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P-J hat geschrieben:Früher Nebelscheinwerfer, heute Allwetterleuchten genannt darfst seperat mit dem Standlicht betreiben. Früher durfen die nur mit Abblendlicht leuchten. Das bedeutet du kannst heute Ablendlicht mit Zusatz Fern. und Nebelscheinwerfern betreiben. Also volles Rohr Weihnachtsbaum! Auf dem Foto leuchten 560 Watt.
Arbeitssromrelais wird an Standlicht und seperaten Schalter geklemmt, Fedisch.
https://blog.max-fun.de/max-fun-archivs ... einwerfer/
mutschy hat geschrieben:Nebelscheinwerfer sollten auch nur bei Nebel angeschaltet werden Kostet sonst jedes Mal Geld
geschrieben. Ich nutz die in der Dämmerung als Tagfahrlicht.P-J hat geschrieben:Früher Nebelscheinwerfer, heute Allwetterleuchten genannt
P-J hat geschrieben:Das war mal, Nebelscheinwerfer in dem rechtlichen Sinn gibts nicht mehr. Daher hab ich auchgeschrieben. Ich nutz die in der Dämmerung als Tagfahrlicht.P-J hat geschrieben:Früher Nebelscheinwerfer, heute Allwetterleuchten genannt
P-J hat geschrieben:https://www.infranken.de/ratgeber/fahre ... 05,3749986 20€ egal.
Erhebliche Sichtbehinderung ist auch Nachts immer.
P-J hat geschrieben:https://www.infranken.de/ratgeber/fahre ... 05,3749986 20€ egal.
Erhebliche Sichtbehinderung ist auch Nachts immer.
P-J hat geschrieben:mutschy hat geschrieben:Nebelscheinwerfer sollten auch nur bei Nebel angeschaltet werden Kostet sonst jedes Mal Geld
Das war mal, Nebelscheinwerfer in dem rechtlichen Sinn gibts nicht mehr. Daher hab ich auchgeschrieben. Ich nutz die in der Dämmerung als Tagfahrlicht.P-J hat geschrieben:Früher Nebelscheinwerfer, heute Allwetterleuchten genannt
STVO §17 hat geschrieben:(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
nebelscheinwerfer sind keine fernscheinwerferscoptimax hat geschrieben:Vergesst bitte meine Eingangsfrage nicht
mutschy hat geschrieben:Dann klemm sie mit aufs Fernlicht. Ich würde das über zwei Relais realisieren. Eins ans Fernlicht im Scheinwerfer, was anzieht, wenn Fernlicht an is, und eins mit nem separaten Schalter, der seinen "Saft" übers Standlicht bekommt. Das macht Nebelscheinwerfer ohne Nebel aber immer noch nicht legal...
Gruss
Mutschy
EmmasPapa hat geschrieben:Auch für den Fall würde ich noch einen Schalter dazwischen hängen, um das Relais deaktivieren zu können, so z.B. wenn mal eine HU ansteht. Denn die Nebelscheinwerfer dürfen ja nicht generell mit dem Fernlicht angehen, da steht oben zitierter Paragraph der StVO dagegen.
Rossi1979 hat geschrieben:eigentlich brauchen Nebelleuchten eine extra Schalterstellung und sogar eine Anzeige im Innenraum, das kann ein beleuchteter Schalter oder eine Lampe im Cockpit sein.
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