michi89 hat geschrieben:
Hallo,
dankw schonmal. Die rechtliche Frage ist schwierig, da das Fahrad nie eine Betriebserlaubnis hatte (der Motor schon, vlt. hat die jemand von euch und kann sie mir einscannen oder als Papierkopie zuschicken?). Zusammenfassend kann man sagen, dass irgendwann nach 2000 die Gesetze geändert wurden und jedes Kraftfahrzeug mit Fremdantrieb eine Betriebserlaubnis braucht. Rechtlich gesehen ist das Fahrrad mit MAW ein Kleinkraftrad wie das SR2, da es 50ccm und 35km/h Höchstgeschwindigkeit hat. Ich versuche eine Betriebserlaubnis als Mofa zu bekommen mit Vmax 25km/h wie Larynx. Denn dann darf ich außerorts auf Radwegen fahren.
Eine Einzel-BE kostet bei der Dekra ca. 150...200€ lt. telefonischer Auskunft. Wenn ich den Prüfer mit Papier zuschütte, wird es hoffe ich einfacher und günstiger.
Die Alternative ist, sich einfach ein Versicherungsschild zu kaufen und ohne Betriebserlaubnis zu fahren, kostet 50€ Strafe, wenn man erwischt wird und das jemand weiß. IIch wills aber erstmal versuchen zu legalisieren.
-- Hinzugefügt: 12. Juni 2021 09:17 --
Dar ich vorstellen: Wilhelm. Ein Wanderer Vorkriegsfahrad unbekannten Baujahres (noch keine Rahmennummer gefunden) mit MAW Anbaumotor von 1956 mit kraftvollen 1,3PS. Das Fahrrad hat etwas Wartungsstau, der Motor läuft aber sehr gut.
Aber nicht vergessen: Es gilt für den Motor / das Fahrzeug immer die Straßenverkehrszulassungsordnung aus dem Baujahr des Motors / Fahrzeugs.
Ausgenommen sind Fälle in denen per Gesetz Altfahrzeuge umgerüstet werden müssen. Die waren aber sehr selten.