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S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 11. Februar 2019 19:57
von icke1982
Hallo allwissendes Forum, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin dabei meinen S50 für meine Frau neu aufzubauen.
Meine Frau und ich wollen im Sommer mit den Kindern im Sommer ein paar kleine Touren mit den Kindern machen.
Der Große brauch keinen Kindersitz aber der kleine brauch einen.
Ich wollte dann einen kaufen und habe festgestellt das die Nachbauteile nicht im Bereich der StVO zugelassen sind.

Wie sieht es denn mit den originalen von früher aus? Sind die noch zulässig?
Mir scheint als würde bei den Nachbauteilen nur die Nummer fehlen, ansonsten sind die identisch.
Ich hoffe ihr könnt mich ein bisschen erleuchten.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 11. Februar 2019 20:02
von TS Paul
Mit dem original steht der Tour in die Sommerfrische nix im Wege. Finger weg von den Nachbauten.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 11. Februar 2019 20:11
von dynamitharry
Hallo,
Ich empfehle Dir mal folgende Seite:
https://www.schwalbennest.de/simson/kin ... 775-2.html
Auf Seite 2 der Beitrag von User mupf vom 10.12.2018 ist sehr interessant und aufschlussreich.
MfG.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 11. Februar 2019 20:18
von TS Paul
Genau, und auf das Gespräch mit Gräti und Blädi von der Verkehrslumperei bin ich jetzt schon gespannt :lach: :twisted:
Meine Meinung :arrow: ohne Typennummer gibt es Ärcher!

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 11. Februar 2019 20:27
von lasernst
Hab SR50 und Schwalbe als ddr gehabt, besser die nummern sind drin.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 11. Februar 2019 21:25
von icke1982
Interessanter Weise gibt es bei AKF zwei Qualitäten wobei bei keinem steht das sie nicht zugelassen wären.
Wenn die originalen mit Nummer nur nicht so schweine teuer wären.
Hat zufällig noch jemand einen Bügel mit der eingestanzten Nummer liegen?
Früher saßen wir einfach auf dem Tank und gut war.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 11. Februar 2019 21:38
von CJ
icke1982 hat geschrieben:...wobei bei keinem steht das sie nicht zugelassen wären...

Es gibt keine Genehmigungspflicht irgendeiner Art dafür, was also für ein Hinweis auf eine "Zulassung". :roll:
In Streitfällen wird gelegentlich die Richtlinie über Kindersitze und Fußstützen an Fahrrädern und Mofas vergleichend herangezogen.

-- Hinzugefügt: 11th Februar 2019, 9:39 pm --

icke1982 hat geschrieben:...Früher saßen wir einfach auf dem Tank und gut war.

Das geht dann aber heute eindeutig nicht mehr durch. :)

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 12. Februar 2019 14:10
von robin
An meiner S50 ist ein originaler DDR Kindersitz ohne KTA-Nummer dran. Auch das gibt es.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 12. Februar 2019 17:45
von icke1982
Hattest du denn schon mal Ärger mit der Rennleitung deswegen?

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 12. Februar 2019 18:55
von TS Paul
icke1982 hat geschrieben:Hattest du denn schon mal Ärger mit der Rennleitung deswegen?

Das tät mich auch mal interessieren, da ich alsbald noch eine Schwalbe ausstatten darf :oops: .

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 13. Februar 2019 12:44
von robin
Hatte mit der Simme noch nicht das Vergnügen mit der Rennleitung...
Mein Kindersitz für S50/51 scheint ohnehin eher selten zu sein. Es ist die Version mit Flachstahl statt Rundstahl als Querverbindungsstrebe.
Hab' so auf die Schnelle nur einen einzigen Gleichen im Netz gefunden. Vielleicht haben alle Flachstahl-Versionen keine KTA-Nr?

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 13. Februar 2019 12:57
von Robert K. G.
Kindersitze von Tante Louise und co haben auch keine Nummer. Es ist wie mit Helmen...

Die Sitze müssen geeignet sein und die Füße dürfen nicht in die Räder kommen. Mehr sagt der Gesetzgeber nicht. Wer Bock hat, dem dürfen sogar die Schlagzahlen von der Werkbank fallen. Dies hat im Gegensatz zur FIN keine Auswirkungen. Vergleichbar vielleicht mit dem Einschlagen einer Motornummer.

Trotzdem finde ich die Sitze scheiße... egal! Zulässig sind sie in allen Formen und Farben.

Gruß
Robert

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 13. Februar 2019 14:50
von RT-Tilo
robin hat geschrieben:An meiner S50 ist ein originaler DDR Kindersitz ohne KTA-Nummer dran. Auch das gibt es.


Ich habe einen Solchen noch in der Originalverpackung liegen .. 8)

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 13. Februar 2019 16:42
von Hegautrabi
Ich hatte 2 Mal eine längere Diskussion mit der Polizei.
Die wollten es partout nicht einsehen, dass ein Sozius vor dem Fahrer sitzt.
Letztendlich, nachdem sie lange telefoniert hatten, durften mein Sohn und ich dann immer wieder weiterfahren. Nervig ist das aber schon, eigentlich wollte ich nur mit dem Kind eine nette Runde drehen.
Inzwischen sind die aber alle größer als ich und der Kindersitz ist auch nicht mehr an der S51 dran. Es war ein Originalteil.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 13. Februar 2019 17:20
von gogofax
Was mich in diesem Zusammenhang interessieren würde ist, ob man mit einem Original- / Nachbaukindersitz zu dritt fahren darf und in welchen Ländern dies wie geregelt ist.
In der DDR konnte man zu dritt auf einem S51 mit Zweipersonenzulassung fahren -zumindest hat es die Volkspolizei nicht gestört.

Wollte man jedoch in die Tschechoslowakei einreisen wurde man nach der DDR Zoll- und Passkontrolle von den tschechischen Uniformträgern zurück geschickt.

Regelt die Bauartgenehmigung KTA-BG-Nr. 2274 (Kindersitz S50/S51), welche ich leider noch nirgends einsehen konnte, hier etwas zum dritten Sitzplatz?

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 13. Februar 2019 19:00
von ftr
Im Zusammenhang mit dem Kindersitz der Schwalbe habe ich gelesen, dass man entweder Kindersitz oder Anhängekupplung haben durfte. Da der Sitz Bestandschutz hat, dürfte logisch das bis 20kg schwere Kind die dritte Person sein. Im Superelastik darf man ja auch einen Erwachsenen und ein Kind bis sieben Jahre mitnehmen ohne dass der Sozius laufen muss.
Beim S50 wird ja dann doch die Sitzbank mit benutzt, da könnte etwas anderes gelten.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 13. Februar 2019 19:47
von Robert K. G.
ftr hat geschrieben:...
Im Superelastik darf man ja auch einen Erwachsenen und ein Kind bis sieben Jahre mitnehmen ohne dass der Sozius laufen muss.
...


Falsch! Das betreffende Gesetz wurde schon zu DDR Zeiten aufgehoben und hat nichts mit einem Kindersitz zu tun. Spätestens ab der „87er Version“ (ETZ) war der Beiwagen nur noch für eine Person zugelassen. Wann genau die Änderung kam, weiß ich aber nicht genau.

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 13th Februar 2019, 8:07 pm --

Um es mal so zu sagen: Ein Kind bis 7 Jahre braucht auf einem Krad keinen Sitzplatz, sondern nur einen Kindersitz. Dieser muss geeignet sein und die Füße dürfen nicht in die Speichen kommen können. Das lässt natürlich extrem viel zu.

Eine Schwalbe hat somit immer nur 2 Sitzplätze, der Kindersitz ist kein Sitzplatz. Beim S50 ist die Frage spannender... da würde ich aus dem Gefühl heraus sagen: 1 Erwachsener und 1 Kind, oder 2 Erwachsene. Der eigene Kindersitz fehlt.

Beim Beiwagen könnte man basteln. Solange man zwei Kindersitze präsentieren kann, können darin auch zwei Kindet sitzen. Ein Kind und ein Erwachsener geht aber nicht, siehe Problem S50/ S51.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 13. Februar 2019 21:27
von CJ
gogofax hat geschrieben:Was mich in diesem Zusammenhang interessieren würde ist, ob man mit einem Original- / Nachbaukindersitz zu dritt fahren darf.

Nur wenn das Mopped auch für 3 Personen zugelassen ist.
gogofax hat geschrieben:...In der DDR konnte man zu dritt auf einem S51 mit Zweipersonenzulassung fahren -zumindest hat es die Volkspolizei nicht gestört....

Mit einem Kind bis zum 12. Lebensjahr war das zulässig.
gogofax hat geschrieben:...Regelt die Bauartgenehmigung KTA-BG-Nr. 2274 (Kindersitz S50/S51), welche ich leider noch nirgends einsehen konnte, hier etwas zum dritten Sitzplatz?

Die hatte und hat überhaupt nichts damit zu tun. Die Mitnahme von Personen ist in der StVO geregelt.
-> DDR: §28 StVO (letzter Stand)
-> BRD: §21 StVO

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 14. Februar 2019 17:04
von RT-Tilo
so sieht er aus, eine Nummer habe ich aber nicht gefunden.... ?

DSC_4475.JPG

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 14. Februar 2019 19:31
von icke1982
Is der über, kann man den käuflich erwerben?

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 14. Februar 2019 20:11
von Kosmonaut
RT-Tilo hat geschrieben:[so sieht er aus, eine Nummer habe ich aber nicht gefunden.... ?

attachment=0]DSC_4475.JPG[/attachment]

Super! Steht da irgendwo dabei wo das Teil hergestellt wurde?

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 14. Februar 2019 20:29
von Hegautrabi
Auf einer der 2 Schrägen sollte (in Einbaulage) von oben gesehen die Stempelung zu sehen sein.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 14. Februar 2019 21:31
von herr blümel
tolles teil
habsch noch nie gesehen,aber
wie ein kind bis 12 jahren damit mitfahren
soll,ist mir schleierhaft

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 14. Februar 2019 22:01
von robin
ah sehr cool! Ja, genau die Version habe ich auch :ja:
Baujahr vom Kindersitz scheint der Abbildung nach Ende der 70er zu sein. Vielleicht hatten diese frühen Versionen dann noch keine KTA-Nr...

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 15. Februar 2019 14:27
von gogofax
Genau so einen Kindersitz habe ich auch, gekauft 1981 von meinem Vater. Aber eine eingeprägte Nummer habe ich daran noch nicht gefunden.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 15. Februar 2019 14:59
von Lorchen
herr blümel hat geschrieben:wie ein kind bis 12 jahren damit mitfahren soll,ist mir schleierhaft

Das Teil ist kein richtiger Sitz. Das Ärsch'l sitzt ganz vorn auf der Sitzbank, hält sich mit den Patschehänden vorn am Bügel fest und stellt die Mauken auf die Rasten.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 15. Februar 2019 15:01
von CJ
Das ist auch kein Kindersitz im Sinne des §3 StVZO (DDR), also zur Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren.
Das ist ein genehmigungsfreies Anbauteil um die Forderung nach "geeigneten Sicherheitsmaßnahmen" bei der Beförderung von Kindern im Alter von 7 bis zu 12 Jahren zu genügen. Sprich Haltegriff und Fußstützen. Das Kind selber sitzt auf der Sitzbank des Moppeds.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 15. Februar 2019 18:15
von herr blümel
Lorchen hat geschrieben:
herr blümel hat geschrieben:wie ein kind bis 12 jahren damit mitfahren soll,ist mir schleierhaft

Das Teil ist kein richtiger Sitz. Das Ärsch'l sitzt ganz vorn auf der Sitzbank, hält sich mit den Patschehänden vorn am Bügel fest und stellt die Mauken auf die Rasten.

das ist mir schon klar,daß das kind auf der sitzbank sitzt
aber hab mal einen 11jährigen mit 1,50 größe und helm auf
da guckst du ja kaum noch rüber

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 15. Februar 2019 18:38
von CJ
herr blümel hat geschrieben:...das ist mir schon klar,daß das kind auf der sitzbank sitzt aber hab mal einen 11jährigen mit 1,50 größe und helm auf da guckst du ja kaum noch rüber

Behindert er dich also bei der sicheren Führung des Fahrzeugs, darf er da vorne nicht mehr mitfahren. Ganz einfach. Kommt der gedachte 11-Jährige an die "normalen" Soziusfußrasten? Kann er sich festhalten (natürlich am vorgeschriebenen Halteriemen :? )? Dann fährt er ganz normal hinten als Sozius mit.
Geht das auch nicht muß er laufen. :roll:

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 15. Februar 2019 18:45
von TSrobsen
icke1982 hat geschrieben:Is der über, kann man den käuflich erwerben?

Morgen ist großer Teilemarkt in Riesa. Der findet in der Halle und vor der Halle statt. Bei dem Wetter ist da bestimmt was zu finden morgen. Also auf nach Riesa in der Sachsen Halle morgen früh. Das sollte er dir wert sein!!! :ja:
Bg

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 15. Februar 2019 19:46
von eigel
CJ hat geschrieben:
herr blümel hat geschrieben:...das ist mir schon klar,daß das kind auf der sitzbank sitzt aber hab mal einen 11jährigen mit 1,50 größe und helm auf da guckst du ja kaum noch rüber

Behindert er dich also bei der sicheren Führung des Fahrzeugs, darf er da vorne nicht mehr mitfahren. Ganz einfach. Kommt der gedachte 11-Jährige an die "normalen" Soziusfußrasten? Kann er sich festhalten (natürlich am vorgeschriebenen Halteriemen :? )? Dann fährt er ganz normal hinten als Sozius mit.
Geht das auch nicht muß er laufen. :roll:


Was für ein vorgeschriebener Halteriemen ? Meine ETZ 251 u. 150 müsste stillgelegt werden... :wink:
Die Benutzung des Halteriemens würde ich mir sogar verbitten, weil es der Fahrstabilität nicht entgegenkommt.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 15. Februar 2019 20:03
von Lorchen
CJ hat geschrieben:Das ist auch kein Kindersitz im Sinne des §3 StVZO (DDR), also zur Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren.
Das ist ein genehmigungsfreies Anbauteil um die Forderung nach "geeigneten Sicherheitsmaßnahmen" bei der Beförderung von Kindern im Alter von 7 bis zu 12 Jahren zu genügen. Sprich Haltegriff und Fußstützen. Das Kind selber sitzt auf der Sitzbank des Moppeds.

Ich liebe es, wenn du so auf Anhieb mit Vorschriften argumentierst, meinor. :knuddel:

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 15. Februar 2019 20:25
von CJ
Nüscht mit Anhieb, ich mach das wie Smokie und schreibe ab 8)
DSC01138.JPG

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 15. Februar 2019 20:37
von icke1982
TSrobsen hat geschrieben:
icke1982 hat geschrieben:Is der über, kann man den käuflich erwerben?

Morgen ist großer Teilemarkt in Riesa. Der findet in der Halle und vor der Halle statt. Bei dem Wetter ist da bestimmt was zu finden morgen. Also auf nach Riesa in der Sachsen Halle morgen früh. Das sollte er dir wert sein!!! :ja:
Bg


Riesa ist leider ziemlich weit weg von meinem schönen Mecklenburg und ich hab meinem 80 jährigem Nachbarn versprochen ihm ein paar Bäume klein zu machen.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 15. Februar 2019 22:18
von herr blümel
also ich resümiere mal
zu konsum-zeiten konnte man mit 2 erwachsenen und einem kind auf der s50 fahren
das ist doch heute nicht mehr erlaubt,oder?

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 16. Februar 2019 07:11
von CJ
herr blümel hat geschrieben:also ich resümiere mal
zu konsum-zeiten konnte man mit 2 erwachsenen und einem kind auf der s50 fahren...

stimmt :ja:
Die ganze Wahrheit ist; auch in der DDR änderte sich mal was. So auch hier. Zusammengefaßt gab es insgesamt 4 "Zeiträume"

StVO von 1937 -> keine Regelung
Nur allgemeine Regeln, wie Behinderung des Fahrers usw.
+ interessanterweise ist die Mitnahme von Personen auf Fahrrädern schon geregelt!

StVO von 1956 -> §5
+ grundsätzlich zulässige Personenzahl laut Zulassung, Kinder wie folgt:
+ Kind bis 7 Jahre grundsätzlich im Beiwagen zu befördern
+ Krad mit Beiwagen:
- Im Beiwagen statt 1 Erwachsener, 2 Kinder bis 12 Jahre zulässig
+ Solo und KKR:
- 1 Kind bis 7 Jahre -> gesonderter Kindersitz, Fußstützen und Haltegriff
- Auf Tank (vor dem Fahrer!) unzulässig, auch mit Kindersitz!
- Keine BAG-Pflicht

StVO von 1964 (incl. Neufassung von 1971) -> §5
+ grundsätzlich zulässige Personenzahl laut Zulassung, aber zusätzlich Kinder wie folgt:
+ „geeignete und ausreichende Sicherheitsmaßnahmen“ sind zu ergreifen
+ Krad mit Beiwagen:
- Im Beiwagen 1 Erwachsener + 1 Kind bis 7 Jahre oder 2 Kinder bis 12 Jahre
+ Solo und KKR:
- 1 Kind bis 7 Jahre -> gesonderter Kindersitz, Fußstützen und Haltegriff, wenn hinter Fahrer muß der Sitz geschlossen und ein Bauchgurt vorhanden sein oder ein Erwachsener dahinter sitzen
- 1 Kind bis 7 Jahre -> auf Sitzbank zwischen 2 Erwachsenen, wenn Fußstützen und Haltegriff vorhanden und Sitzbank lang genug
- BAG-Pflicht

StVO von 1977-> §28
+ grundsätzlich zulässige Personenzahl laut Zulassung, aber Kinder bis 12 Jahre sind darin nicht eingeschlossen
+ wieviel Kinder zusätzlich mitgenommen werden dürfen ist im Einzelnen nicht festgelegt, sondern hängt davon ab, ob sichere Führung des Fahrzeugs, Einhaltung der Gewichte, Sicherheit der Kinder etc. gewährleistet ist
+ „geeignete Sicherheitsmaßnahmen“ sind zu treffen
+ Krad mit Beiwagen:
- nicht explizit festgelegt, d.h. nur durch Auflagen wie „sichere Fahrzeugführung etc. (siehe oben) begrenzt, praktisch war die „alte“ Regelung (1 Erwachsener + 1 Kind oder 2 Kinder bis 12 Jahre) weiterhin allgemein akzeptierter Standard
+ Solo und KKR:
- Kind bis 7 Jahre -> gesonderter Kindersitz, Fußstützen und Haltegriff oder auf Sitzbank zwischen 2 Erwachsenen
- BAG-Pflicht

herr blümel hat geschrieben:...das ist doch heute nicht mehr erlaubt,oder?

nein

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 16. Februar 2019 07:20
von ftr
CJ hat geschrieben:- Kind bis 7 Jahre -> gesonderter Kindersitz, Fußstützen und Haltegriff

Ich bilde mir ein, irgendwo gelesen zu haben, dass der Kindersitz der Schwalbe nur bis 20 kg zulässig ist.
Mein Enkel ist jetzt viereinhalb und fängt seine dritte Fahrsaison mit 16 kg an. Bis 7kommen wir damit bestimmt nicht.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 16. Februar 2019 07:43
von CJ
1. Ich hab was zu generellen Bestimmungen zur Mitnahme von Kindern in der DDR geschrieben. Historisch sozusagen. Alles das gilt heute nicht mehr. Im Bereich der StVO gibt es keinen Bestandsschutz oder was ähnliches.
2. Wenn du da was gelesen hast, dann entweder in den Anbau-/ Benutzungsbestimmungen, der BAG, allgem. Bauartfestlegungungen oder sonstwo, auf jeden Fall geht das in Richtung Zulassungsrecht (StVZO). Keine Ahnung :nixweiss: Eine gesetzliche Bestimmung in der StVO auf Grund Gewicht oder (wie heutzutage) auch Größe gab es nicht.
3. Dieser ganze Thread, so interessannt er für mich ist, ist allerdings nicht wirklich zielführend, denn es gelten heute andere Regeln. Ob der Kindersitz aus der DDR eine Bauartgenehmigung hat oder nicht ist erstmal vollkommen egal. Das ist nicht mehr erforderlich und deshalb auch unerheblich. Geeignet muss der Sitz sein, was auch immer das im Einzelfall heißt. :D

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 16. Februar 2019 15:23
von Robert K. G.
ftr hat geschrieben:
CJ hat geschrieben:- Kind bis 7 Jahre -> gesonderter Kindersitz, Fußstützen und Haltegriff

Ich bilde mir ein, irgendwo gelesen zu haben, dass der Kindersitz der Schwalbe nur bis 20 kg zulässig ist.
Mein Enkel ist jetzt viereinhalb und fängt seine dritte Fahrsaison mit 16 kg an. Bis 7kommen wir damit bestimmt nicht.


Diese 20 kg sind keine gesetzliche Regelung, sondern eine technische Regelung. Bei höheren Belastungen reißt du das Ding irgendwann aus deine Schwalbe raus bzw. das Fahrverhalten wird noch krimineller als es ohnehin schon ist. Also musst du diese Grenze ZUSÄTZLICH zu den gesetzlichen Regelungen beachten.

Bei Packtaschen ist es schließlich genauso.

Gruß
Robert

PS: Die Regel zur Beförderung von Kindern in Deutschland sind extrem liberal. Ich würde es also nicht übertreiben. Im Ausland kann es sogar richtig teuer werden wenn man „erwischt“ wird. Bitte vorher informieren...

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 16. Februar 2019 20:06
von daniel_f
herr blümel hat geschrieben:also ich resümiere mal
zu konsum-zeiten konnte man mit 2 erwachsenen und einem kind auf der s50 fahren
das ist doch heute nicht mehr erlaubt,oder?


Offtopic:
Seinerzeit sind wir immer zu viert aufm S50 zum Kleingarten geknattert. Vorn ich auf besagten Fußrasten und Haltebügel, dahinter mein Vater als Fahrer, dann meine kleine Schwester und ganz hinten meine Mutter. Ich glaub, das war nach allem was hier geschrieben wurde, nicht mal damals erlaubt :lach:

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 16. Februar 2019 20:23
von CJ
daniel_f hat geschrieben:
herr blümel hat geschrieben:also ich resümiere mal
zu konsum-zeiten konnte man mit 2 erwachsenen und einem kind auf der s50 fahren
das ist doch heute nicht mehr erlaubt,oder?

Offtopic:
Seinerzeit sind wir immer zu viert aufm S50 zum Kleingarten geknattert. Vorn ich auf besagten Fußrasten und Haltebügel, dahinter mein Vater als Fahrer, dann meine kleine Schwester und ganz hinten meine Mutter. Ich glaub, das war nach allem was hier geschrieben wurde, nicht mal damals erlaubt :lach:

Zumindest war es in der letzten StVO nicht generell verboten. Ob da ein sicheres Fahren noch wirklich möglich war und das Gesamtgewicht nicht überschritten, sei mal dahingestellt :mrgreen:

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 16. Februar 2019 21:05
von OChris
Offtopic:
Aufm Star gehen sogar bis zu 4 Kinder (glaub da war ich 13 als Fahrer) :mrgreen: also keine sitzplatzlimitierenden Erwachsenen auf dem KKR. :tongue:
Mit nem Kindersitz könnte man noch aufrüsten :oops:

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 16. Februar 2019 21:52
von icke1982
Das Bild kommt mir bekannt vor, nur mit einem anderen Zugfahrzeug.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 17. Februar 2019 06:34
von Lorchen
Schöner Audowog'n am linken Bildrand. :ja:

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 17. Februar 2019 09:23
von Hegautrabi
So sieht die Stempelung bei meinem Originalsitz aus.

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 17. Februar 2019 10:50
von schleeTS
jo :top:
So sollte es bei meinem auch aus sehen. Dafür habe ich vor 4-5 Jahren 30€ bezahlt (gebraucht, bei einer Simsonwerkstatt auf der Scheune :mrgreen: )
Bloß bei mir sind die starren Fußrasten dran, war bei der Schwalbe so,oder?
Meine Tochter wird 9, und sie habe ich schon letztes Jahr hinten drauf sitzen lassen müssen, sehr sicher war das fahren vorne nicht mehr :cry:

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 17. Februar 2019 14:42
von mutschy
Für meine Große (heute 13) hab ich seinerzeit die Fußrasten nach oben versetzt, natürlich in Absprache mit der Dekra. Der Grünkittel war recht angetan von der Lösung, da ein Stamatakis für mich nicht in Frage kam. Damals über 200 € für ein bisschen gespresstes Styropor, selbst gebraucht nur schwer unter 180 zu bekommen. Geht's noch? Mittlerweile kann sie auch ohne die Verlängerungen mitfahren, aber da steht ja noch eine in den Startlöchern :ja: Werde wohl ne flexible Lösung entwickeln müssen, damit ich nich ständig hin und her bauen muss...

Gruss

Mutschy

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 17. Februar 2019 15:16
von ftr
mutschy hat geschrieben:Werde wohl ne flexible Lösung entwickeln müssen, damit ich nich ständig hin und her bauen muss...

Gruss

Mutschy

Die Lösung nennt man Zweitmoped. :ja: Oder dritt- oder viert-... :wink:

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 17. Februar 2019 16:12
von mutschy
Wer mich kennt, weiß, dass ich ein Geizkragen allererster Güte bin. Bei mir würde selbst Achim vor Neid erblassen 8) Ich bin die personifizierte Kreuzung von Schwaben und Schotten :lach:

Ein Zweitmoped is derzeit nicht drin, erstmal kommt die A (bisher krebse ich immer noch mit der 1b auf ner kastrierten 150er) rum...

Gruss

Mutschy

Re: S 50 Kindersitz

BeitragVerfasst: 11. April 2021 08:32
von lindy
RT-Tilo hat geschrieben:so sieht er aus, eine Nummer habe ich aber nicht gefunden.... ?

DSC_4475.JPG


Weiß zufällig jemand wo ich das Gummi für die Fußrasten herbekomme? Ich kann das nirgends finden.