Für alles, was nicht MZ / MuZ ist.
20. August 2019 19:23
Hallo an die 12V Spezis
Ich möchte Zusatzscheinwerfer (Nebel) an meinem Citroen AX installieren.
Diese sollen über das Fernlicht aktiviert werden.
Zusätzlich (bei Bedarf) allerdings auch über einen Schalter, wie bei Nebelscheinwerfern üblich.
Kann man das so schalten?
Wenn ja wie?
Danke!
Gruß Carsten
20. August 2019 20:03
Früher Nebelscheinwerfer, heute Allwetterleuchten genannt darfst seperat mit dem Standlicht betreiben. Früher durfen die nur mit Abblendlicht leuchten. Das bedeutet du kannst heute Ablendlicht mit Zusatz Fern. und Nebelscheinwerfern betreiben. Also volles Rohr Weihnachtsbaum!

Auf dem Foto leuchten 560 Watt.
Arbeitssromrelais wird an Standlicht und seperaten Schalter geklemmt, Fedisch.
https://blog.max-fun.de/max-fun-archivs ... einwerfer/
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20. August 2019 20:47
Mein Kenntnisstand:
Nebelscheinwerfer können bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall benutzt werden.
Nur dann.
Nebelschlussleuchte außen vor, hier gilt eine andere Regelung.
Nur mit Standlicht kann man die Dinger schon ewig einschalten.
Zumindest seit den 90ern.
Wo steht, dass alles zusammen ( Abblendlicht, Nebelscheinwerfer + Zusatzscheinwerfer) leuchten darf?
PS:
Schöner Scorpio.
Hatte früher einen und will eigentlich wieder einen...
21. August 2019 10:21
P-J hat geschrieben:Früher Nebelscheinwerfer, heute Allwetterleuchten genannt darfst seperat mit dem Standlicht betreiben. Früher durfen die nur mit Abblendlicht leuchten. Das bedeutet du kannst heute Ablendlicht mit Zusatz Fern. und Nebelscheinwerfern betreiben. Also volles Rohr Weihnachtsbaum!

Auf dem Foto leuchten 560 Watt.
Arbeitssromrelais wird an Standlicht und seperaten Schalter geklemmt, Fedisch.
https://blog.max-fun.de/max-fun-archivs ... einwerfer/
Kann man dann die Nebler nicht direkt mit dem Standlicht koppeln? Also ohne Schalter und Relais?
21. August 2019 14:17
Nein, da die Kabelquerschnitte dafür denkbar ungeeignet sind. Zum Standlicht führen nur dünn(st)e Kabel, ebenso wird die Sicherung übermäßig beansprucht, wenn auf ein Mal fast 10A mehr durch wollen...
Nebelscheinwerfer sollten auch nur bei Nebel angeschaltet werden

Kostet sonst jedes Mal Geld

Gruss
Mutschy
21. August 2019 14:24
Bedankt
21. August 2019 16:06
mutschy hat geschrieben:Nebelscheinwerfer sollten auch nur bei Nebel angeschaltet werden

Kostet sonst jedes Mal Geld

Das war mal, Nebelscheinwerfer in dem rechtlichen Sinn gibts nicht mehr. Daher hab ich auch
P-J hat geschrieben:Früher Nebelscheinwerfer, heute Allwetterleuchten genannt
geschrieben. Ich nutz die in der Dämmerung als Tagfahrlicht.
21. August 2019 17:18
P-J hat geschrieben:Das war mal, Nebelscheinwerfer in dem rechtlichen Sinn gibts nicht mehr. Daher hab ich auch
P-J hat geschrieben:Früher Nebelscheinwerfer, heute Allwetterleuchten genannt
geschrieben. Ich nutz die in der Dämmerung als Tagfahrlicht.

Hast Du da mal was amtliches zum Nachlesen ?
21. August 2019 17:22
https://www.infranken.de/ratgeber/fahre ... 05,3749986 20€

egal.

Erhebliche Sichtbehinderung ist auch Nachts immer.
21. August 2019 20:41
Der Sinn einer Dauerbeleuchtung ist mir noch nicht so ganz klar, zudem kommt es ja auch zu einer unnötigen Blendung. Und das nur für eine coole (??) Optik?
21. August 2019 20:50
Bei meinen beiden Autos sind die Nebellampen ab Werk als Tagfahrlicht bzw.in den Nebellampen ist ein separates Tagfahrlicht mit drin...
21. August 2019 20:54
Da wir ja in Deutschland sind, hat jedes zugelassene Licht auch seinen Verwendungszweck und zur eindeutigen Identifizierung eine E-Nummer (Zweckgebunden).
Wenn also ein Licht mehrere Funtionen hat, hat es auch mehrere E-Nummern. Die alten NSW halt nicht. Wer totzdem damit rumfährt ist sich dessen bewusst und muss dann im Fall der Fälle das Knöllchen mit Würde zahlen.
21. August 2019 21:21
richtig lesen hilft
22. August 2019 10:39
P-J hat geschrieben:mutschy hat geschrieben:Nebelscheinwerfer sollten auch nur bei Nebel angeschaltet werden

Kostet sonst jedes Mal Geld

Das war mal, Nebelscheinwerfer
in dem rechtlichen Sinn gibts nicht mehr. Daher hab ich auch
P-J hat geschrieben:Früher Nebelscheinwerfer, heute Allwetterleuchten genannt
geschrieben. Ich nutz die in der Dämmerung als Tagfahrlicht.

Die StVO und die StVZO wissen davon aber noch nichts.....
22. August 2019 13:19
Hi,
§17 STVO erklärt das genau:
STVO §17 hat geschrieben:(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
MfG
Tobias
22. August 2019 13:36
Ach, jetzt kommt doch nicht wieder mit Fakten......
22. August 2019 13:48
Vergesst bitte meine Eingangsfrage nicht
22. August 2019 15:59
scoptimax hat geschrieben:Vergesst bitte meine Eingangsfrage nicht

nebelscheinwerfer sind keine fernscheinwerfer
22. August 2019 18:36
Das weiß ich...
22. August 2019 22:02
Dann klemm sie mit aufs Fernlicht. Ich würde das über zwei Relais realisieren. Eins ans Fernlicht im Scheinwerfer, was anzieht, wenn Fernlicht an is, und eins mit nem separaten Schalter, der seinen "Saft" übers Standlicht bekommt. Das macht Nebelscheinwerfer ohne Nebel aber immer noch nicht legal...
Gruss
Mutschy
23. August 2019 15:58
mutschy hat geschrieben:Dann klemm sie mit aufs Fernlicht. Ich würde das über zwei Relais realisieren. Eins ans Fernlicht im Scheinwerfer, was anzieht, wenn Fernlicht an is, und eins mit nem separaten Schalter, der seinen "Saft" übers Standlicht bekommt. Das macht Nebelscheinwerfer ohne Nebel aber immer noch nicht legal...
Gruss
Mutschy
Auch für den Fall würde ich noch einen Schalter dazwischen hängen, um das Relais deaktivieren zu können, so z.B. wenn mal eine HU ansteht. Denn die Nebelscheinwerfer dürfen ja nicht generell mit dem Fernlicht angehen, da steht oben zitierter Paragraph der StVO dagegen.
23. August 2019 16:10
EmmasPapa hat geschrieben:Auch für den Fall würde ich noch einen Schalter dazwischen hängen, um das Relais deaktivieren zu können, so z.B. wenn mal eine HU ansteht. Denn die Nebelscheinwerfer dürfen ja nicht generell mit dem Fernlicht angehen, da steht oben zitierter Paragraph der StVO dagegen.
Früher mussten die sogar ausgehen wenn Fernlicht eingeschaltet war. Klemm es so wie es sich gehört, Standlicht mit Schalter und gut is.
23. August 2019 18:11
Hi,
eigentlich brauchen Nebelleuchten eine extra Schalterstellung und sogar eine Anzeige im Innenraum, das kann ein beleuchteter Schalter oder eine Lampe im Cockpit sein.
Und eigentluch sollte es dem TÜV-Menschen auffallen, wenn er die Nebelscheinwerfer überprüft und das Fernlicht geht mit an.
MfG
Tobias
23. August 2019 19:34
Rossi1979 hat geschrieben:eigentlich brauchen Nebelleuchten eine extra Schalterstellung und sogar eine Anzeige im Innenraum, das kann ein beleuchteter Schalter oder eine Lampe im Cockpit sein.
25. August 2019 19:34
Danke für eure Vorschläge.
Damit kann ich was anfangen...
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