Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Ralle » 27. Oktober 2021 04:56

Vielleicht blöde Frage, aber nicht ganz zu vernachlässigen: Ich müsste meinen Führerschein bis 1.1.2025 tauschen, also spätestens irgendwann Ende 2024. Der wäre dann bis Ende 2039 gültig, wie ist das wenn ich den schon 2022 tausche? Nach meinem Verständnis wäre die Karte dann nur bis 2037 gültig, oder wird die erste Gültigkeitsdauer vielleicht an das späteste mögliche Umtauschdaum angepasst?
Aktuell sehe ich für mich keinen Anlass vorher zu tauschen. Anders wäre es, wenn man sich bei Fahrzeuscheinen auch endlich zur Karte durchringen könnte, aber solange die Fahrzeugscheine nicht kleiner werden fällt der Führerschein in der Geldbörse auch nicht auf :lol:

SPOILER:
Noch besser wäre es wenn man den ganzen Krempel komplett digital mitführen könnte :yau:
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Der Sterni » 27. Oktober 2021 06:23

Angenommen dein Mopped hat ne gültige HU bis 6/22.
Du bist jetzt aber der Meinung schon im Januar hinzugehen.
Wie wahrscheinlich ists, dass der Tüffigmann den Sticker auf 6/24 dreht? ;]

Damit sollte auch die Frage nach der Fahrerlaubnis hinreichend beantwortet sein ;)

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon kutt » 27. Oktober 2021 10:40

Ralle hat geschrieben:
SPOILER:
Noch besser wäre es wenn man den ganzen Krempel komplett digital mitführen könnte :yau:


Da wäre interessant, wenn du bei der Kontrolle deinen Fürherschein-QR Code nicht zeigen kannst, weil der Akku leer ist :lach:

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon guzzimk » 27. Oktober 2021 10:56

Ich bin immer noch etwas verwirrt:
Ich habe 1981/1983 die Füherscheine 1b, 1 und 3 gemacht: welche Eintragungen müssen auf die neue Scheckkarte um keine Rechte zu verlieren, welche Schlüsselzahlen? (Zur Nachkontrolle nach Umtausch, habe nur den grauen Lappen...)

C1, C1E und CE79 für den alten 3er? Welche für 1b und 1?

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon CJ » 27. Oktober 2021 11:01

guzzimk hat geschrieben:Ich bin immer noch etwas verwirrt:
Ich habe 1981/1983 die Füherscheine 1b, 1 und 3 gemacht: welche Eintragungen müssen auf die neue Scheckkarte um keine Rechte zu verlieren, welche Schlüsselzahlen? (Zur Nachkontrolle nach Umtausch, habe nur den grauen Lappen...)

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon guzzimk » 27. Oktober 2021 11:18

guzzimk hat geschrieben:Ich bin immer noch etwas verwirrt:
Ich habe 1981/1983 die Füherscheine 1b, 1 und 3 gemacht: welche Eintragungen müssen auf die neue Scheckkarte um keine Rechte zu verlieren, welche Schlüsselzahlen? (Zur Nachkontrolle nach Umtausch, habe nur den grauen Lappen...)

C1, C1E und CE79 für den alten 3er? Welche für 1b und 1?

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...Habe gerade gesehen: Termine für den Führerscheintausch müssen online beantragt werden, sind aber bei uns z. Zt. nicht verfügbar..........ich lebe aber gar nicht in Berlin........ :irre:

-- Hinzugefügt: 27. Oktober 2021 12:21 --

CJ hat geschrieben:
guzzimk hat geschrieben:Ich bin immer noch etwas verwirrt:
Ich habe 1981/1983 die Füherscheine 1b, 1 und 3 gemacht: welche Eintragungen müssen auf die neue Scheckkarte um keine Rechte zu verlieren, welche Schlüsselzahlen? (Zur Nachkontrolle nach Umtausch, habe nur den grauen Lappen...)

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon CJ » 27. Oktober 2021 11:59

Aber genau hinsehen. Als Beispiel: In deinem Fall müßtest du laut der Umschlüsselungstabelle für die Klasse 3 (alt) auch die Klasse A, A1 beschränkt mit Schlüsselzahl 79.03 und 79.04 eingetragen bekommen. Da du aber gleichzeitig die Klasse 1 (alt) in A, A2,A1 -unbeschränkt- umgetragen bekommst entfällt diese Schlüsselung bei dir! Also immer ALLES im Zusammenhang betrachten und nur im konkreten Einzelfall! Allgemeine Aussagen sind da schwierig zu treffen.
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Ralle » 27. Oktober 2021 20:02

kutt hat geschrieben:
Ralle hat geschrieben:
SPOILER:
Noch besser wäre es wenn man den ganzen Krempel komplett digital mitführen könnte :yau:


Da wäre interessant, wenn du bei der Kontrolle deinen Fürherschein-QR Code nicht zeigen kannst, weil der Akku leer ist :lach:

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Ist gar nicht so abwegig und das gab es schon wenigenTage. Leider sind die IT-ler im Öffentlichen Dienst scheinbar selten erfolgreich mit ihren teuren App- Entwicklungen und es wurde vorerst eine Totgeburt ( GidF )
Auch digitale Fahrzeugscheine sind in der EU nichts neues, leider hängt good old Germany auch hier hinterher.
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Ex-User MZ-Wilhelm » 3. November 2021 10:29

Moin,

bin die Sache mit dem Umtausch heute mal angegangen, für meine Frau, die hat noch den alten grauen Lappen.

Zunächst habe ich eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde beantragt, dies muss man tun wenn man in einen anderen Zuständigkeitsbereich, (andere Stadt) gezogen ist.
Hier bei uns in Unna/Dortmund kann man es wohl per mail machen und die Abschrift geht dann per Fax nach Unna an die Führerscheinstelle im Bürgerbüro.
Habe alle Angaben gemacht, wann und wo ausgestellt, Mädchenname, alte Adresse.

Bin mal gespannt ob die Einschränkungen durch Corona die Sache einfacher oder komplizierter machen.

Gruß
Willy
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon P-J » 27. November 2021 14:58

Nu muss ich den Fred nochmal hochholen. Da mein grauer Feppen mal durch die Waschmaschine gegangen war hat mich ne nette Polizistin irgendwann 2000 drauf aufmerksam gemacht das ich den mal tauschen soll was ich 21 auch gemacht hab. Dann ist dieses Ausstelungsdatum massgeblich, nicht dass der Erstausstellung was bei mir 79 wäre. Also hab ich Zeit bis 19.1.26. :mrgreen: Bis dahin bin ich entweder nicht mehr da oder es ist den massgeblichen ein Licht aufgegangen bzg Carola. :mrgreen:

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon beerdrinker » 27. November 2021 15:18

Ja, wasserfest waren die Dinger nicht. Mein rosa Scheinchen war zwar noch lesbar, aber das Foto hing in Fetzen. Und alles nur vom Regen, was ich einem Sheriff in BRB erklären musste. Da sind die neuen schon etwas besser.
Eine Frechheit ist, dass man die beantragen & bezahlen muss! Jede Bank verschickt fristgerecht neue EC-Karten, aber Vater Staat?
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon P-J » 27. November 2021 16:36

beerdrinker hat geschrieben:Kassiert Strafgelder


Wenn man kein LKW fährt, also Mopped und PKW wäre ein nicht fristgerechter Tausch bei einer Kontrolle 10€ wert. So stehts zumindest beim ADAC. Gut auch Kleinvieh macht Mist aber das wäre dann eventuel verschmerzbar. Wobei der neue Wisch, der 15 Jahre hält auch neben dem Foto 25€ kostet. :shock:

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Dieter » 27. November 2021 17:08

Da du ja sowieso nicht mehr die Eifel verlässt und dort die Sherifs kennst, erscheint mir die Sache recht übersichtlich zu sein.

Dann solltest du aber auch nicht mehr ins Ausland fahren. Dort könnte man es anders sehen.


Gruß
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon P-J » 27. November 2021 17:49

Dieter hat geschrieben: und dort die Sherifs kennst


Leider aber nicht alle Positv und die wenigen die nett sind gehen demnächst alle in Rente, frag besser nicht was nachkommt. :shock:

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Rossi1979 » 27. November 2021 17:55

P-J hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben: und dort die Sherifs kennst


Leider aber nicht alle Positv und die wenigen die nett sind gehen demnächst alle in Rente, frag besser nicht was nachkommt. :shock:


Das sind ja nicht die einzigen die bald in Rente gehen....

*duck und weg*

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Dieter » 27. November 2021 17:55

Tja, bei den Vorraussetzungen würde ich dann doch lieber umtauschen. Sonst wirst du dann laufend kontrolliert. :wink:


Gruß
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Rossi1979 » 27. November 2021 17:59

Dieter hat geschrieben:Tja, bei den Vorraussetzungen würde ich dann doch lieber umtauschen. Sonst wirst du dann laufend kontrolliert. :wink:


Gruß
Dieter



Bis auf das es Geld und bischen Rennerei kostet, ist ja nix schlimmes dabei (bisher). Beim Personalausweis fragt auch keiner, der kostet auch Knete.

MfG

Tobias

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Nordlicht » 27. November 2021 18:03

In NL ist schon lange ein Umtausch Pflicht.. alles 10 Jahre gibt schlimmeres..
Gruß Uwe.
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Rossi1979 » 27. November 2021 18:17

Nordlicht hat geschrieben:In NL ist schon lange ein Umtausch Pflicht.. alles 10 Jahre gibt schlimmeres..


Nicht nur NL, fast die gesamte EU. Ich meine das steht sogar als Möglichkeit in der EU-Führerscheinrichtlinie.

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon P-J » 27. November 2021 19:01

Schon mal über den Begriff
Rossi1979 hat geschrieben: Personalausweis
Nachgedacht? Sowas gibts nur In Deutschland.

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon beerdrinker » 27. November 2021 19:38

Am schlimmsten finde ich dabei die Passfotos. Daran sieht man immer, WIE alt man geworden ist.
Nix da mit jung, dynamisch, erfolglos!

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon P-J » 27. November 2021 19:47

beerdrinker hat geschrieben:jung, dynamisch, erfolglos!

konnt ich auch mal. :mrgreen:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon beerdrinker » 27. November 2021 19:48

du traust dich ja was!

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Dieter » 27. November 2021 19:54

Da sieht er ja noch richtig nett aus. Kein Vergleich zu heute. :wink:


Gruß
Dieter

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon P-J » 27. November 2021 20:05

Dieter hat geschrieben:Da sieht er ja noch richtig nett aus. Kein Vergleich zu heute. :wink:


auch du mein Brutus....... :mrgreen: Das war mein erstes Führerscheinfoto, müsste 78-79 gewesen sein.

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Martin H. » 27. November 2021 20:11

P-J hat geschrieben:Schon mal über den Begriff
Rossi1979 hat geschrieben: Personalausweis
Nachgedacht? Sowas gibts nur In Deutschland.

:?: Wie kommst Du darauf?
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon P-J » 27. November 2021 20:12

Martin H. hat geschrieben::?: Wie kommst Du darauf?


"Personal".....ausweis :shock:

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Martin H. » 27. November 2021 21:04

P-J hat geschrieben:
Martin H. hat geschrieben::?: Wie kommst Du darauf?


"Personal".....ausweis :shock:

Ah ja.
https://www.google.com/amp/s/europa.eu/ ... amp_de.htm

Und hier eine Liste, wo Du die Personalausweise anderer Länder siehst:

https://www.consilium.europa.eu/prado/d ... untry.html
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon P-J » 27. November 2021 21:56

In der Tat, es gibt z.b. in Österrreich aus sowas, trotzdem, ich bin kein Personal eines Staates. :evil:

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Luse » 27. November 2021 21:58

P-J hat geschrieben:In der Tat, es gibt z.b. in Österrreich aus sowas, trotzdem, ich bin kein Personal eines Staates. :evil:


Natürlich bist du kein Personal, sondern umgekehrt, du bezahlst ja den Staat und nicht umgekehrt. :mrgreen:
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon hermann27 » 27. November 2021 22:00

Aber die Rente von dem "Staat" nehmen wir dann aber schon :stumm: :oops:
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Nordlicht » 27. November 2021 23:26

hermann27 hat geschrieben:Aber die Rente von dem "Staat" nehmen wir dann aber schon :stumm: :oops:
mfG Hermann

für die Rente hat man vorher
eingezahlt...man bekommt nur ein wenig davon zurück...
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Rossi1979 » 28. November 2021 00:03

Nordlicht hat geschrieben:
hermann27 hat geschrieben:Aber die Rente von dem "Staat" nehmen wir dann aber schon :stumm: :oops:
mfG Hermann

für die Rente hat man vorher
eingezahlt...man bekommt nur ein wenig davon zurück...


eingezahlt heisst ja nicht, dass der Staat das auch auszahlt, der könnte das ja auch behalten. Wer schon seinen Perso oder Führerschein nicht verlängern lassen will...

*und weg*

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon trabimotorrad » 28. November 2021 09:32

Wenn ich den eintausche:

$matches[2]


darf ich nicht mehr große Moppeds fahrn :(

...oder sollte ich den abgeben:

Führerschein mit Wasserschaden.jpeg


Aber der ist ungültig :( und man sieht : Mopped fahrn, bei Regenwetter can damage your Führerschein :wink:
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon guzzimk » 7. März 2024 11:33

DriverLicence.jpg

Hallo,
ich habe jetzt mit über 50 Lebensjahren meinen Führerschein (1b, 1 + 3) umgetauscht, aber die Klasse CE79 NICHT erhalten - weil ich über 50 bin? Hatte bis Januar 2024 aber den alten 3er und nicht die Möglich die Verlängerung bez. CE79 zu beantragen - kann ich jetzt nach Antrag die CE79 wieder erhalten oder ist die unwiderbringlich verloren? Ich nehme mal an daß ich keine Gesundheitsprüfung zur Verlängerung von C1/C1E brauche (unbefristet?)? (Bin kein Berufskraftfahrer). Unter 4b steht der 23.01.2039 - ist das der Ablauf der Gültigkeit des Dokumentes oder aller Klassen?

Danke und LG

Markus
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Dieter » 7. März 2024 12:20

Die Erlaubnis C und CE (Auflieger, auch 40 Tonnen usw. also Klasse 2) hattest du doch gar nicht laut deiner Aussage.
4b Ist das Ablaufdatum des Dokuments. Dann musst du wieder ein neues beantragen.


Gruß
Dieter

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon guzzimk » 7. März 2024 12:35

Zitat von oben:

"Da lebe ich als Fahrerlaubnisprüfer mal ein Veto ein. Bei der Umschreibung der Klasse 3 wird die Klasse C1, C1E und CE79 zugeteilt.

C1 und C1E ist der 7,5t LKW mit Anhänger und Zuggewicht bis 12t. Dieser Führerschein ist noch nicht befristet und es gibt keine ärztliche Untersuchung.

Nur für CE 79 (7,5t Zugfahrzeug plus Anhänger beschränkt auf 3 Achsen, dafür keine Gewichtsbeschränkung) fällt ab dem 50. Lebensjahr die ärztliche Untersuchung an."
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Robert K. G. » 7. März 2024 13:22

CE79 Ist die 7,5 t Klasse mit Max. 1,5 fachem zGg des Anhängers. Also 18,75 t, zu 12 t C1E.

Ja, das zählt praktisch schon als CE und man braucht eine Gesundheitsprüfung. Ab Datum xy brauchen alle ab 50 auch für C1 die Prüfung. Also auch ich. Da ich aber alles fahren darf, und auch fahre ist das Wurst.

Ansonsten muss ich sagen: moderner LKW hat nichts mit den alten LKW von „damals“ zu tun. Ich tue mich mit dem modernen Automatik, Tempomat, rumgepiepe immer noch schwer.

Dagegen ist das Ende 80er, Anfang 90er Geraffel bis 10 - 12 t und noch normalen 5 bis 6 Gang Getrieben, wie wir „Hobbyfahrer“ vermutlich alle beim Bund angefangen haben, die blanke Erholung.

Aus diesem Grund würde ich es nicht „übertreiben“. Man überschätzt sich schnell und sitzt „beim Umzug“ schnell hinter dem Lenkrad eines Miet-LKW, den man am Ende doch wieder nicht bedienen kann.

Gruß
Robert

PS: Sowas will ich nicht als Beruf machen müssen! ?
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon trabimotorrad » 7. März 2024 16:26

Sagt mal, wenn auf dem "neuen" Plaste-Kärtchen" WEDER ein Ausstellungsdatum, NOCH ein Ablaufdatum eingetragen ist, wie wird es da gehandhabt? Gilt der automatisch bis 2033? Oder gar bis Lebensende?
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon zweitakt » 7. März 2024 16:47

trabimotorrad hat geschrieben:Sagt mal, wenn auf dem "neuen" Plaste-Kärtchen" WEDER ein Ausstellungsdatum, NOCH ein Ablaufdatum eingetragen ist, wie wird es da gehandhabt? Gilt der automatisch bis 2033? Oder gar bis Lebensende?


Stand doch auf "grau" und "rosa" auch nicht drauf. Ggf. wird Dich der Gesetzgeber dazu auffordern. :wink:

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon DWK » 7. März 2024 17:39

Also auf rosa stand das Ausstellungsdatum und auf der Plastekarte steht das Ausstellungsdatum unter 4a und das Ablaufdatum unter 4b.
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon trabimotorrad » 7. März 2024 17:47

Stimmt zu 50%...
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon DWK » 7. März 2024 18:19

Du hast den ja schon 20 Jahre, da war das neue EU-Recht noch nicht. Bei mir steht beides drin.
Ob du jetzt auch tauschen musst, weiß ich aber nicht.
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon bujatronic » 7. März 2024 18:28

Jetzt weiß ich endlich, was ein Zwangsumtausch ist...
So ein Chaos kann nur die EU anrichten!
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Robert K. G. » 7. März 2024 18:30

trabimotorrad hat geschrieben:Stimmt zu 50%...


Ja, alle Führerscheine sind nur noch begrenzt gültig. Diese müssen wie der Personalausweis mittlerweile regelmäßig neu beantragt werden. Deine erworbenen Führerscheinklassen verlierst du NICHT automatisch. Allerdings brauchst du für C, CE, D, DE und manche für C1 bzw. C1E eine Gesundheitsüberprüfung. Läuft diese ab, darfst du nur noch PKW und Motorrad fahren. Holst du die ärztliche Untersuchung nach, auch wieder LKW. Ein Verfallen von Klassen gibt es nicht mehr.

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon kachelofen » 7. März 2024 19:40

bujatronic hat geschrieben:Jetzt weiß ich endlich, was ein Zwangsumtausch ist...


Meinste Wirklich? Da sticht noch viel mehr dahinter als viele glauben.

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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon starke136 » 7. März 2024 19:54

bujatronic hat geschrieben:Jetzt weiß ich endlich, was ein Zwangsumtausch ist...
So ein Chaos kann nur die EU anrichten!


Und wieder Politik. Und nicht belegbare Aussagen über die böse böse EU.
Stammtischgebrabbel statt sich zu informieren. Schwatzen und böses wittern ist halt doch einfach spannender als die Realität, die einfach nur langweiligen Sinn ergibt und worüber man sich nicht aufregen kann.

Man könnte auch Fakten lesen: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... -umtausch/

Dies ist kein Chaos, sondern genau das Gegenteil: Vereiheitlichung.

-- Hinzugefügt: 7. März 2024 19:57 --

EDIT: Auf der ADAC-Seite ist ein Rechner, wann man seinen Schein ggf. umtauschen muss.

-- Hinzugefügt: 7. März 2024 19:59 --

Es steht auch dort, ab wann die Plastekarte nicht getauscht werden muss. Es betrifft nur Führerscheine vor einem gewissen Datum.
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Enz-Zett » 7. März 2024 20:11

Robert K. G. hat geschrieben:Läuft diese ab, darfst du nur noch PKW und Motorrad fahren. Holst du die ärztliche Untersuchung nach, auch wieder LKW. Ein Verfallen von Klassen gibt es nicht mehr.

Stimmt so auch nicht ganz. Du darfst LKW in dem Umfang fahren, wie du es zum Zeitpunkt durftest als du die Fahrerlaubnis erworben hast. Die LKW-Klassen verfallen nicht, aber wenn die erforderlichen Untersuchungen zu lange überzogen werden, kann das Amt auch eine neue Fahrprüfung vorschreiben. Die findet dann aber nach den gegenwärtigen Richtlinien statt - ist also faktisch ein Neuerwerb.
Wie lange man die erforderlichen Untersuchungen überziehen kann, ist von Amt zu Amt unterschiedlich. 6 Monate machen eigentlich alle mit, bei manchen geht es auch noch nach 2,5 Jahren. Aber irgendwann geht es halt nicht mehr.
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Luse » 7. März 2024 20:46

Fakten und ADAC in einem Satz zu benutzen ist aber seltsam.
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Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitragvon Luzie » 7. März 2024 20:52

starke136 hat geschrieben:

Dies ist kein Chaos, sondern genau das Gegenteil: Vereiheitlichung.



:rofl: :rofl: :rofl:

-- Hinzugefügt: Do 7. Mär 2024, 20:55 --

Enz-Zett hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:Läuft diese ab, darfst du nur noch PKW und Motorrad fahren. Holst du die ärztliche Untersuchung nach, auch wieder LKW. Ein Verfallen von Klassen gibt es nicht mehr.

Stimmt so auch nicht ganz. Du darfst LKW in dem Umfang fahren, wie du es zum Zeitpunkt durftest als du die Fahrerlaubnis erworben hast. Die LKW-Klassen verfallen nicht, aber wenn die erforderlichen Untersuchungen zu lange überzogen werden, kann das Amt auch eine neue Fahrprüfung vorschreiben. Die findet dann aber nach den gegenwärtigen Richtlinien statt - ist also faktisch ein Neuerwerb.
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Steht doch ein datum drauf bis wann die jeweilige klasse gültig ist .

-- Hinzugefügt: Do 7. Mär 2024, 20:58 --

DWK hat geschrieben: … Bei mir steht beides drin.

Bei mir auch. Gültigkeit 15 Jahre, LKW 5 Jahre
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Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein entgegenkommender Zug sein! Gregor Gysi

ich war dabei:
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Möhlau ´o9 -´1o -´11 -´12
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Abgrillen -´13 -´14 -´15 -´16 -´17 -´18 -´19 -´2o -´21 -´22 -´23
Adventsgrillen -´1o -´12 -´13 -´14 -´15 -´16 -´18 -´19 -´21 -´22 -´23
Weihnachts(grill)feier -´21 -´22


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Luzie

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