch bei älteren Fahrzeugen, die vielleicht noch höhere Anhängelast en haben als ihre Nachfolger. Ob bei einer Verkehrskontrolle das Gesamtzuggewicht gemessen werden kann, weiss ich nicht, möchte es aber auch nicht testen...


Fuhrpark: Zweiraedrig: Adler MB 250 BJ 54 (Großbaustelle), NSU Quickly Bj 55 (restauriert), Miele K52/2 Bj 59 (restauriert), MZ RT 125/3 Bj 59 (Patina-restauriert), MZ ES 175/0 Bj 1960, IWL Berlin Bj 62 (Patina-restauriert), MZ ES 150 Bj 64 (in Warteschleife)

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BeitragVerfasst: 8. August 2020 09:33 
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schrauberschorsch hat geschrieben:
Ob bei einer Verkehrskontrolle das Gesamtzuggewicht gemessen werden kann, weiss ich nicht, möchte es aber auch nicht testen...

Das geht einfacher und schneller wie man denkt: Bei Verdacht auf Überladung, geht es im Geleit mit der Rennleitung zur nächsten Firma wo ein entsprechende Waage vorhanden ist. Und davon gibt es mehr als man denkt. Der Beamte weis auch welche in der Nähe sind (Schrotthandel, Agrargenossenschaft usw.)


Fuhrpark: MZ TS150 Bj 1978 gef. bis 1981; derzeit ein motorisiertes Zweirad Bj. 1999 :-)

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BeitragVerfasst: 8. August 2020 10:32 
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In der Kontrolle werden die Achsen des angekoppelten Gespanns einzeln gemessen und dann entsprechend zusammengerechnet. Entsprechend entfällt die Stützlast auf auf das zGg des Zugfahrzeuges. Die Toleranz beträgt üblicher Weise +- 100 kg. Mehr ist am Straßenrand nicht drin.

In Streitfällen muss man dann eben den Kasten Bier halt in den Kofferraum des Zugfahrzeuges stellen. 8)

Gruß
Robert

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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

Fuhrpark:
MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.

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BeitragVerfasst: 8. August 2020 11:10 
Habe schon einige Fimchen gesehen, da wurde auf der Autobahn umgeladen, Brocken entsorgt, Bekannte angerufen die mit einem Anhänger kamen um die Überladung abzuholen. Die Eigner haben da manchmal dumm aus der Wäsche geschaut.... :lach:....die ganz Cleveren hatten sogar ihre Wassertanks voll gemacht und Reservewasser mitgeführt.
Die Strafen sind eigentlich recht human, wobei in NL ein Aufschlag fällig ist.

Was anderes, die Befestigung der Abreißseile für den Anhänger ist auch unterschiedlich geregelt, (es lebe die EU) hier reicht es eine Schlinge um die Kupplung zu legen, in NL beispielsweise muss es an einem festen Teil der AHK eingeklinkt werden. Tut mans nicht, wirds teuer.

Willy


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BeitragVerfasst: 8. August 2020 12:28 
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Ja, Anhänger in der EU sind ein sehr schwieriges Kapitel. Wenn man es nicht muss, dann lieber lassen. Auch ungebremste Anhänger brauchen eine Schlinge. Das ist alles völlig plemplem. Meist ist die Art und Weise wie man in Deutschland den Anhänger ankoppelt im Ausland illegal.

Gruß
Robert

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BeitragVerfasst: 8. August 2020 12:42 
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Ich weiß auch von Bekannten, die immer mit WoMo unterwegs sind, das in einigen Ländern sehr hohe Strafen drohen bei Übergewicht! Und das schon bei kleinen Werten.

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BeitragVerfasst: 8. August 2020 13:03 
https://www.anwb.nl/kamperen/caravan/ri ... breekkabel

https://presse.adac.de/regionalclubs/no ... 180%20Euro)&text=80%20Euro),400%20Euro%20(H%C3%B6chststrafe%204600%20Euro)


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