TS-Jens hat geschrieben:...Da gab es mal was, dass es teurer ist die Steuer einzutreiben als darauf zu verzichten. So wurde dann noch ein Gesetz nachgeschoben damit KFZ Steuern unter einer bestimmten Summe nicht eingetrieben werden.
Ich finde nur leider keinen Artikel mehr dazu, das ist schon eine ganze Weile her...
Also in der Abgabenordnung gibt es eine Ermächtigung von der Festsetzung einer Steuer abzusehen, wenn der Betrag max. 25€ beträgt. Für die Kfz-Steuer müßte diese Ermächtigung ja in der Kleinbetragsverordnung oder in der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung umgesetzt werden. Was anderes fällt mir dazu nicht ein. Kannst dich ja gerne selber mal da durchgraben, sind alle online zu finden. Aber Vorsicht, Amtsdeutsch ist eine Fremdsprache und dient in erster Linie der Verwirrung des Bürgers
Im Falle von KKR und LKR ist ein solcher Verzicht aber ohnehin unnötig, da, wie oben beschrieben, gar keine Steuer fällig wird.
TS-Jens hat geschrieben:...Somit ist es aber auch -praktisch gesehen- falsch dass man es nicht bei der örtlichen Zulassungsstelle anmelden gehen muss.
ICH habe das auch nie behauptet
TS Paul hat geschrieben:So What!?...
Freiwillig zugelassen und trotzden weiterhin ein KKR. Und die 60 km/h, da Bestandsschutz durch den Einigungsvertrag, oder? Alles andere würde mich jetzt mehr doch wundern.
EDIT: Grad den Fahrzeugschein im link gesehen. Ein ganz normales, freiwillig zugelassenes KKR. Selten ja, aber hat nicht mit dem entdrosseln des Moppeds hier im Fred zu tun. Das kannst du auch freiwillig zulassen zu gleichen Konditionen wie Pauls Schwalbe. Aber eben mit 45 / 50 km/h je nach Baujahr. Wird es schneller ist Schluß mit freiwillig und du hast ein LKR mit HU-Pflicht. Was ist da so schwer zu verstehen?