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Kennzeichnung von Nachläufern

BeitragVerfasst: 24. Mai 2014 19:21
von LamE
Hallo zusammen,

ich spanne ab und an einen MKH/M1 (DDR-Moped-Anhänger) an meinen Sperber.
Lt. Papieren ist er als Anhänger für Kleinkrafträder/Krafträder zulassungsfrei.
Der Sperber zählt ja nun als Kraftrad. Daher erschließen sich mir mal einige Zulassungsfragen:

-> Welche Höchstgeschwindigkeit gilt nun - 40km/h oder 60km/h?
-> Welche Kennzeichnung muss an den Hänger?
- Wiederholungs-Kennzeichen ist soweit klar.
- Geschwindigkeitsschild?
- Dreiecksreflektoren?

Bin grad etwas überfordert. Kann auch keinen Gesetzestext finden, der das klären würde.
Als Vergleich sehe ich immer den Campi - das wäre ja ähnlich.

Grüße
LamE

Re: Kennzeichnung von Nachläufern

BeitragVerfasst: 24. Mai 2014 21:30
von P-J
Ich hatte mal nen Anhänger am Motorrad, da war das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs ohne jegliche Amtsstempel und TÜV Stempel, ein dreiecker Rückstrahler und ein Rücklicht für Stand- und Bremslicht. Das war aber ein Einspuranhänger.

Re: Kennzeichnung von Nachläufern

BeitragVerfasst: 24. Mai 2014 22:02
von Mainzer
Der Sperber müsste doch eigentlich als "Leichtkraftrad bis 50 cm³" laufen. Und meines Erachtens ist der Anhänger allgemein nur bis 40 km/h zugelassen. Mit einem anderen Anhänger dürftest du vielleicht auch 60 fahren.

Re: Kennzeichnung von Nachläufern

BeitragVerfasst: 25. Mai 2014 05:03
von Ralle
Ist nicht mehr ganz aktuell, aber passt noch halbwegs :arrow: viewtopic.php?p=946030#p946030

Re: Kennzeichnung von Nachläufern

BeitragVerfasst: 25. Mai 2014 05:44
von Bernd
Lies dich hier mal durch, wenn in der Betriebserlaubnis deines MKH/M1 nur 40km/h drinn steht darfst du auch nur 40km/h fahren, und die Hängerkupplung am Motorrad /Kleinkraftrad u.s.w muss aber eingetragen sein!

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