Seite 1 von 3
Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 13:47
von Dieter
Hallo,
wollte noch einmal daran erinnern. Langsam wird es ernst mit dem Umtauschpflicht für die Führerscheine. Bis zum 19.01.2022 müssen die ersten Führerscheine umgetauscht worden sein. Ansonsten sind sie ungültig. Hier zählt das Geburtsjahr. Aktuell 1953 - 1958.
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... -umtausch/Gruß
Dieter
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 13:52
von guzzimk
..Ich bin wohl nächstes Jahr dran...was mich aber beschäftigt:
Wie behalte ich die Fahrerlaubnis für LKW bis 7,5 Tonnen (war ja in meinem alten Führerschein Klasse 3 (+1b +1) von 1983 mit drin...)....
Bin trotz viel Lektüre bislang nicht schlauer geworden....
LG Markus
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 14:11
von SaalPetre
Wichtig ist das bc1e drin steht. Dann darfst du weiter bis 7,5 Tonnen fahren.
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 14:15
von gexx
Du gibst ja keine Fahrerlaubnisklassen ab, sondern nur den alten Lappen und bekommst dafür den Kartenformat-Schein
Darin ist halt die entsprechende Klasse vermerkt...müsste C1 sein
Schau mal hier, ganz unten sind die alten Klassen zu den neuen aufgeführt
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... sicht.htmlViele Grüße
Robert
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 15:01
von zweitaktschraubaer
Aber alle verlieren definitiv etwas mit dem Tausch:
Das noch nicht-biometrische, zumeist einen wundersam jungen und gut frisierten Menschen zeigende Foto.
Mit einem echten Lächeln.
Ich hatte einen 19-jährigen schlanken Typ im alten Lappen,
das neue Foto ist... irgendwie breiter, aber das Gesicht ist auch höher...

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 15:09
von mutschy
Kann man den alten Lappen wieder mitnehmen? Von mir aus entwertet, aber trotzdem...?
Gruss
Mutschy
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 15:16
von Dieter
Wer es jetzt noch machen muss sollte sich beeilen. Könnte eng werden mit der Zeit. Ist nicht mehr so lange hin.
Gruß
Dieter
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 15:18
von y5bc
es ist aber dran zu denken, das der schein bis 7,5 tonnen dann auch nur 5 jahre gültig ist und verlängert werden muss
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 15:19
von Klaus P.
Ja, wenn ihr auffällig unterwegs seit dann müßt ihr euch auch Gedanken machen
Meine Frau hat noch immer den grauen Lappen, die läßt der Schupo immer durch.
Gruß Klaus
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 15:24
von Waldbaer
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 15:53
von DWK
mutschy hat geschrieben:Kann man den alten Lappen wieder mitnehmen? Von mir aus entwertet, aber trotzdem...?
Gruss
Mutschy
Ich durfte meinen wieder mitnehmen, natürlich entwertet.
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 16:10
von AHO
y5bc hat geschrieben:es ist aber dran zu denken, das der schein bis 7,5 tonnen dann auch nur 5 jahre gültig ist und verlängert werden muss
Das stimmt aber nur für Berufskraftfahrer, die wegen der Module nach fünf Jahren einen neuen Schein benötigen.
Wer die alte Klasse 3 hat, darf auch weiterhin ohne ärztliche Prüfung und unbegrenzt Lkw bis 7,5 t, mit Anhänger sogar bis zu einem Gesamtzuggewicht bis 12 t fahren (C1 u. C1E), aber eben nicht beruflich, wegen fehlender Module.
Alle fünf Jahre Verlängerung mit Gesundheitsprüfung gilt allerdings, wenn man auch weiterhin dreiachsige "Westentaschensattelzüge" mit bis zu 18 t fahren will (CE79), wie es mit der alten Klasse 3 möglich war.
Gruß
Andreas
PS: Wenn man nicht rechtzeitig umtauscht, ist das kein Fahren ohne Fahrerlaubnis (die ist ja nicht erloschen!), sondern kostet, genau wie ein vergessener Führerschein, 10.-€ Verwarngeld.
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 16:28
von Nordlicht
Mein Führerschein ist in NL ja schon 2 mal erneuert worden..Gültigkeit seid langem immer 10 Jahre..durfte am Anfang ja auch alles fahren..DDR Fahrerlaubniss hatte ich mi Klasse 1 und 5..jetzt darf ich bis 3,5t fahren..reicht mir mit 65 auch..
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 16:36
von y5bc
AHO hat geschrieben:y5bc hat geschrieben:es ist aber dran zu denken, das der schein bis 7,5 tonnen dann auch nur 5 jahre gültig ist und verlängert werden muss
Das stimmt aber nur für Berufskraftfahrer, die wegen der Module nach fünf Jahren einen neuen Schein benötigen.
jeder lkw-schein ist auf den neuen karten nur 5 jahre gültig. unabhängig von beruf oder privat.
berufskraftfahrer müssen nach 5 jahren zusätzlich module und ticket vom arzt vorlegen.( wobei ich bei meiner verlängerung keinen arzt gesehen habe. hat alles die sprechstundenhilfe gemacht )
privat muss auch nach 5 jahren verlängern, brauchen aber keine module oder ticket vom arzt.
schaut mal drauf auf euren neuen führerschein bzw. plastikkarte. da steht ein datum hinter.
wobei ich sowieso der meinung bin, das durch den führerscheindschungel keiner mehr klar durchblickt.
was war das damals doch einfach
Klasse 1,2,3,4 und 5 und gut
achso...damit geld in die kassen kommt, soll der pkw schein irgendwann auch ein verlängerungsdatum bekommen....hab ich gehört
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 16:41
von g-spann
Nordlicht hat geschrieben:Mein Führerschein ist in NL ja schon 2 mal erneuert worden..Gültigkeit seid langem immer 10 Jahre..durfte am Anfang ja auch alles fahren..DDR Fahrerlaubniss hatte ich mi Klasse 1 und 5..jetzt darf ich bis 3,5t fahren..reicht mir mit 65 auch..
Dann guck mal nach, ob du noch mit Anhänger fahren darfst (ein Unding, ein Holländer, und sei es ein Beute-Holländer, ohne Anhänger-Erlaubnis!), wenn nicht, darfst du nicht mal ein Auto abschleppen...
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 16:42
von Nordlicht
g-spann hat geschrieben:Nordlicht hat geschrieben:Mein Führerschein ist in NL ja schon 2 mal erneuert worden..Gültigkeit seid langem immer 10 Jahre..durfte am Anfang ja auch alles fahren..DDR Fahrerlaubniss hatte ich mi Klasse 1 und 5..jetzt darf ich bis 3,5t fahren..reicht mir mit 65 auch..
Dann guck mal nach, ob du noch mit Anhänger fahren darfst (ein Unding, ein Holländer, und sei es ein Beute-Holländer, ohne Anhänger-Erlaubnis!), wenn nicht, darfst du nicht mal ein Auto abschleppen...
klar..sogar mit Wohnhaus drann?
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 16:43
von Klaus P.
Nur mal nebenbei,
CE79 ist bei meiner Karte von 2000 nicht aufgeführt,
der C und CE (4-Achser), beides Geschenke vom Heer,
schon lange abgelaufen, Vermerk Spalte 12, das ist ja klar.
Gruß Klaus
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 16:48
von g-spann
Nordlicht hat geschrieben:g-spann hat geschrieben:...noch mit Anhänger fahren darfst ...
klar..sogar mit Wohnhaus drann?
Perfekt integriert!

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 16:49
von Dieter
Bei Klasse 3 ist gibt es kein Ablaufdatum für 7,5 Tonnen. Nur am Anhäger ädert sich etwas.
20211025_174407.jpg
171
Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... selzahlen/@Gerd, einem Holländer kannst du doch nicht den Wohnwagen wegnehmen.
Gruß
Dieter
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 16:50
von Luzie
y5bc hat geschrieben: ...
privat muss auch nach 5 jahren verlängern, brauchen aber kein ... ticket vom arzt. ...
Doch, macht ja sonst auch gar keinen Sinn

ich weis das weil ich schon hinter mir habe!
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 16:56
von AHO
Das finde ich aber anders:
"Bei einem Umtausch werden die Berechtigungen der Klassen B, BE, C1 und C1E ohne Befristung und ohne Pflicht einer ärztlichen Untersuchung erteilt...."https://www.bussgeld-info.de/fuehrerschein-klasse-3/Die Plastikkarte muss allerdings in Zukunft immer nach 15 Jahren erneuert werden, das betrifft aber nur das Dokument und nicht die Fahrerlaubnis.
Gruß
Andreas
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 17:02
von g-spann
Richtig, Andreas! Der CE ist befristet, läuft erstmal mit dem 50. Geburtstag ab und kann nach Augenuntersuchung verlängert werden...
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 18:31
von Ex-User MZ-Wilhelm
zweitaktschraubaer hat geschrieben:Aber alle verlieren definitiv etwas mit dem Tausch:
Das noch nicht-biometrische, zumeist einen wundersam jungen und gut frisierten Menschen zeigende Foto.
Mit einem echten Lächeln.
Ich hatte einen 19-jährigen schlanken Typ im alten Lappen,
das neue Foto ist... irgendwie breiter, aber das Gesicht ist auch höher...

Ja, das schöne alte Foto ist dann weg, sehr tragisch.
mit 16.jpg
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 18:50
von Lorchen
In meiner Fleppen steht drin, Gültigkeit unbefristet. Es entspricht dem Staatsgebaren, sowas jetzt einfach zu befristen.
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 18:56
von Robert K. G.
Luzie hat geschrieben:y5bc hat geschrieben: ...
privat muss auch nach 5 jahren verlängern, brauchen aber kein ... ticket vom arzt. ...
Doch, macht ja sonst auch gar keinen Sinn

ich weis das weil ich schon hinter mir habe!
Richtig! Für C und CE muss man alle 5 Jahre zum Arzt. Schreibt ein Grundgeschulter… ich fahre auch nicht gewerblich.
Gruß
Robert
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 18:58
von TS Paul
Was steht den unter 5. und 6. .?
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 20:54
von Richy
Lorchen hat geschrieben:In meiner Fleppen steht drin, Gültigkeit unbefristet. Es entspricht dem Staatsgebaren, sowas jetzt einfach zu befristen.
Dat is wie lebenslänglich, das ist bei uns auch nicht wirklich wörtlich zu nehmen.

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 21:09
von Klaus P.
Der Stempel sieht aus wie ausm Setzkasten von Grundschülern gemacht.
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 21:24
von Rossi1979
y5bc hat geschrieben:AHO hat geschrieben:y5bc hat geschrieben:es ist aber dran zu denken, das der schein bis 7,5 tonnen dann auch nur 5 jahre gültig ist und verlängert werden muss
Das stimmt aber nur für Berufskraftfahrer, die wegen der Module nach fünf Jahren einen neuen Schein benötigen.
jeder lkw-schein ist auf den neuen karten nur 5 jahre gültig. unabhängig von beruf oder privat.
berufskraftfahrer müssen nach 5 jahren zusätzlich module und ticket vom arzt vorlegen.( wobei ich bei meiner verlängerung keinen arzt gesehen habe. hat alles die sprechstundenhilfe gemacht )
privat muss auch nach 5 jahren verlängern, brauchen aber keine module oder ticket vom arzt.
schaut mal drauf auf euren neuen führerschein bzw. plastikkarte. da steht ein datum hinter.
Da lebe ich als Fahrerlaubnisprüfer mal ein Veto ein. Bei der Umschreibung der Klasse 3 wird die Klasse C1, C1E und CE79 zugeteilt.
C1 und C1E ist der 7,5t LKW mit Anhänger und Zuggewicht bis 12t. Dieser Führerschein ist noch nicht befristet und es gibt keine ärztliche Untersuchung.
Nur für CE 79 (7,5t Zugfahrzeug plus Anhänger beschränkt auf 3 Achsen, dafür keine Gewichtsbeschränkung) fällt ab dem 50. Lebensjahr die ärztliche Untersuchung an.
Nachzulesen ist das in §76 FeV:
Fahrerlaubnisverordnung hat geschrieben:Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer ihr entsprechenden Fahrerlaubnis, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden ist, brauchen sich, soweit sie keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen führen, keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einer Umstellung ihrer Fahrerlaubnis werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet. Zusätzlich wird die Klasse CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge zugeteilt. Die Fahrerlaubnis dieser Klasse wird bis zu dem Tag befristet, an dem der Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Geltungsdauer ist § 24 entsprechend anzuwenden. Fahrerlaubnisinhaber, die bis zum 31. Dezember 1998 das 50. Lebensjahr vollenden, müssen bei der Umstellung der Fahrerlaubnis für den Erhalt der beschränkten Klasse CE ihre Eignung nach Maßgabe von § 11 Absatz 9 und § 12 Absatz 6 in Verbindung mit den Anlagen 5 und 6 nachweisen. Wird die bis zum 31. Dezember 1998 erteilte Fahrerlaubnis nicht umgestellt, darf der Inhaber ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine in Klasse CE fallende Fahrzeugkombinationen mehr führen.
Unabhänging davon ist die Berufskraftfahrerqualifikation, Sprich die Schlüsselnummer 95. Die hat erstmal nix mit dem Lappen zu tun, da geht es um gewerbliche Fahrten.
MfG
Tobias
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 21:37
von schraubi
g-spann hat geschrieben:Richtig, Andreas! Der CE ist befristet, läuft erstmal mit dem 50. Geburtstag ab und kann nach Augenuntersuchung verlängert werden...
Eine Augenuntersuchung reicht nicht.
Es ist auch eine Untersuchung beim Allgemeinarzt nötig.
Also müssen 2 Ärzte besucht werden und man darf 2x zahlen. 180-200 Euro
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
25. Oktober 2021 21:47
von Robert K. G.
TS Paul hat geschrieben:Was steht den unter 5. und 6. .?
5. ist die Führerscheinnummer, 6. gibt es nicht! Was möchtest du? ?
Gruß
Robert
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 06:20
von Sandmann
schraubi hat geschrieben:g-spann hat geschrieben:Richtig, Andreas! Der CE ist befristet, läuft erstmal mit dem 50. Geburtstag ab und kann nach Augenuntersuchung verlängert werden...
Eine Augenuntersuchung reicht nicht.
Es ist auch eine Untersuchung beim Allgemeinarzt nötig.
Also müssen 2 Ärzte besucht werden und man darf 2x zahlen. 180-200 Euro
Wenn du gewerblich und/oder CE fahren möchtest ist das richtig. Bei bis 7,5T (älter 3er) nicht und bleibt wie gehabt und beim Tausch darf man dann sogar die Kombination bis 12T fahren. Also verliert man nix und Anhänger bleibt auch alles wie beim alten.
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 06:56
von mutschy
Robert K. G. hat geschrieben:TS Paul hat geschrieben:Was steht den unter 5. und 6. .?
5. ist die Führerscheinnummer, 6. gibt es nicht! Was möchtest du? ?
Gruß
Robert
Paul meint mit Sicherheit die Einschränkungen auf Seite 5 und 6 vom rosa Lappen. Da steht bei mir nur, dass ich die 1b seit 1993 habe. Bei meiner Frau stand da was von Sehhilfen. Wurde amtsseitig durchgestrichen, da Attest vom Augenarzt vorgelegt wurde, dass keine Sehhilfen erforderlich sind. Keine Ahnung, warum das da drin stand

Gruss
Mutschy
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 07:10
von Wintertourer
Moin,
umgetauscht hatte ich schon vor 2 Jahren.
Alle Klassen konnte ich behalten, und die neue Gültigkeit ist bis 2034.
Ob ich da noch lebe?
Grüße
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 07:12
von beerdrinker
Auf meinem rosanen stand, dass ich auf Automatik geprüft wurde. Und dass ich eine Sehhilfe zu tragen habe. (Blindenhund reicht auch)
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 07:13
von kutt
Sandmann hat geschrieben:Wenn du gewerblich und/oder CE fahren möchtest ist das richtig.
Soweit mir bekannt, muß man da auch noch eine BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation) machen. Einfach so CE-Schein machen und bei einem Fuhrbetrieb anfangen geht auch nicht.
Eigentlich macht es Sinn die Gültigkeit zu begrenzen. Ein Auto muß ja auch alle 2 Jahre zum Tüv

Außer man dürfte nur noch 45km/h Fahrzeuge fahren, wenn der Führschein drüber ist. Das wäre lustig

Aber das wird nicht so schnell kommen. Selbst der ADAC wehrt sich wehement dagegen. Warum? Über 50% der Mitglieder sind über 50 Jahre alt

Daran sieht man, daß es nicht darum geht, was die Teilnahme am Straßenvekehr sicherer macht.
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 07:19
von beerdrinker
Wenn man eine Prüfung "light" machen müsste, so alle 5 bis 10 Jahre, dann fände ich das schon ok. Manch einer fährt & parkt seltsam.
ABER: Dann fielen den Städten die Einnahmen aus den Halteverbotsfragwürdigkeiten weg (-> anderer Fred)
Das geht nicht.
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 07:30
von kutt
beerdrinker hat geschrieben: so alle 5 bis 10 Jahre
Ich glaub so ist es in Spanien. Da ist der Lappen 10 Jahre gültig. Ab 65 muß man alle 5 Jahre verlängern. Kosten liegen um die 65€. Wenn man mal so rechnet, daß ein PKW um die 6..10€ pro Tag kostet (das man damit einen Kilometer gefahren ist), wäre das 3,5 Cent/Tag für den Führerschein ab 65 Jahre, sonst die Hälfte davon.
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 07:35
von Robert K. G.
Um es mal klar zu stellen: bis 3,5 t (plus 3,5t Anhänger) ist in Deutschland nichts beschränkt. Man muss lediglich einen neuen Führerschein beantragen und das Passbild aktualisieren. Das ist eben der Tribut, dass das Teil auch international recht weit anerkannt ist. Welcher griechische Dorfpolizist soll denn bitte ein graues Irgendwas mit einem Konformantenfoto und wildesten Klassen kontrollieren, die es heute nicht mehr gibt? Und selbst bei C/CE ist es entspannter geworden. Als ich den Schein gemacht habe, da war ich zarte 19 (geht so auch nicht mehr), war die Klasse nach 2 Jahren ohne ärztliche Untersuchung weg. Diese Regel ist auch gefallen. Dagegen ist meine E95, oder wie das hieß, weg! Trotzdem darf ich noch meine Spaßfahrten ganz legal machen. Die Dinger sind alle so alt, dass ich keine Fahrerkarte brauche, oder das Auto überhaupt kein Kontrollgerät hat. ?.
Um es mal plakativ zu beschreiben:
Ich verliere ja auch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, nur weil mein Reisepass abgelaufen ist.
Gruß
Robert
-- Hinzugefügt: 26th Oktober 2021, 8:39 am --kutt hat geschrieben:beerdrinker hat geschrieben: so alle 5 bis 10 Jahre
Ich glaub so ist es in Spanien. Da ist der Lappen 10 Jahre gültig. Ab 65 muß man alle 5 Jahre verlängern. Kosten liegen um die 65€. Wenn man mal so rechnet, daß ein PKW um die 6..10€ pro Tag kostet (das man damit einen Kilometer gefahren ist), wäre das 3,5 Cent/Tag für den Führerschein ab 65 Jahre, sonst die Hälfte davon.
Bitte nicht! Ich brauche in Berlin ja schon mind. 1 Monat Vorlauf, bis ich einen Termin bei TÜV und DEKRA bekomme (Arzt, praktische Prüfungen wohl eher 2 bis 3 Monate). Dann 3 Monate auf den Termin beim Amt warten, und 2 Monate bis der Führerschein da ist. Macht ein 1/2 Jahr Wartezeit! ?? Bis dahin ist der potentielle Autofahrer verschieden! ?
Gruß
Robert
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 07:52
von beerdrinker
Ich verliere ja auch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, nur weil mein Reisepass abgelaufen ist.
Nicht direkt: du verlierst deine Identität. Wählen darfst Du schonmal nicht mehr. Und als der Ausweis meiner Mutter ein paar Tage überzogen war, konnte sie damit in ihrer Bank (andere Stadt) kein Geld mehr abheben.
Bei uns im Dorf wurde eine doppelte Strafgebühr fürs Personalausweis zu spät verlängern fällig.
EC-Karten werden von der Bank ohne Antrag, kostenlos & frühzeitig verschickt.
???
Im Zeitalter der Super-Technologie sollte es doch möglich sein, gleich beim FS-Erwerb die Termine für die nächsten 50 Jahre fest zu machen, dann weiß ich immer, oh, runder Geburtstag, morgen isses soweit.
Ach, das wäre zu einfach.
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 08:10
von Robert K. G.
Deine „Identität“ beweist du über die Geburtsurkunde. Diese kann nicht ablaufen. Damit kannst du dir dann alle weiteren Papiere ausstellen lassen (z. B. nach Verlust). Das Wahlrecht kann dir nicht entzogen werden. Machst du Briefwahl, reicht einzig der Wahlschein aus. Du musstest dich ja mit gültigen Dokumenten vorher an deinem Wohnort melden. ?
Das führt jetzt aber zu weit…
Gruß
Robert
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 09:03
von Sandmann
Robert K. G. hat geschrieben:Um es mal klar zu stellen: bis 3,5 t (plus 3,5t Anhänger) ist in Deutschland nichts beschränkt. Man muss lediglich einen neuen Führerschein beantragen und das Passbild aktualisieren.
Aber ab 1997 oder 98 nur noch bis 750Kg ohne extra Anhängerprüfung. Davor war bis 7,5T und Anhänger bis 3,5T ohne zusätzlichen Führeschein und das bleibt auch im neuen so eingetargen.
Aber zu kontrollieren macht sinn beim abholen, hab da auch schon gehört das mal was vergessen wurde.
@Kutt
ja klar auch die BKrFQG kommt noch dazu und muss regelmäßig erneuert werden. Aber als Handwerker bis 100Km ist man raus aus dem ganzen Mist.

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 15:50
von P-J
Lorchen hat geschrieben: Fleppen

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 18:08
von Rossi1979
Damit darfst du dann kein E-Auto fahren, ist ja nur für Fahrzeuge mit "Verbrennungsantrieb"....
*duck und weg*
Tobias
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 18:17
von P-J
Rossi1979 hat geschrieben:Damit darfst du dann kein E-Auto fahren, ist ja nur für Fahrzeuge mit "Verbrennungsantrieb"....
stimmt, das ist meiner Frau auch schon aufgefallen.

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 18:55
von CJ
P-J hat geschrieben:Rossi1979 hat geschrieben:Damit darfst du dann kein E-Auto fahren, ist ja nur für Fahrzeuge mit "Verbrennungsantrieb"....
stimmt, das ist meiner Frau auch schon aufgefallen.

Hast du ja jetzt schon mehrmals gebracht. Dann mach ich dir das mal kaputt.
Hier der betreffende Auszug der 1981 geltenden Fassung des §5 StVZO
StVZO 1981.jpg
Seit 01.04.1986 gibt es grundsätzlich diese Beschränkung nicht mehr.
Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 19:26
von P-J
CJ hat geschrieben:Seit 01.04.1986 gibt es grundsätzlich diese Beschränkung nicht mehr.
Es besteht durchaus ein geringfügiger Unterschied zwischen Dürfen, Können und Wollen.

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 21:08
von daniel_f
Robert K. G. hat geschrieben:Deine „Identität“ beweist du über die Geburtsurkunde. Diese kann nicht ablaufen. Damit kannst du dir dann alle weiteren Papiere ausstellen lassen (z. B. nach Verlust)
Fast richtig. Als wir heiraten wollten, legte ich siegessicher meine Geburtsurkunde vor, welche in einem Staat ausgestellt wurde, der nicht mehr existiert. Daraufhin wollte mir die Standesbeamtin für Geld eine neue ausstellen, weil die alte wäre ja nicht mehr gültig. Habe dann erklärt, daß ich ja auch nicht mehr lebendig wäre, blabla. Sie kennt mich ja, geheiratet haben wir dann trotzdem, auch ohne neue Urkunde

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
26. Oktober 2021 21:31
von Richy
Sandmann hat geschrieben:Aber ab 1997 oder 98 nur noch bis 750Kg ohne extra Anhängerprüfung. Davor war bis 7,5T und Anhänger bis 3,5T ohne zusätzlichen Führeschein und das bleibt auch im neuen so eingetargen.
Aber zu kontrollieren macht sinn beim abholen, hab da auch schon gehört das mal was vergessen wurde.
Das stimmt nicht ganz:
1. war die Umstellung auf die neuen Führerscheine Anfang 1999 und
2. darf man damit ein Gespann mit insgesamt 3,5t zul. GG fahren, also auch schwerere Anhänger als 750kg. Und selbst im worst Case (Auto allein hat 3,5t zul. GG) darf man damit noch den 750kg Anhänger fahren. Es geht also auch 1,5t Auto + 2t Anhänger, sofern der Wagen dafür zugelassen ist. Die Regel, dass der Anhänger leichter sein muss als das Zugfahrzeug, ist vor ein paar Jahren entfallen.
Das weiß ich, weil es mich betrifft.

Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Verfasst:
27. Oktober 2021 04:05
von Robert K. G.
daniel_f hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:Deine „Identität“ beweist du über die Geburtsurkunde. Diese kann nicht ablaufen. Damit kannst du dir dann alle weiteren Papiere ausstellen lassen (z. B. nach Verlust)
Fast richtig. Als wir heiraten wollten, legte ich siegessicher meine Geburtsurkunde vor, welche in einem Staat ausgestellt wurde, der nicht mehr existiert. Daraufhin wollte mir die Standesbeamtin für Geld eine neue ausstellen, weil die alte wäre ja nicht mehr gültig. Habe dann erklärt, daß ich ja auch nicht mehr lebendig wäre, blabla. Sie kennt mich ja, geheiratet haben wir dann trotzdem, auch ohne neue Urkunde

Das hat nichts mit dem Staat zu tun. Auf meiner Geburtsurkunde prangt auch noch Hammer, Zirkel und Ährenkranz. Auf der meines Vaters sogar noch der Reichsadler. Und obwohl jemand das Hakenkreuz übermalt hat, ist sie gültig! ?
Das Problem bei der Heirat ist ein Anderes: Du musst deine Verwandschaftsverhältnisse darlegen. Und dazu brauchst du eine aktuelle (!) erweiterte Geburtsurkunde. Bei meiner Frau war das eine Berliner Intarsienarbeit aus wilden Stempeln und aufgeklebten Schnipseln aus anderen Urkunden… echt peinlich! ?? Bei mir als Thüringer und Krone der Schöpfung war dies ein sauberer Computer Ausdruck. ??
Das wird die Standesbeamtin in deinem Fall auch gemacht haben. Wenn ich mich recht erinnere durfte die erweiterte Geburtsurkunde nicht älter als ein halbes Jahr sein.
Gruß
Robert