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 Betreff des Beitrags: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 12:37 
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Tach,

weil die Frage bisher nicht abschließend geklärt werden konnte:

Ich habe nur die Klasse B, kein BE und auch kein B96!

Mein PKW hat folgende Gewichte:
Leergewicht 1545-1585kg
Zul. Gesamtgewicht 2070kg
Anhängelast 1500kg gebremst, 745kg ungebremst
Stützlast 80kg
Zul. Zuggesamtgewicht 3270kg

Welches zulässige Gesamtgewicht darf der Anhänger haben, den ich mit der FS-Klasse B ziehen darf? Max 750kg oder max 1200kg?

Ich will keine Vermutungen, ich will handfeste Beweise ;) Im Netz findet man sowohl die eine als auch die andere Aussage. Auch auf Seiten des TÜV oder im aktuellen Bußgeldkatalog.
Ich weiß, dass es vor dem 01.01.2013 eine andere Regelung gab als die jetzt aktuelle. Ich will aber wissen, wie die aktuelle Gesetzeslage ist und wie sie auszulegen ist.

Danke :)


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 12:47 
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Zunächst mal sind deine Angabe widersprüchlich. Wie sollst du denn 1500kg anhängen, wenn dein Zuggesamtgewicht auf 3270kg begrenzt ist??! Was soll diese redundante Angabe überhaupt?
Unter vernachlässigung dieser würde ich 1430kg dran hängen, gebremst, oder 745kg ungebremst. Oder halt 1200kg/745kg.


Zitat:
Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.


Quelle: http://www.tuev-nord.de/de/fuehrerschei ... e-8726.htm


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 12:55 
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muenstermann hat geschrieben:
Zunächst mal sind deine Angabe widersprüchlich. Wie sollst du denn 1500kg anhängen, wenn dein Zuggesamtgewicht auf 3270kg begrenzt ist??! Was soll diese redundante Angabe überhaupt?


Die Aussage ist nicht widersprüchlich. Der Wagen darf 1500kg ziehen. Dafür dürfen die 2070kg des zul. Gesamtgewichtes des PKW aber nicht ausgeschöpft werden. Da die Kombi aber nur 3270kg haben darf, ergibt sich bei Ausschöpfung der 2070kg ein max. Anhängergewicht von 1200kg. Relevant u.a. bei Wohnwagen.

Das steht aber hier nicht zur Debatte, da ich nicht sicher weiß, ob ich die 1200kg ziehen darf.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 13:02 
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Hättest du mal den zitierten Text auch gelesen...
Also darfst du 1200 - 1430kg (gebremst!!!) ziehen, je nachdem wie voll du deine Karre machst :) oder aber 745kg ungebremst. Ka was daran unsicher und zu deuteln ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 13:16 
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Diese Aussage kenne mittlerweile auch.
Beim BMVI stehts auch so
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike ... sicht.html
u.a.
"Anhängerführerschein
Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und bis zu 3.500 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt. Zum 19.01.2013 wurde zudem eine Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 neu eingeführt, die überwiegend für das Führen von kleineren Wohnwagengespannen interessant ist. Sie kann erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es keiner Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung."

Ich habe aber sowohl von Fahrschulen als auch Anhängervermietungen anderslautende Aussagen bekommen. Von daher ist da eine gewisse Unsicherheit vorhanden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 13:21 
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Ganz ehrlich du erwartest hier eine 100% antwort :shock: :rofl:

Fragt doch einfach mal auf dem amt nach, die sollten es wissen!


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 13:23 
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wann hast du klasse B gemacht ????


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 13:25 
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Außerdem gilt generell Berstandschutz.
Es ist also wichtig wann du den B gemacht hast und was damals für eine Regelung gegolten hat.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 13:33 
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Die B ist vom 05.06.2000


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 13:35 
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Na dann ruf bei deiner Führerscheinstelle an und sag ihnen das. Die sind wohl am kompetesten in dieser Frage.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 13:46 
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Anhand des von Dir zitierten Textes ist das doch recht einfach zu sagen:

3500 kg - 2070 kg = 1430 kg

Laut dieses Textes darfst Du also an Dein Auto einen Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht bis maximal 1430 kg dran hängen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 13:51 
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Damit würde ich das zul. Zuggesamtgewicht, welches im Fahrzeugschein eingetragen ist, aber um 230kg überschreiten.
Und es geht nicht darum, was mein Auto ziehen darf, sondern was ich mit meiner Fahrerlaubnisklasse ziehen darf.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 14:22 
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Zitat von der ADAC Website.

"Mit der Umstellung der Klasseneinteilung wurden am 01.01.1999 die Anhängerführerscheine eingeführt.

Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. Für schwere Anhänger war die Klasse BE erforderlich.

Um die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zu bestimmen, werden die zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und des verwendeten Anhängers zusammengezählt; die Stütz- und Aufliegelasten bleiben unberücksichtigt. Die tatsächliche Beladung des Anhängers ist führerscheinrechtlich nicht relevant
:
Während das tatsächliche Gewicht für die Anhängelast maßgebend ist, kommt es für die erforderliche Fahrberechtigung allein auf die Eintragung der zulässigen Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren an.

Mit der Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 kg zGM kommt es nur noch darauf an, dass die zGM der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt."




Bedeutet für dich: Ja, du darfst einen Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 1430Kg ziehen. Soweit zur Therorie. Praktisch sind es aber nur 1200Kg, weil dein Auto nicht mehr ziehen darf. So verstehe ich das.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 14:28 
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ETZChris hat geschrieben:
Damit würde ich das zul. Zuggesamtgewicht, welches im Fahrzeugschein eingetragen ist, aber um 230kg überschreiten.
Und es geht nicht darum, was mein Auto ziehen darf, sondern was ich mit meiner Fahrerlaubnisklasse ziehen darf.


OK, da habe ich nochwas überlesen. Wenn mehrere Einschränkungen greifen gilt logischerweise die strengste.

Mit Deiner B Fahrerlaubnis dürfest Du an Deinem Auto theoretisch einen Anhänger bis zul. Gesamtgweicht = 1430 kg ziehen. Aufgrund der Gewichtsbeschränkung Deines Fahrzeuges inkl. Anhänger aber dann doch nur 1200kg.
Die zul. Anhängelast ungebremst musst Du ebenfalls noch beachten. Für die Anhängelast ist aber nicht das zul. Gesamtgewicht sondern das tatsächliche Gewicht des beladenen Anhängers relevant.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 14:30 
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otmar hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:
Damit würde ich das zul. Zuggesamtgewicht, welches im Fahrzeugschein eingetragen ist, aber um 230kg überschreiten.
Und es geht nicht darum, was mein Auto ziehen darf, sondern was ich mit meiner Fahrerlaubnisklasse ziehen darf.


OK, da habe ich nochwas überlesen. Wenn mehrere Einschränkungen greifen gilt logischerweise die strengste.

Mit Deiner B Fahrerlaubnis dürfest Du an Deinem Auto theoretisch einen Anhänger bis zul. Gesamtgweicht = 1430 kg ziehen. Aufgrund der Gewichtsbeschränkung Deines Fahrzeuges inkl. Anhänger aber dann doch nur 1200kg.
Die zul. Anhängelast ungebremst musst Du ebenfalls noch beachten. Für die Anhängelast ist aber nicht das zul. Gesamtgewicht sondern das tatsächliche Gewicht des beladenen Anhängers relevant.


Wir verstehen uns ;D


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 14:50 
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So und jetzt ist alles klar, oder :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 14:58 
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Sandmann hat geschrieben:
So und jetzt ist alles klar, oder :mrgreen:


Weißt du noch, wo wir das mit den 750kg gelesen haben? Irgendein Online-Bußgeldkatalog war das doch, oder?


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 16:24 
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So wie es otmar und Knuckle Duck sagen ist es richtig.

Die Regelung war mal anders und wurde eben vereinfacht weil es vorher keiner verstanden hat was man nun Anhängen darf oder nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 18:47 
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Die 750kg ungebremst sind für alle Klassen bindend auch wenn davor ein 600ps Traktor oder eine Sattelzugmaschine hängt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 19:11 
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Streethawk ts125 hat geschrieben:
Die 750kg ungebremst sind für alle Klassen bindend auch wenn davor ein 600ps Traktor oder eine Sattelzugmaschine hängt.


Falsch!

Und um nun wirklich alle zu überzeugen. Hier der Auszug aus der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Fuhrerschein 2006/126/EG:

Dort zu finden unter Artikel 4 Nr. 4 Punkt B:

"Unbeschadet der Vorschriften für die Typgenehmigung der
betroffenen Fahrzeuge darf hinter Kraftwagen dieser Klasse
ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 750 kg mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamt-
masse dieser Fahrzeugkombination 4 250 kg nicht über-
steigt. Übersteigt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeug-
kombination 3 500 kg, so schreiben die Mitgliedstaaten nach
Maßgabe der Bestimmungen des Anhangs V vor, dass das
Führen dieser Fahrzeugkombination nur zulässig ist, wenn
zuvor
— eine Schulung abgeschlossen wurde oder
— eine Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen
erfolgreich abgelegt wurde."

Gilt für Klasse B für Anhänger mit mehr als 750 Kg, sofern alles zusammen nicht mehr als max 3,5T wiegen.

Bis max 4250 Brauch man entweder als Zusatz die Schlüsselzahl 96, oder hat den BE Schein gemacht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 30. Mai 2016 23:17 
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Guesi hat geschrieben:
Außerdem gilt generell Berstandschutz.
Es ist also wichtig wann du den B gemacht hast und was damals für eine Regelung gegolten hat.


Wenn die Pappe mal längere Zeit weg war( ich rede nicht von Fahrverbot) ist Essig mit Bestandsschutz

Gruss Hardi


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 31. Mai 2016 00:49 
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Sicherlich darf ich hinter egal welchen Fahrzeug nen Anhänger ziehen der mehr als 750kg wiegt dann muss das Teil aber mindestens eine Auflaufbremse habe. Und nur darum ging es in meinem Kommentar.


Hier nochmal ein Zitat dazu:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,

Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,

Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.

(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.

(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 Prozent gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (zum Beispiel Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 31. Mai 2016 06:16 
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Streethawk ts125 hat geschrieben:
Hier nochmal ein Zitat dazu:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


Es geht hier aber nicht um irgendwelche Zulassungen oder Auflaufbremsen, es geht rein um den Führerschein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 31. Mai 2016 07:03 
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Frag schriftlich hier an: http://www2.solingen.de/C125739700649BB ... nid1=47434
Ist vielleicht sinnvoller.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 31. Mai 2016 08:13 
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Guesi hat geschrieben:
Außerdem gilt generell Berstandschutz.
Es ist also wichtig wann du den B gemacht hast und was damals für eine Regelung gegolten hat

Gilt Bestandsschutz generell, oder nur bei Verschärfungen?
Mein Kenntnisstand ist, dass wenn man mit Klasse B nach Stichtag XY mehr darf, darf man das auch mit Klasse B vor XY ausgestellten Führerscheinen.
Nur wenn man nach XY weniger darf, hat man Bestandsschutz für alles was man vorher durfte.

Aber ganz ehrlich - was bin ich froh, dass ich noch einen schweinchenrosanen Papier-Führerschein habe!


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 31. Mai 2016 08:59 
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Matthieu hat geschrieben:
Streethawk ts125 hat geschrieben:
Hier nochmal ein Zitat dazu:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


Es geht hier aber nicht um irgendwelche Zulassungen oder Auflaufbremsen, es geht rein um den Führerschein.



Mein Hinweis war ja auch Führerschein bezogen. Es wurde gefragt wieviel er wann ziehen darf und als Antwort kam das er bis 3,5 to Gesamtgewicht fahren darf und als Ergänzung von mir gedacht nur der Hinweis das er ungebremste Anhänger egal mit welchem FS nur bis 750 kg ziehen darf.

Aber ihr macht das schon alles gut.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 31. Mai 2016 11:28 
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Knuckle Duck hat geschrieben:
Bis max 4250 Brauch man entweder als Zusatz die Schlüsselzahl 96, oder hat den BE Schein gemacht.

Das stimmt NUR, wenn der Anhänger über 750 kg hat. Anhänger bis 750 kg zGG darf man als Klasse B Besitzer an jedes Fahrzeug dranhängen, das man mit dem Führerschein fahren darf, und fährt auch mit Anhänger ganz legal.
Es geht also, bis max. 4250 kg Gesamtzuggewicht ganz legal mit Klasse B zu fahren.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 1. Juni 2016 09:02 
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Andreas hat geschrieben:
Frag schriftlich hier an: http://www2.solingen.de/C125739700649BB ... nid1=47434
Ist vielleicht sinnvoller.



Herrlich dieser Amtsschimmel :roll: Die gehen immer so präzise auf Anfragen ein.

Fahrerlaubnisbehörde hat geschrieben:

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

lt. § 6 Abs. 1 FeV enthält die Klasse B folgenden Umfang:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg,
die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige
Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXX
Fahrerlaubnisbehörde

Stadt Solingen
Stadtdienst Ordnung und Verkehrsüberwachung
Gasstraße 22
42657 Solingen
- Germany -
Fon: +49 (0)212 / 290 3703
Fax: +49 (0)212 / 290 743703

Web: http://www.solingen.de





Von: XXXXXXXXX
An: <fuehrerscheine@solingen.de>,
Datum: 31.05.2016 08:15
Betreff: Anhängergewicht bei FS-Klasse B



Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich nach einer Recherche im Internet unsicher bin, wo schwer ein Anhänger sein darf, den ich mit meinem PKW ziehen darf, wende ich mich zur Auskunft an Sie.

Ich besitze seit dem 05.06.2000 den Führschein der Klasse B.

Mein PKW hat folgende Gewichte:
Leergewicht 1545-1585kg
Zul. Gesamtgewicht 2070kg
Anhängelast 1500kg gebremst, 745kg ungebremst
Stützlast 80kg
Zul. Zuggesamtgewicht 3270kg

Welches zulässige Gesamtgewicht darf ein Anhänger haben, den ich mit meinem FS der Klasse B ziehen darf.
Ungebremst 745kg, aber bei dem gebremsten Gewicht bin ich unsicher.

Unabhängig von meinem derzeitigen PKW, gibt es eine allgemeine Regel?

Können Sie mir bitte eine verbindliche Information dazu geben?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXX


Wie auch andere schon, deute ich das so, dass ich 1200kg gebremst ziehen darf, wenn ich das zul. Gesamtgewicht meines Autos ausreize. Oder eben entsprechend mehr, wenn der Wagen weniger Kilo drin hat. Max. jedoch 3500kg Zuggesamtgewicht bzw. mit meinem aktuellen Wagen 3270kg.

Danke.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 1. Juni 2016 09:59 
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Aber sagt doch alles aus, du darfst gesamt 3500Kg fahren mit gebremstem Anhänger. Hat er wieder mal recht gehabt der Roschtler :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 1. Juni 2016 10:30 
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Sandmann hat geschrieben:
Hat er wieder mal recht gehabt der Roschtler :mrgreen:

Wollte mir nur so am Lagerfeuer keiner glauben...


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 1. Juni 2016 18:46 
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das ist schon alles seltsam.....


ich habe Ende der 90er meinen PKW-Führerschein gemacht un darf laut Pappe aber bis zu 12.000kg ZGG bewegen. wurde diese Regelung ´99 so stark verändert ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 1. Juni 2016 18:51 
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Pedant hat geschrieben:
das ist schon alles seltsam.....


ich habe Ende der 90er meinen PKW-Führerschein gemacht un darf laut Pappe aber bis zu 12.000kg ZGG bewegen. wurde diese Regelung ´99 so stark verändert ?


Ja wurde sie und du darfst nur unter speziellen Voraussetzungen 12T fahren. Kombination aus Zugmaschine und Auflieger / Anhänger die es nur selten gibt. Bei uns fährt eine Spedition so ein Teil mit Iveco Maschine und Sattel dran. Optisch schaut er wie ein Spielzeuglaster aus.
Deshalb auf den alten dreier gut aufpassen :ja:


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 1. Juni 2016 18:58 
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Pedant hat geschrieben:
das ist schon alles seltsam.....


ich habe Ende der 90er meinen PKW-Führerschein gemacht un darf laut Pappe aber bis zu 12.000kg ZGG bewegen. wurde diese Regelung ´99 so stark verändert ?


Ja. Bin bisschen jünger, konnte mich noch für den 3er anmelden. Ausgestellt bekommen habe ich dann die Plastekarte mit den neuen Klassen. Aber noch 1:1 umgeschlüsselt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 1. Juni 2016 19:36 
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Pedant hat geschrieben:
das ist schon alles seltsam.....


ich habe Ende der 90er meinen PKW-Führerschein gemacht un darf laut Pappe aber bis zu 12.000kg ZGG bewegen. wurde diese Regelung ´99 so stark verändert ?


Das wundert mich, ich habe meinen '85 gemacht und darf nur bis 7,5to zGg.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 1. Juni 2016 19:40 
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Andreas hat geschrieben:
Pedant hat geschrieben:
das ist schon alles seltsam.....


ich habe Ende der 90er meinen PKW-Führerschein gemacht un darf laut Pappe aber bis zu 12.000kg ZGG bewegen. wurde diese Regelung ´99 so stark verändert ?


Das wundert mich, ich habe meinen '85 gemacht und darf nur bis 7,5to zGg.

Ja, 7,5to das Fahrzeug. Aber dann noch 4,5to Anhängelast.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 1. Juni 2016 19:43 
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Steht so aber nicht im (rosa) Lappen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 1. Juni 2016 19:50 
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Alle Führereininhaber von Klasse 3 alt erhalten beim Umtausch in den Scheckkartenführerschein auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 1. Juni 2016 19:52 
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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 1. Juni 2016 19:53 
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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 1. Juni 2016 21:25 
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Sandmann hat geschrieben:
Alle Führereininhaber von Klasse 3 alt erhalten beim Umtausch in den Scheckkartenführerschein auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs


Als mein Führerschein 2010 umgeschrieben wurde, ist auch die Klasse CE eingetragen (aber keine C ). In Spalte 11 wurde diese Zeitlich Begrenzt und Spalte 12 seht: 79 (C1E>12000kg,LS3).

Kann ich jetzt nicht mehr als 12 Tonnen Gesammtmasse Fahren?


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 1. Juni 2016 21:32 
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Hallo,
hier ist es gut beschrieben http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php

Hast du den CE verfallen lassen? Musst ja die Untersuchung usw. machen alle fünf Jahre und einen neuen Führerschein holen. Ist wie mit den Modulen jetzt auch, muss ich auch alle fünf Jahre wieder neu machen. Na ja wir haben ja sonst nichts zu tun :roll:


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 1. Juni 2016 21:54 
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CE79 ist auch ein Ergebnis der Umschreibungen der alten Klasse 3. Du darfst damit ein Fahrzeug bis 7,5t + Anhänger mit max. 11t zGG fahren. Also dann einen Zug mit max 18,5t zGG. Dreiachsig allerdings nur.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 1. Juni 2016 23:42 
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Die Module brauchst du aber bloß wenn du damit Geld verdienst also gewerblich fährst. Dh wenn du jetzt für deine Firma Teile per Lkw irgend wohin fährst brauchst du die aber wenn du den gleichen LKW fährst aber damit ne Fuhre Pflastersteine führ deinen privaten Garten aus dem Baumarkt holst brauchst du die nicht. Auch Feuerwehr THW usw brauchen keine Module.

Mit dem verfallen und Arzt Termin ist so eine Sache wenn der Führerschein bis zu einem bestimmten Stichtag ausgefüllt worden ist musst du erst ab 50 verlängern und zur Untersuchung (ausgenommen Gewerbe)


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 2. Juni 2016 08:13 
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Andreas hat geschrieben:
Steht so aber nicht im (rosa) Lappen.

Da steht ja bei Klasse 3 auch herzlich wenig drin.
alle Kraftfahrzeuge, die nicht zu einer der anderen Klassen gehören.
Auch sonst steht herzlich wenig zu Anhängern im Führerschein selbst. Nur in Klasse 2: Kraftfahrzeug mit zGG > 7,5to inkl. dem eines aufgesattelten Anhängers, oder Züge mit > 3 Achsen unabhängig vom Gewicht. Und beim aufgesattelten Anhänger gilt für das Gewicht nur die Sattellast, nicht das Gesamtgewicht vom Anhänger.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 2. Juni 2016 10:11 
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Hach ist das toll... Ich habe A B und C plus E... muss alle 5 Jahre zum Onkel Doktor und die Welt ist schön... Was bin ich froh dass ich mich mit sowas nicht beschäftigen muss... :oops:

Gruß
Robert


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 2. Juni 2016 11:02 
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Ich habs toller Bild Ich hab den schweinchenrosanen Führerschein ohne Loch, und hab noch ein paar Jahre bis ich regelmäßig zum Onkel Doc muss.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 2. Juni 2016 11:44 
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darf ich dich "Alter Sack" nennen?! :twisted:


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 2. Juni 2016 17:43 
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ETZChris hat geschrieben:
darf ich dich "Alter Sack" nennen?! :twisted:

Nein. Das ist zu respektlos.
Und zudem stimmt es nicht. Stimmen würde es frühestens dann, wenn ich regelmäßig zum Arzt muss um meine Führerscheine weiter nutzen zu dürfen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 2. Juni 2016 17:49 
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Enz-Zett hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:
darf ich dich "Alter Sack" nennen?! :twisted:

Nein. Das ist zu respektlos.
Und zudem stimmt es nicht. Stimmen würde es frühestens dann, wenn ich regelmäßig zum Arzt muss um meine Führerscheine weiter nutzen zu dürfen.

Ich denke es war sowieso eher eine rhetorische Frage. Natürlich nennt er dich "alter Sack" - und nicht nur dich :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängergewicht mit FS-Klasse B
BeitragVerfasst: 2. Juni 2016 18:02 
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Enz-Zett hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:
darf ich dich "Alter Sack" nennen?! :twisted:

Nein. Das ist zu respektlos.


Okay :wink:
Dann sag ich einfach "Älterer Herr". Nee, geht nicht. Das ist schon der hiha.
:gruebel:
Dann eben "Alter Mann" 8)


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