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an die Juristen: Garantieansprüche

BeitragVerfasst: 4. August 2011 15:22
von ea2873
hab mal ne Frage zu Garantieansprüchen:

meine Bauhaus.... ich meinte Baumarktkettensäge hat 5 Jahre Garantie (ich weiß, sowas kauft man nicht, mach ich auch nie wieder), neulich hab ich sie mit allen Mitteln nicht mehr zum laufen bekommen. Da noch 3 Jahre Garantie drauf hab ich verzichtet selber zu basteln (Kerze kurz im Rasenmäher geprüft) sondern sie wieder in den Baumarkt gebracht und als Garantiefall reklamiert. Jetzt rufen die an und meinen bei ihnen wäre die problemlos gelaufen und verlangen ca. 30,- für Prüfen und Rückversand. Alternative wäre kostenlose Verschrottung.

Ehrlich gesagt ist mir die Säge keine 30,- extra wert. Wenn sie die als defekt annehmen, übernehmen sie aus meiner Sicht die Verantwortung daß die auch defekt ist???? Warum die jetzt wieder geht, keine Ahnung. wie komme ich wieder an die Säge ohne 30,- zu zahlen?

Re: an die Juristen: Garantieansprüche

BeitragVerfasst: 4. August 2011 18:25
von smokiebrandy
... also prinzipiell haben sie schon das Recht für eine Überprüfung und den Versand eine Gebühr zu verlangen, schließlich hatten sie ja auch Kosten. Hat denn jemand bei der Reparaturannahme den Fehler versucht mal nachzuvollziehen? Also es ist immer ratsam bei Übergabe eines Gerätes den beschriebenen Fehler auch zu demonstrieren ( geht natürlich nicht immer). Dann wäre das jetzt auch nicht passiert...
Desweiteren solltest du mal in die Garantiebedingungen des Herstellers lesen. Da sollten solche Dinge genau beschrieben sein. Es handelt sich hier auch nicht um den gesetzlichen Garantiezeitraum in dem dir keine Kosten entstehen sollten, sondern um eine vom Hersteller zusätzlich eingeräumte Garantie.
:shock: Also wenn dir die Säge nicht mal 30 ,-€ wert ist, lass sie besser verschrotten , vermutlich ist das sicherer für dich und deine Mitmenschen... :lach:

:mrgreen: vielleicht haben die auch nur benzin in den Tank getan? :versteck:

Re: an die Juristen: Garantieansprüche

BeitragVerfasst: 4. August 2011 18:41
von P-J
Ich würde im Bauhaus vor der Kundschaft ein Riesen Trubel anfangen, das wöllte ich aber mal sehen. :evil:

Re: an die Juristen: Garantieansprüche

BeitragVerfasst: 4. August 2011 18:43
von Ex-User mopu
Hallo

wenn 5 Jahre Garantie drauf sind müssen die die auch reparieren und zwar kostenlos ! Für was brauche ich sonst Garantie ?

mfg

Re: an die Juristen: Garantieansprüche

BeitragVerfasst: 4. August 2011 18:50
von smokiebrandy
... na in dem Fall war ja scheinbar nichts kaputt? Wie gesagt, das sollte in den Garantiebedingungen des Herstellers stehen...Und für Versand und Verpackung kann nach 3 Jahren schon sehr wohl etwas verlangt werden.

Re: an die Juristen: Garantieansprüche

BeitragVerfasst: 4. August 2011 19:19
von alexander
mopu hat geschrieben:Hallo wenn 5 Jahre Garantie drauf sind müssen die die auch reparieren und zwar kostenlos ! Für was brauche ich sonst Garantie ? mfg


- kannst ja Artikel kaufen ohne verlaengerte Garantie
--- oder auf die Garantie verzichten
------ dann braucxhste Dich auch nicht zu aergern
------------------

- haengt von DER Garantie ab die der Handler/ Hersteller gewaehrt.
--- sieht mal so und mal so aus

Re: an die Juristen: Garantieansprüche

BeitragVerfasst: 4. August 2011 20:36
von Big
Hat nicht Dein Nachbar ganz zufällig an der Info gestanden und gehört wie der Verkäfer gesagt hat:"mach nich son Stress gib her, oder warum bist'e sonst hier." :lol:

Beste Grüße aus dem Harz

Re: an die Juristen: Garantieansprüche

BeitragVerfasst: 4. August 2011 21:09
von s.k.
smokiebrandy hat geschrieben:... Es handelt sich hier auch nicht um den gesetzlichen Garantiezeitraum in dem dir keine Kosten entstehen sollten, sondern um eine vom Hersteller zusätzlich eingeräumte Garantie ...
Es gibt keinen gesetzlichen Garantiezeitraum, sondern lediglich eine gesetzliche Gewährleistungsfrist. Das sollte man begrifflich stets sauber trennen, weil das von den meisten zu gern falsch verstanden wird. Leider wird das auch im Fernsehen und bei der schreibenden Jounalie häufig falsch wiedergegeben.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung handelt es sich um eine Verjährungsfrist für die Haftung des Verkäufers (nicht des Herstellers) für Mängel, die bereits bei Übergabe der Sache vorlagen.

Gruß
Steffen

Re: an die Juristen: Garantieansprüche

BeitragVerfasst: 4. August 2011 21:25
von smokiebrandy
...richtig, in den ersten 6 Monaten dieser Gewährleistungsfrist geht man davon aus, dass der Mangel an einer Sache schon von Anfang an bestanden hat. Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen ,dass der Mangel von Anfang an bestanden hat.

Re: an die Juristen: Garantieansprüche

BeitragVerfasst: 4. August 2011 21:31
von ea2873
smokiebrandy hat geschrieben: :shock: Also wenn dir die Säge nicht mal 30 ,-€ wert ist, lass sie besser verschrotten , vermutlich ist das sicherer für dich und deine Mitmenschen... :lach:

:mrgreen: vielleicht haben die auch nur benzin in den Tank getan? :versteck:



naja, zahlen will ich eingetlich nichts mehr dafür, da im endeffekt die entscheidung für was gutes schon gefallen ist. aber verschrotten lassen..... will ich eigentlich auch nicht.

hab mir die natürlich vorher bisschen angeschaut, und probiert mit anderer kerze, schluck benzin in zylinder etc., was man eben so probiert, und nichts ging, daher bin ich von einer zündungssache ausgegangen. woher weiß ich daß die nicht eine neue billige zündspule reingetan haben und die jetzt auf umwegen bezahlt haben wollen? naja, mal schauen, ich geh nochmal in den laden und rede mit denen.