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Dieter hat geschrieben:Hallo Stephan,
ich würde den Trabi einfach abmelden. Du wohnst ja Gott sei Dank nicht in Bayern. Da hat mal einer ein Moped zerlegt im Keller vergessen. Das hat das Straßenverkehrsamt bewogen eine Mitteilung weiterzuleiten und er durfte Strafe zahlen, da ein angemeldetes Fahrzeug auch TÜV haben muss, laut STVO. Die meisten Straßenverkehrsämter interessieren sich aber nicht dafür. Wie es bei euch ist, weiss ich natürlich nicht. Manchmal ist direktes Nachfragen beim Straßenverkehrsamt auch nicht verkehrt. Man muss ja nicht unbedingt sofort die korekten Daten anfragen.
Gruß
Dieter.
igel hat geschrieben:Bayern ist ja auch ein Freistaat, da ist immer alles anders.
Markus K hat geschrieben:Hallo,
es ist definitiv so, dass alles, was angemeldet ist auch TÜV, bzw. AU haben muß. Selbst wenn man eine MV Agusta zuhause angemeldet über´m Bett hängen hat muss sie getüvt sein. Egal ob in Bayern, Sachsen, Berlin...... Hat mit öffentlichem Verkehrsraum nichts zu tun (gilt auch für die Wohnwagen, die immer und ewig als Dauercamper auf dem Campingplatz stehen). Mein Tip: Schilder abschrauben - dann sieht´s keiner.
Markus K
Dieter hat geschrieben:Die Punkte dürften ihr doch wirklich egal sein, oder?
Gruß
Dieter
Dieter hat geschrieben:schau mal hier. Von Ausnahmen in Bezug auf nur "wenn es am Straßenverkehr teilnimmt oder ähnliches" steht dort nichts.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29.php
Gruß
Dieter
TS-Jens hat geschrieben:Es steht nicht explizit drin, dass es verboten ist, ein angemeldetes Fahrzeug ohne gültige HU auf dem Privatgrundstück stehen zu lassen.
Ihr interpretiert da nur etwas herein würde ich ssagen.
Andreas hat geschrieben:- Ich darf nicht damit zum TÜV fahren, um eine gültige HU zu bekommen..... Irgendwo ist doch da ein Denkfehler.....
bernie150 hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:- Ich darf nicht damit zum TÜV fahren, um eine gültige HU zu bekommen..... Irgendwo ist doch da ein Denkfehler.....
Du darfst auf dem direkten Weg mit der Maschine zum nächsten TÜV fahren.![]()
Das gilt auch für Fahrzeuge (z.B. Autos, Wohnwagen, Bootsanhänger) die wegen eines
längeren Auslandsaufenthaltes wieder nach Deutschland kommen und der TÜV
abgelaufen ist.
bernie150 hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:- Ich darf nicht damit zum TÜV fahren, um eine gültige HU zu bekommen..... Irgendwo ist doch da ein Denkfehler.....
Du darfst auf dem direkten Weg mit der Maschine zum nächsten TÜV fahren.![]()
Das gilt auch für Fahrzeuge (z.B. Autos, Wohnwagen, Bootsanhänger) die wegen eines
längeren Auslandsaufenthaltes wieder nach Deutschland kommen und der TÜV
abgelaufen ist.
Dieter hat geschrieben:Hallo Andreas,
wo steht das, dass du das nicht darfst? Du bist nur nicht der Pflicht nach einer HU nachgekommen und dafür kannst du entsprechend bestraft werden, wenn du erwischt wirst, sprich wenn dich das Straßenverkehrsamt weitermeldet oder ein Polizeibeamter dich erwischt. Ansonsten passiert wie üblich nichts. Von Bayern weiss ich, dass das Weitermelden dort schon passiert ist. Das muss ja nicht überall so sein.
Gruß
Dieter
Andreas hat geschrieben:... Ja, ich weiß das ...
Andreas hat geschrieben:... Ich versteh nur das Thema ansich und einige Beiträge nicht....
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