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Abmeldung ohne TÜV

Verfasst:
26. Dezember 2007 12:09
von Stephan
Hallo.
Und zwar geht es um den alten Trabant von Oma(Bj. 1965), ist aber auch egal. Das Fahrzeug steht seit 1994 in der Garage, da war auch das letzte mal der Tüv fällig. Natürlich, da man dachte, der Enkel fährt es mal, wurde er nicht abgemeldet.
Er steht also nun seit über zehn Jahren angemeldet und ohne TÜV rum. Nun wollte sie ihn abmelden, da sie die "lächerlichen" 65€ Versicherung im Jahr nicht mehr zahlen will.
Ist dies möglich bei der langen Zeit oder MUSS unbedingt eine gültige HU vorliegen.
Wenn dies muss, dann wird er wieder flott gemacht, ansonsten abgemeldet und eingemottet.
Die Suche hat mich nicht wirklich weiter gebracht, da gings nur um 1 bis paar Jahre.

Verfasst:
26. Dezember 2007 12:19
von TS-Jens
Abmelden geht immer, nur Anmelden ist nicht ohne HU.

Verfasst:
26. Dezember 2007 12:25
von Dieter
Hallo Stephan,
ich würde den Trabi einfach abmelden. Du wohnst ja Gott sei Dank nicht in Bayern. Da hat mal einer ein Moped zerlegt im Keller vergessen. Das hat das Straßenverkehrsamt bewogen eine Mitteilung weiterzuleiten und er durfte Strafe zahlen, da ein angemeldetes Fahrzeug auch TÜV haben muss, laut STVO. Die meisten Straßenverkehrsämter interessieren sich aber nicht dafür. Wie es bei euch ist, weiss ich natürlich nicht. Manchmal ist direktes Nachfragen beim Straßenverkehrsamt auch nicht verkehrt. Man muss ja nicht unbedingt sofort die korekten Daten anfragen.
Gruß
Dieter.

Verfasst:
26. Dezember 2007 12:26
von igel
Die Abmeldung ist ja auch bei der Gemeinde möglich. Kennzeichen, KFZ Brief und Schein mitnehmen, das ist alles.

Verfasst:
26. Dezember 2007 12:27
von igel
Dieter hat geschrieben:Hallo Stephan,
ich würde den Trabi einfach abmelden. Du wohnst ja Gott sei Dank nicht in Bayern. Da hat mal einer ein Moped zerlegt im Keller vergessen. Das hat das Straßenverkehrsamt bewogen eine Mitteilung weiterzuleiten und er durfte Strafe zahlen, da ein angemeldetes Fahrzeug auch TÜV haben muss, laut STVO. Die meisten Straßenverkehrsämter interessieren sich aber nicht dafür. Wie es bei euch ist, weiss ich natürlich nicht. Manchmal ist direktes Nachfragen beim Straßenverkehrsamt auch nicht verkehrt. Man muss ja nicht unbedingt sofort die korekten Daten anfragen.
Gruß
Dieter.
Bayern ist ja auch ein Freistaat, da ist immer alles anders.

Verfasst:
26. Dezember 2007 12:47
von Lucky Devil
Ein zugelassenes Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung haben, wenn es sich im öffentlichen Verkehrsraum befindet. Da der Trabi aber auf einem Privatgrundstück steht und nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird, ist die fehlende HU uninteressant. Eine Abmeldung ist grundsätzlich immer möglich, wenn der Brief (oder Zulassungsbescheinigung Teil 2), der Schein (oder Zulassungsbescheinigung Teil 1) und die Kennzeichenschilder vorgelegt werden. Kostet so etwa 5 - 11 Euronen und wird in jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland gemacht.

Verfasst:
26. Dezember 2007 13:14
von Dieter
Stimmt nicht. Sobald ein Fahrzeug zugelassen ist muss die HU und AU durchgeführt werden, egal ob es sich im öffentlchen Verkehrsraum oder auf einem privaten Grundstück befindet. Nur die meisten Zulassungsstellen interessieren sich nicht dafür.
Gruß
Dieter

Verfasst:
26. Dezember 2007 13:49
von mz_gespann
Da muß ich Dieter zustimmen. Aber es passiert ja nie nicht, das einem vor der Abmeldung die AcetonFlasche direkt über der TÜV Plakette ausläuft und zeitgleich der Fahrzeugschein mit den Schrauberhosen auf 90Grad gewaschen wird. Das wär, wenn Absicht, genauso strafbar wie das nicht zum TÜV fahren. Und wem nachgewiesen -wie auch immer - werden kann, dass sein Fahrzeug seit mehr als ein paar Wochen mit abgelaufenem TÜV irgendwo zugelassen ist, der riskiert Punkte.
Gruß Gerhard

Verfasst:
26. Dezember 2007 14:30
von Stephan
Werd ich mal anrufen und mich bissel dumm stellen.
Eine Freundin von mir erzählte mir nämlich mal, dass ihr Vater eins dran bekam, als er seinen alten Anhänger, der 2 Jahre überfällig war, abmelden wollte.
Oma wär bestimmt nicht begeistert, wenn sie Punkte und Geldstrafe bekäme.

Verfasst:
26. Dezember 2007 14:37
von Dieter
Die Punkte dürften ihr doch wirklich egal sein, oder?
Gruß
Dieter

Verfasst:
26. Dezember 2007 18:52
von andreEs175-0
igel hat geschrieben:Bayern ist ja auch ein Freistaat, da ist immer alles anders.
das würd ich mal so nicht sagen... Sachsen ist auch Freistaat.. und da gibts keine Probleme... liegt wohl eher daran das in die Schluchten so selten Sonne kommt...erst recht im Winter..


Verfasst:
26. Dezember 2007 21:48
von Jorg
Wo lebt Ihr denn????
Ein bekannter von mir hat seit 30 bis 50 Jahren Autos angemeldet ohne das sie beim Tüv waren. Die können garnicht mehr fahren sind nämlich zerlegt. Er ist halt ein BMW Samler vom 318er ( großer Dixi ) bis zum V8. Der 318 war um 1958 das letzte mal beim TÜV und einige Isattas 1970. Die wurden nie abgemeldet weil sie das alte Opladener Kenzeichen noch haben. Rhein Wupper Kreis OP. Den V8 hat er geerbt weil er den immer Unterhalten hat OP-V8 und der wurde auch nie umgemeldet der Besitzer ist seit Jahren tot.
ich wüste nicht das das jemals Probleme gemacht hat. Die Versicherung und die Steuern werden ja immer bezahlt.

Verfasst:
27. Dezember 2007 06:05
von Markus K
Hallo,
es ist definitiv so, dass alles, was angemeldet ist auch TÜV, bzw. AU haben muß. Selbst wenn man eine MV Agusta zuhause angemeldet über´m Bett hängen hat muss sie getüvt sein. Egal ob in Bayern, Sachsen, Berlin...... Hat mit öffentlichem Verkehrsraum nichts zu tun (gilt auch für die Wohnwagen, die immer und ewig als Dauercamper auf dem Campingplatz stehen). Mein Tip: Schilder abschrauben - dann sieht´s keiner.
Markus K

Verfasst:
27. Dezember 2007 06:31
von Ex-User krippekratz
Markus K hat geschrieben:Hallo,
es ist definitiv so, dass alles, was angemeldet ist auch TÜV, bzw. AU haben muß. Selbst wenn man eine MV Agusta zuhause angemeldet über´m Bett hängen hat muss sie getüvt sein. Egal ob in Bayern, Sachsen, Berlin...... Hat mit öffentlichem Verkehrsraum nichts zu tun (gilt auch für die Wohnwagen, die immer und ewig als Dauercamper auf dem Campingplatz stehen). Mein Tip: Schilder abschrauben - dann sieht´s keiner.
Markus K
wo steht das?

Verfasst:
27. Dezember 2007 13:54
von Dieter
schau mal hier. Von Ausnahmen in Bezug auf nur "wenn es am Straßenverkehr teilnimmt oder ähnliches" steht dort nichts.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29.php
Gruß
Dieter

Verfasst:
27. Dezember 2007 14:17
von Stephan
Dieter hat geschrieben:Die Punkte dürften ihr doch wirklich egal sein, oder?
Gruß
Dieter
Du kennst Oma nicht, sie fährt zwar seit Jahren nicht mehr, aber Punkte bedeuten auch Geldstrafe und da ist sie bisschen eigen. Und verstehen könnte sie es sowieso nicht, warum es da Punkte gibt.
Werd mich mal auf der Zulassung erkundigen. Danke für eure Hilfe.

Verfasst:
27. Dezember 2007 14:22
von Markus K
wo steht das?[/quote]
Schau mal in die Verkehrsrechtskommentare von Dreher/Tröndle. Es gibt da etwa 15 Gerichtsurteile bis OLG. Glaub es mir, ich weiß wovon ich rede.
Grüße
Markus K

Verfasst:
27. Dezember 2007 16:13
von Ex-User Eifelheizer
wenn man das so liest wie es da steht, würde es bedeuten, daß allein der Besitz ausreicht um eine Untersunchung anzuordnen, egal ob zugelassen oder nicht. Dat kann ja wohl nur Schwachsinn sein!
Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind

Verfasst:
27. Dezember 2007 18:35
von andreEs175-0
ohh hier wiehert ja mal wieder der Amtsesel... mal ne Frage an die Paragraphen zitierer.. was mach ich mit einen Fahrzeug das wegen schwerer Mängel keinen TÜV bekommt...darf ich das nicht abmelden? Muss ich es vorher instand setzen damit ich den TÜV bekomme und es dann abmelden kann??

Verfasst:
27. Dezember 2007 19:10
von Dieter
Dann hast du deine Pflicht getan und es vorgeführt. Du musst es untersuchen lassen. Es steht nirgends etwas das die Untersuchung bestanden werden muss. Dann kannst/musst du ohne Problem das Fahrzeug abmelden.
Gruß
Dieter

Verfasst:
27. Dezember 2007 20:00
von TS-Jens
Es steht nicht explizit drin, dass es verboten ist, ein angemeldetes Fahrzeug ohne gültige HU auf dem Privatgrundstück stehen zu lassen.
Ihr interpretiert da nur etwas herein würde ich ssagen.

Verfasst:
27. Dezember 2007 20:09
von Andreas
TS-Jens hat geschrieben:Es steht nicht explizit drin, dass es verboten ist, ein angemeldetes Fahrzeug ohne gültige HU auf dem Privatgrundstück stehen zu lassen.
Ihr interpretiert da nur etwas herein würde ich ssagen.
Ok, ich verwirre dann noch ein wenig weiter....
Unser Fuhrpark ist gewachsen. Daddys R 65.
Seit 2004 TÜV fällig, aber noch angemeldet. Steht in der privaten Garage auf eigenem Grund und Boden.
- Abmelden darf ich sie nicht, weil sie ohne gültige HU ist.....
- Sie darf nicht in der Garage stehen, weil sie ohne gültige HU ist.....
- Ich darf nicht damit zum TÜV fahren, um eine gültige HU zu bekommen.....
- Ich darf sie nicht auf eigenen Rädern aus der privaten Garage über den öffentl. Bürgersteig zur Straße bewegen, um sie auf einen Hänger zu laden um dann zum TÜV zu fahren....
Und nun?
Irgendwo ist doch da ein Denkfehler.....

Verfasst:
27. Dezember 2007 20:44
von Dieter
Hallo Andreas,
wo steht das, dass du das nicht darfst? Du bist nur nicht der Pflicht nach einer HU nachgekommen und dafür kannst du entsprechend bestraft werden, wenn du erwischt wirst, sprich wenn dich das Straßenverkehrsamt weitermeldet oder ein Polizeibeamter dich erwischt. Ansonsten passiert wie üblich nichts. Von Bayern weiss ich, dass das Weitermelden dort schon passiert ist. Das muss ja nicht überall so sein.
Gruß
Dieter

Verfasst:
27. Dezember 2007 20:49
von bernie150
Andreas hat geschrieben:- Ich darf nicht damit zum TÜV fahren, um eine gültige HU zu bekommen..... Irgendwo ist doch da ein Denkfehler.....
Du darfst auf dem
direkten Weg mit der Maschine zum
nächsten TÜV fahren.
Das gilt auch für Fahrzeuge (z.B. Autos, Wohnwagen, Bootsanhänger) die wegen eines
längeren Auslandsaufenthaltes wieder nach Deutschland kommen und der TÜV
abgelaufen ist.

Verfasst:
27. Dezember 2007 21:52
von Jorg
Paragaphenreiter würde ich nicht in meine Werkstatt lassen! Nur mit Durchsuchungsbefehl! Bis der da ist sind die Schilder weg.

Verfasst:
27. Dezember 2007 22:51
von Ex-User Eifelheizer
bernie150 hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:- Ich darf nicht damit zum TÜV fahren, um eine gültige HU zu bekommen..... Irgendwo ist doch da ein Denkfehler.....
Du darfst auf dem
direkten Weg mit der Maschine zum
nächsten TÜV fahren.
Das gilt auch für Fahrzeuge (z.B. Autos, Wohnwagen, Bootsanhänger) die wegen eines
längeren Auslandsaufenthaltes wieder nach Deutschland kommen und der TÜV
abgelaufen ist.
wiederum die Frage: "wo steht das?"

Verfasst:
27. Dezember 2007 22:51
von Andreas
bernie150 hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:- Ich darf nicht damit zum TÜV fahren, um eine gültige HU zu bekommen..... Irgendwo ist doch da ein Denkfehler.....
Du darfst auf dem
direkten Weg mit der Maschine zum
nächsten TÜV fahren.
Das gilt auch für Fahrzeuge (z.B. Autos, Wohnwagen, Bootsanhänger) die wegen eines
längeren Auslandsaufenthaltes wieder nach Deutschland kommen und der TÜV
abgelaufen ist.
Ja, ich weiß das.
Ich versteh nur das Thema ansich und einige Beiträge nicht....

Verfasst:
27. Dezember 2007 23:36
von mz_gespann
Nur mal am Rande: einem Freund von mir ist es in Hannover passiert, das er eine Anzeige wegen abgelaufenen TÜV bekam - das Motorrad war auf einem Anhänger verladen und auf dem Weg in eine Werkstatt. Einspruch nicht stattgegeben - und H ist nicht Bayern. Einem anderen wurde ein in der Garage stehendes Möp zum Verhängnis - Tür auf und der falsche Typ davor - leider haben die nicht immer eine Uniform an. Gab beide Male Punkte. Ich schraub die Kennzeichen ab, wenn ich sowas abstelle, dann kann es keiner sehen. Und für den direkten Weg zum TÜV brauchst du keinen gültige Plakette, da reicht der Nachweis von einem Termin, wenn du auf dem kürzesten Weg bist. Nur nichts waschen oder Aceton verwenden vorm abmelden, das wär, wie gesagt strafbar (aber eine Lösung, wenn du nur noch endgültig stillegen willst)
Gerhard

Verfasst:
27. Dezember 2007 23:58
von Ex-User Eifelheizer
Dieter hat geschrieben:Hallo Andreas,
wo steht das, dass du das nicht darfst? Du bist nur nicht der Pflicht nach einer HU nachgekommen und dafür kannst du entsprechend bestraft werden, wenn du erwischt wirst, sprich wenn dich das Straßenverkehrsamt weitermeldet oder ein Polizeibeamter dich erwischt. Ansonsten passiert wie üblich nichts. Von Bayern weiss ich, dass das Weitermelden dort schon passiert ist. Das muss ja nicht überall so sein.
Gruß
Dieter
wer soll denn bitte an das Straßenverkehrsamt weitermelden?
Der TÜV und die DEKRA tun es nicht. Einzig die Versicherer könnten sich geleimt fühlen, spart doch ne HuFu in Zehn Jahren rumstehen schlappe 40% Schadenfreiheit an für gerade mal +/- 350 Mark Versicherung und ein paar Mark Steuern.
Hat man beim Zweitwagen für den Sohn nach drei Monaten wieder reingeholt


Verfasst:
28. Dezember 2007 01:27
von bernie150
Andreas hat geschrieben:... Ja, ich weiß das ...
Andreas hat geschrieben:... Ich versteh nur das Thema ansich und einige Beiträge nicht....
