Dann lies nochmal genau nach, wenn der Anhänger 1800 zulässiges Gesamtgewicht hat, dann ist damit Ende für den Anhänger.
Zitat aus dem Link:
Variante 2: Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist genauso groß wie die zulässige Anhängerlast des Autos
Beispielwerte: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 1.500 Kilogramm, Anhängelast des Zugfahrzeugs: 1.500 Kilogramm, Stützlast: 75 Kilogramm
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf maximal 1.500 Kilogramm betragen. Der Anhänger darf nicht zusätzlich um die Stützlast beladen werden, da das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bereits erreicht wurde.Und dies hier ist schon mal Unsinn, noch ein Zitat aus dem Link:
Geländewagen wie der Opel Mokka oder der VW Tiguan dürfen das Anderthalbfache (1:1,5-Prinzip) ihres Leergewichts ziehen.1. Sind weder Mokka noch Tiguan Geländewangen, sondern in der Allradversion SUV`s.
2. Darf der Mokka nicht das 1:5 fache seines Leergewichtes von 14ooKg ziehen sondern ab Werk nur 1200Kg.
Meine Frau hat einen und in den Papieren steht ebenfalls "1200Kg".
https://autokosten.net/opel/mokka-x/mok ... sche-datenUnd dann gibt es da noch das Gesamtzuggewicht, also das Gespann Gewicht von Zugwagen und Anhänger zusammen, auch dies ist bei manchen Fahrzeugen begrenzt. Findet sich auf dem Typenschild des Fahrzeuges, manchmal auch in den Papieren unten im Zusatz.
Nehmen wir an,
PKW zul. GG 2000Kg.
Zul. Anhängerlast 2000Kg.
Zul. Gespann Gewicht 3500Kg
Dann muss man die beiden tatsächlichen, nicht die zulässigen Gewichte zusammenrechnen. Wissen viele nicht kann eine böse Falle werden.
Ich hätte fast mal einen SUV gekauft da hätte nur noch ich einsteigen dürfen wenn ich das Boot am Haken gehabt hätte.
Dritte Spalte von unten.
https://www.ebay.de/itm/Typenschild-neu ... 2214284449Bei vielen Fahrzeugen ist es auch gleich, da sind Anhängelast und Ges. Gewicht des Fahrzeugs zusammen genommen das Gesamtzuggewicht.
Ist manchmal schwer verständlich, hier noch ein Link:
https://blog.mvg-ahk.de/2015/wie-hoch-i ... gespannes/Willy