Für alles, was nicht MZ / MuZ ist.
31. August 2012 17:37
Hallo,
ich will demnächst meinen Racer beim TÜV vorstellen. Nun ist mir noch ein Problem aufgefallen: Ich habe kein Lenkradschloss. Ich weiß, dass es rein theoretisch die Möglichkeit gibt, stattdessen eine Kette mit Schloss oder ähnliches mitzuführen, was dann auch so im Fahrzeugschein eingetragen wird. Dazu muss man aber einen sehr kulanten Prüfer haben. Und darauf will ich mich lieber nicht verlassen, weil das Motorrad an sich schon seeeeehr viel Kulanz erfordert.
Meine Frage ist: Ist ein Lenkradschloss bei Baujahr 71 (oder war es 72?) überhaupt Vorschrift? Gibt es da einen Stichtag?
Ich habe schon im Internet gesucht, aber nichts gefunden.
31. August 2012 17:54
Theorie und Praxis sind 2 völlig verschiedene Sachen
Fahre einfach hin und packe dir für den Notfall ein Fahrradschloss mit ein
Mein TS-Gespann hat seit Ende der 80iger einen ETZ-Steuerkopf,
d. h. kein Lenkerschloss

Hat bis heute noch keine Sau interessiert.
Kann aber in deiner Gegend schon wieder ganz anders sein.
31. August 2012 18:00
Eine, fest mit dem Fahrzeug verbundene, Diebstahlsicherung darf auch ein Ketten oder Bügelschloss sein.
Gruß
Willy
31. August 2012 19:18
ich habe noch nicht erlebt, dass ein prüver überhaupt danach geschaut hat.
liebe grüsse mario
31. August 2012 20:05
Hier bei uns immer, erste Amtshandlung. Bei der ES/2 hat er komisch geschaut, als ich das Schloss unter der Bank vorgezogen und vorn eingesteckt habe.
"DDR" habe ich gesagt, da wars gut.
Gruß
Willy
31. August 2012 21:23
Also als Björn das letzte Mal mit RT und ES beim TÜV war wollte dieser ganz besonders schlaue Mann, dass das Lenkerschloss festeingebaut bei der Fahrt mitgeführt wird. Jeder der beide Motorräder kennt, weiß, dass man dann nur im Kreis fahren kann. Im Endeffekt nach einiger Diskussion konnte Björn den Tüver auch davon überzeugen, dass dies nciht möglich ist, aber es war nicht einfach!!!
1. September 2012 06:22
Ysengrin hat geschrieben:Hallo,
ich will demnächst meinen Racer beim TÜV vorstellen. Nun ist mir noch ein Problem aufgefallen: Ich habe kein Lenkradschloss. Ich weiß, dass es rein theoretisch die Möglichkeit gibt, stattdessen eine Kette mit Schloss oder ähnliches mitzuführen, was dann auch so im Fahrzeugschein eingetragen wird. Dazu muss man aber einen sehr kulanten Prüfer haben. Und darauf will ich mich lieber nicht verlassen, weil das Motorrad an sich schon seeeeehr viel Kulanz erfordert.
Meine Frage ist: Ist ein Lenkradschloss bei Baujahr 71 (oder war es 72?) überhaupt Vorschrift? Gibt es da einen Stichtag?
Ich habe schon im Internet gesucht, aber nichts gefunden.
Fahr doch erstmal zum Vorgespräch zu dem Verein und geh mit denen mal Punkt für Punkt durch ... da haste schon die halbe Miete im Sack
emmenschrauber hat geschrieben:ich habe noch nicht erlebt, dass ein prüver überhaupt danach geschaut hat.
liebe grüsse mario
Hatte ich schon öfter ... und jetzt Dienstag bei der ETS musste ich das schloss aus dem Wagen holen, ich war ja mit dem Hänger da, und musste es schön vorführen

Er meinte aber auch das ein loses mitgeführtes Schloss ausreichen würde ....
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