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Aquaking
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Betreff des Beitrags: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 15:15 |
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Beiträge: 487 Wohnort: Naumburg Alter: 35
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Darf ich ohne Kennzeichen und TÜV zur Werkstatt fahren um den TÜV dort machen zu lassen oder ist das verboten ?
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Ex-User Hanseat
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 15:20 |
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Aquaking hat geschrieben: Darf ich ohne Kennzeichen und TÜV zur Werkstatt fahren um den TÜV dort machen zu lassen oder ist das verboten ? Du möchtest ohne Kennzeichen durch den öffentlichen Straßenverkehr fahren? Schwer vorstellbar, dass das legal sein könnte. Erlaubt ist aber, das Motorrad ohne Kennzeichen zur Werkstatt und zum TÜV zu schieben, da der TÜV-Prüfer die Probefahrt i. d. R. auf eigenem Gelände durchführt.
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knut
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 15:28 |
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------ Titel ------- Treffen Glesien Organisator
Beiträge: 9887 Wohnort: nordsachsen Alter: 63
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wenn du einen bestätigten tüv-termin hast und die versicherungsdoppelkarte mitführst,darfst du ohne kennzeichen auf direktem weg zum tüv und zur zulassungsstelle die versicherung beginnt ja ab 0uhr des zulassungstages  (sie endet auch erst 23.59 uhr wenn du mal abmeldest) fragt mich nicht nach paragraphen - erfahrungswerte 2x angehalten,2x fahrengelassen.....
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Ex-User Hanseat
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 15:32 |
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knut hat geschrieben: wenn du einen bestätigten tüv-termin hast und die versicherungsdoppelkarte mitführst,darfst du ohne kennzeichen auf direktem weg zum tüv und zur zulassungsstelle die versicherung beginnt ja ab 0uhr des zulassungstages  (sie endet auch erst 23.59 uhr wenn du mal abmeldest) fragt mich nicht nach paragraphen - erfahrungswerte 2x angehalten,2x fahrengelassen..... Von einer anschließenden Fahrt zur Zulassungsstelle hatte der Wasserkönig aber nichts geschrieben. Diese Variante hatten wir ja vor einigen Tagen ausführlich diskutiert, mit der Empfehlung, sich vorher ein Kennzeichen reservieren und prägen zu lassen und dann damit zur Zulassungsstelle zu fahren.
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Der Bruder
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 15:36 |
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Beiträge: 4731 Wohnort: Skatstadt ABG Alter: 51
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Unsere Zulassungstelle rückt erst ein Wunschkennzeichen bei der zulassung raus.
Wenn du das Kennzeichen vorher Prägen läst werden die richtig sauer
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Aquaking
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 15:41 |
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Beiträge: 487 Wohnort: Naumburg Alter: 35
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Ich soll das Motorrad von nem Freund Anmelden und TÜV drauf machen lassen. Bisher ist sie abgemeldet und stand rund 8 Jahre in einer Garage rum. Deswegen frag ich ob ich da so einfach hinfahren darf ?
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joschi.in
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 15:43 |
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Beiträge: 312 Wohnort: Ingolstadt Alter: 44
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knut hat geschrieben: wenn du einen bestätigten tüv-termin hast und die versicherungsdoppelkarte mitführst,darfst du ohne kennzeichen auf direktem weg zum tüv und zur zulassungsstelle die versicherung beginnt ja ab 0uhr des zulassungstages  (sie endet auch erst 23.59 uhr wenn du mal abmeldest) fragt mich nicht nach paragraphen - erfahrungswerte 2x angehalten,2x fahrengelassen..... kann ich so bestätigen. Der Tüv Termin is gar nicht so unbedingt erforderlich... Und wir sind einfach nur mit Doppelkarte und sonst GAR NIX (also nix Schilder BRIEF oder so) ohne aufgehalten worden zu sein bis zum TÜV gekommen. Zur Not kannst du nach Rücksprache mit dem TÜV die Büchse auf dessen Gelände stehen lassen, bis du die Bürokratismushürden genommen hast bei der Zulasungsstelle. In Ingolstadt haben wir den Vorteil dass direkt hinterm Tüv die Zulassungstelle ist. Ich hätte die Kiste aber beim TÜV auch ne Woche stehen lassen dürfen.
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Ex-User Hanseat
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 15:54 |
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Der Bruder hat geschrieben: Unsere Zulassungstelle rückt erst ein Wunschkennzeichen bei der zulassung raus. Wenn du das Kennzeichen vorher Prägen läst werden die richtig sauer In Hamburg kann man bis zu 2 Monate im voraus online oder telefonisch reservieren und folglich auch vorher prägen lassen (aber auf eigene Gefahr, dass die Reservierung tatsächlich gespeichert wurde). Das Fahren zur Zulassungsstelle ohne Kennzeichen ist übrigens bei uns lt. Zulassungsstelle nicht gestattet. Ob diese Aussage rechtlich wasserdicht ist, wäre aber mal zu prüfen.
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ETZ-Racer
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 16:07 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 507 Wohnort: Trizonesien
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in Wirklichkeit geht das so:
mit den Papieren die vorhanden sind, sowie einer Doppelkarte zur Zulassungsstelle. Dort wird das Fahrzeug bereits zugelassen und man bekommt das Kennzeichen zugeteilt, jedoch ohne Siegel. Die Zulassungsstelle stelle eine Vorführbescheinigung aus, mit der man vom Standort des Fz. zum TÜV oder DEKRA fahren darf. Gültigkeit in der Regel 3 Werktage. Ebenfalls sind Fahrten zur Zulassungstelle mit dieer Bescheinigung zulässig. Wenn der TÜVer seine Arbeit getan hat gibt es die Siegel - alles ist gut, oder aber der Kerl hatte soviel zu meckern, dann fährt man eben wieder schrauben und beschafft sich anschließend eben eine Bescheinigung solange bis es geklappt hat.
Fahren ohne Kennzeichen ist in Deutschland nicht gestattet, wer anderes behauptet sagt die Unwahrheit!!!
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Ex-User Hanseat
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 16:13 |
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ETZ-Racer hat geschrieben: in Wirklichkeit geht das so:
mit den Papieren die vorhanden sind, sowie einer Doppelkarte zur Zulassungsstelle. Dort wird das Fahrzeug bereits zugelassen und man bekommt das Kennzeichen zugeteilt, jedoch ohne Siegel. Die Zulassungsstelle stelle eine Vorführbescheinigung aus, mit der man vom Standort des Fz. zum TÜV oder DEKRA fahren darf. Gültigkeit in der Regel 3 Werktage. Ebenfalls sind Fahrten zur Zulassungstelle mit dieer Bescheinigung zulässig. Wenn der TÜVer seine Arbeit getan hat gibt es die Siegel - alles ist gut, oder aber der Kerl hatte soviel zu meckern, dann fährt man eben wieder schrauben und beschafft sich anschließend eben eine Bescheinigung solange bis es geklappt hat. So ist es bei Euch  Ah ja. Ein Fahrzeug ohne gültige HU kann aber lt. StVZO gar nicht zugelassen werden.
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joschi.in
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 16:59 |
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Beiträge: 312 Wohnort: Ingolstadt Alter: 44
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ETZ-Racer hat geschrieben: in Wirklichkeit geht das so:
mit den Papieren die vorhanden sind, sowie einer Doppelkarte zur Zulassungsstelle. Dort wird das Fahrzeug bereits zugelassen und man bekommt das Kennzeichen zugeteilt, jedoch ohne Siegel. Die Zulassungsstelle stelle eine Vorführbescheinigung aus, mit der man vom Standort des Fz. zum TÜV oder DEKRA fahren darf. Gültigkeit in der Regel 3 Werktage. Ebenfalls sind Fahrten zur Zulassungstelle mit dieer Bescheinigung zulässig. Wenn der TÜVer seine Arbeit getan hat gibt es die Siegel - alles ist gut, oder aber der Kerl hatte soviel zu meckern, dann fährt man eben wieder schrauben und beschafft sich anschließend eben eine Bescheinigung solange bis es geklappt hat.
Fahren ohne Kennzeichen ist in Deutschland nicht gestattet, wer anderes behauptet sagt die Unwahrheit!!! GILT NICHT WENN DU KEINEN BRIEF HAST
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TS-Jens
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 17:32 |
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------ Titel ------- Treffen Edersee Organisator
Beiträge: 10293 Wohnort: Wald und Feld Alter: 43
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Hanseat hat geschrieben: ETZ-Racer hat geschrieben: in Wirklichkeit geht das so:
mit den Papieren die vorhanden sind, sowie einer Doppelkarte zur Zulassungsstelle. Dort wird das Fahrzeug bereits zugelassen und man bekommt das Kennzeichen zugeteilt, jedoch ohne Siegel. Die Zulassungsstelle stelle eine Vorführbescheinigung aus, mit der man vom Standort des Fz. zum TÜV oder DEKRA fahren darf. Gültigkeit in der Regel 3 Werktage. Ebenfalls sind Fahrten zur Zulassungstelle mit dieer Bescheinigung zulässig. Wenn der TÜVer seine Arbeit getan hat gibt es die Siegel - alles ist gut, oder aber der Kerl hatte soviel zu meckern, dann fährt man eben wieder schrauben und beschafft sich anschließend eben eine Bescheinigung solange bis es geklappt hat. So ist es bei Euch  Ah ja. Ein Fahrzeug ohne gültige HU kann aber lt. StVZO gar nicht zugelassen werden. Hier geht das auch. Genau so habe ich es 1999 mit meiner ETZ gemacht! Aber wenn ich mich richtig erinnere, wird das nicht wirklich zugelassen, man bekommt ja keinen Schein und keine Siegel.
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Luzie
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 20:33 |
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Beiträge: 5802 Wohnort: DK - Ejby Alter: 55
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Der Bruder hat geschrieben: Unsere Zulassungstelle rückt erst ein Wunschkennzeichen bei der zulassung raus.
Wenn du das Kennzeichen vorher Prägen läst werden die richtig sauer unser schilderpræger hat erst amtliche kennzeichen geprægt wenn er einen zettel vom amt hatte 
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mecki
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 20:39 |
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† 26.10.2013 |
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Beiträge: 2349 Wohnort: Stuttgart
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Immerhin kann man ohne Nummer ja auch nicht aufgeschrieben werden. Somit hat man Narrenfreiheit. sogar bei Blitzern. 
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Ex-User Hanseat
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 20:40 |
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Luzie hat geschrieben: Der Bruder hat geschrieben: Unsere Zulassungstelle rückt erst ein Wunschkennzeichen bei der zulassung raus. Wenn du das Kennzeichen vorher Prägen läst werden die richtig sauer unser schilderpræger hat erst amtliche kennzeichen geprægt wenn er einen zettel vom amt hatte  Unseren Schilderprægern reicht es, wenn man sich die Nummer gemerkt hat 
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Ralle
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 20:58 |
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Moderator |
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------ Titel ------- FE1 - TS250 Käufer
Beiträge: 10851 Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz Alter: 52
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Ich fahr morgen mit dem roten Händlerkennzeichen vom Kumpel, das ist die preiswerteste Alternative wenn man keine Papiere hat und Leute kennt 
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TS Martin
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 22:45 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 3537 Wohnort: Plöwen (VG) => aufgewachsen in Oranienburg Alter: 42
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Unsere Zulassungsbehörde sagte zwar auch mal man darf am Tag der Zulassung von Zuhause aus auf direkten Weg zur Dekra und danach zur Zulassungsbehörde, aber habe es noch nie gemacht.
Habe für solche Zwecke 'nen Anhänger mit Motorradtransportschiene.
Ansonsten ist es ja auch zulässig sein Fahrzeug nach der Abmeldung auf direktem Weg (am selben Tag) zu seinem endgültigen Bestimmungsort zu überfahren (max. im eigenen Kreis bzw. im direkt angrenzenden Nachbarkreis).
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Ex-User Hanseat
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 22:51 |
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lorenz1808 hat geschrieben: Ansonsten ist es ja auch zulässig sein Fahrzeug nach der Abmeldung auf direktem Weg (am selben Tag) zu seinem endgültigen Bestimmungsort zu überfahren (max. im eigenen Kreis bzw. im direkt angrenzenden Nachbarkreis). Hierzu meinte unsere Zulassungstante mal, dass man nur maximal bis zur Adresse lt. Zulassungsbescheinigung (also quasi nachhause) fahren darf. Die Frage kam auf, als ein Käufer ein am selben Tag abgemeldetes Motorrad von Winsen/Luhe in´s benachbarte Hamburg fahren wollte.
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ETZ-Racer
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 27. April 2009 22:58 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 507 Wohnort: Trizonesien
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lorenz1808 hat geschrieben: Unsere Zulassungsbehörde sagte zwar auch mal man darf am Tag der Zulassung von Zuhause aus auf direkten Weg zur Dekra und danach zur Zulassungsbehörde, aber habe es noch nie gemacht. ... das Zauberwort heißt Vorführbescheinigung die entsprechende Verwaltungsvorschrift ist bundesweit gültig. Wenn es der Schreibstubenhengst nicht kennt, soll er sich halt kundig machen! lorenz1808 hat geschrieben: Ansonsten ist es ja auch zulässig sein Fahrzeug nach der Abmeldung auf direktem Weg (am selben Tag) zu seinem endgültigen Bestimmungsort zu überfahren (max. im eigenen Kreis bzw. im direkt angrenzenden Nachbarkreis).... das ist eine ganz andere Baustelle, denn das Fahrzeug ist nach dem "Verwaltungsakt" weiterhin zuzuordnen und vorallem versichert, denn diese endet erst um Mitternacht.
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joschi.in
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 28. April 2009 08:18 |
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Beiträge: 312 Wohnort: Ingolstadt Alter: 44
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Ralle hat geschrieben: Ich fahr morgen mit dem roten Händlerkennzeichen vom Kumpel, das ist die preiswerteste Alternative wenn man keine Papiere hat und Leute kennt  ist leider inzwischen illegal. Das rote Kennzeichen darf nur noch vom Händler selbst für Kundenfahrzeuge von und zum Hof benutzt werden. Zumindest rückt bei uns keiner mehr eins raus, weil alle ein volles Punktekonto haben dadurch... Aber meine is ja schon "durch"
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mz-henni
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Betreff des Beitrags: Re: Fahrt zum TÜV Verfasst: 28. April 2009 08:41 |
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Beiträge: 2034 Wohnort: 34130 Kassel Alter: 38
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Gott sein Dank wohne ich am Arsch der Welt, wo es keinen interesssiert, ob man mit Kennzeichen zur Abnahme fährt oder ohne oder mit DDR-Kennzeichen...  Selbst als ich meinen Trabant aus Berlin geholt habe, waren keine gültigen Kennzeichen dran... Grüße, Henni
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