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Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 23. August 2022 11:27
von beerdrinker
Neulich bekam ich vom KBA einen Brief, in dem mir die Stilllegung meines Autos angedroht wurde, wenn ich nicht die Airbag-Patrone auswechseln lasse. Okay, dachte ich, alles halb so wild, fahre zur nächsten Mitsubishi-Werkstatt und lasse das Ding wechseln.
Gesagt, getan.
Da ich aber keine Unterlagen über die Reparatur bekommen habe, frage ich mich nun folgendes:
Wenn ich ein gleichartiges Auto gebraucht kaufe, woher weiß ich dann, ob die Reparatur durchgeführt wurde? Im Schein steht ja nichts drin.
Das gilt jetzt sinngemäß für alle von der Stillegung bedrohte Fahrzeuge. Als Gebraucht-Kauf-Interessent weiß ich nie, ob & welche Rückruf / Austausch-Aktionen in der Geschichte des Fahrzeugs vorgekommen sind. Im dümmsten Fall habe ich das Vehikel mit dem Hänger geholt, und dann steht es unanmeldbar bei mir auf dem Hof.
Wenn kann ich da fragen?

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 23. August 2022 11:40
von ventilo
Üblicherweise wird der Halters der Fahrzeugs bei einer Rückrufaktion angeschrieben.
Hat er das Fahrzeug verkauft, verschrottet oder exportiert muß er es dem Hersteller auf dem Antwortformular mitteilen.
Ist einer Rückrufaktion innerhalb einer gewissen Zeit (die ich nicht zur Hand habe) nicht erfolgt, leitet das KBA über die örtliche Zulassungsstelle ggfs. eine Stilllegung ein.
Ob für ein Fahrzeug noch eine Rückrufaktion offen ist, kann der Händler über die Fahrgestellnummer herausfinden.

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 23. August 2022 11:41
von smartsurfer81
Den Hersteller des Fahrzeug an dem du interessiert bist.(bzw. ein Vertragshändler)
Der dokumentiert den durchgeführten Rückruf, allein schon wegen den Kosten die durch den Rückruf ihm entstehen.

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 23. August 2022 11:50
von P-J
beerdrinker hat geschrieben:Wenn kann ich da fragen?

Einen Anwalt.

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 23. August 2022 11:52
von beerdrinker
Im Klartext heißt das, jedes Mal vor dem Kauf irgendeines Fahrzeuges mit der Fahrzeug-Ident-Nummer beim KBA anrufen und fragen, ob alles paletti ist?
Macht das irgendjemand?

nb: habe das hier gefunden: https://www.kfz-rueckrufe.de/
da wird mir ganz anders...

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 23. August 2022 12:15
von der-Schrauber
Bei vielen geht das recht einfach: Auf der jeweiligen Hersteller Seite die Fahrgestellnummer eingeben.
Für Mitsubishi dürfte das hier sein : https://www.mitsubishicars.com/recall

Ob das bei allen Herstellern geht weiß ich nicht, wir haben leider kein CarFax System wie in Amerika....

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 23. August 2022 12:20
von P-J
Mal grundsätzlich, laut meinem lieben TÜV Onkel: Airback alle 10 Jahre, Gurte alle 15 Jahre und das sind Herstellervorgaben. Seltsamerweise hat der TÜV bisher keine Order das zu überprüfen.

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 23. August 2022 13:12
von Luzie
P-J hat geschrieben:Mal grundsätzlich, laut meinem lieben TÜV Onkel: Airback alle 10 Jahre, Gurte alle 15 Jahre und das sind Herstellervorgaben. Seltsamerweise hat der TÜV bisher keine Order das zu überprüfen.


das war einmal :!: als die technik neu war wusste niemand so richtig wie lange es hælt, darum. Hat aber NIX mit den rueckrufaktionen zu tun, ist praktisch vergleichbar mit oelwechsel.

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 23. August 2022 14:44
von Replica
Beim Fredersteller geht es lt. Signatur um ein 25 Jahre altes Auto.
Da gibt es noch Rückrufaktionen???
Verwundert mich etwas.

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 23. August 2022 14:50
von ventilo
Ja, z.B. bei TAKATA Airbags, wie sie ja in vielen Japanern verbaut wurden.
Dieser Mega Rückruf - an dem der Lieferant letztlich bankrott gegangen ist - wird sich noch Jahre hinziehen, bis wirklich alle Modelle erfasst wurden.

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 23. August 2022 15:32
von Koponny
Mit dem Nissan Note mussten wir auch 2x zum Händler. Der meldete dann den Tausch ans KBA.

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 23. August 2022 16:47
von beerdrinker
Takata ist pleite gegangen? Hab ich ein Glück, dass mein Auto noch gefixt wurde!
Auf der Rückruf-Seite stehen aber auch jede Menge Kräder, vor allem (natürlich) moderne. Die neue Gold Wing z.B. soll einfach während der Fahrt ausgehen.

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2022 07:19
von dösbaddel
Vor dem Kauf meines Opel hab ich mir die FIN in der Windschutzscheibe abfotografiert und bin damit zum freundlichen Opelvertragshändler. Schon interessant was da alles auftauchte. Auch ein Kulanzgetribewechsel ...
Sollte in der Art auch bei anderen Herstellern so gehen. Man braucht aber die FIN.

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2022 08:10
von zweitakt
beerdrinker hat geschrieben:Takata ist pleite gegangen? Hab ich ein Glück, dass mein Auto noch gefixt wurde!
Auf der Rückruf-Seite stehen aber auch jede Menge Kräder, vor allem (natürlich) moderne. Die neue Gold Wing z.B. soll einfach während der Fahrt ausgehen.


Takata hat einen Rechtsnachfolger der für die Pflichten aus der Zulassung zuständig ist.

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2022 08:15
von Sven Witzel
Die Rückrufe werden eigentlich mit dem Kürzel der Aktion auch im Serviceheft hinterlegt. Beim Digitalen gibt es einen Ausdruck dazu. Gerade erst bei den vier Ringen aus Ingolstadt erlebt.

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2022 10:03
von beerdrinker
Das hat mir die freundliche Mitsubishi-Telefontante auch gesagt.
Im Serviceheft, wenn es bei Young-/Oldtimern überhaupt eines gibt, stehen aber nur die durchgeführten Aktionen drin. Bleibt also, jedesmal den Hersteller bzw. Importeur anzurufen und zu hoffen, dass die Daten vorliegen:
mein Lancer wurde am 28.7. gemacht, der Händler hat die Daten am 19.8. an Mitsubishi weitergegeben! Gestern hab ich da angerufen, die hatten aber noch nichts ans KBA weitergesagt. Das mit dem Airbag scheint also nicht so dringend zu sein.

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2022 10:28
von hallo-stege
beerdrinker hat geschrieben:Im Klartext heißt das, jedes Mal vor dem Kauf irgendeines Fahrzeuges mit der Fahrzeug-Ident-Nummer beim KBA anrufen und fragen, ob alles paletti ist?
Macht das irgendjemand?


Bitte, bitte nicht beim KBA anrufen wegen sowas. (weil das KBA gar nicht sagen kann, ob ein Fahrzeug repariert wurde, wir erhalten lediglich zu den Rückrufen datengeschützte Listen von nicht-reparierten Fahrzeugen) und wir müssten dann in der Hotline ja mehr Leute haben, als alle Hersteller der Welt zusammen in ihren Hotlines, wenn wir zu jedem Fahrzeug alles sagen können sollten ...

Genaues sagen können: der Hersteller und die Vertragswerkstatt

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2022 10:33
von beerdrinker
Wenn ich nun so ein "stillgelegtes" Auto kaufe, ohne das zu wissen, der Verkäufer danach unauffindbar ist, sprich: ich das Teil behalten muss (oder will), kann ich dann durch eine selbstbezahlte Reparatur die Stilllegung aufheben? Oder brauche ich dann eine Einzelabnahme, weil es keine ABE mehr für den Fahrzeugtyp gibt?

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2022 10:36
von waldi
Beim Benz gibt man auf deren Seite einfach die Fin. ein und schon ist man Schlauer. Wird doch bei anderen Herstellern nicht wirklich anders sein.

Lg. Mario

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2022 11:06
von DWK
Betrifft jetzt kein Auto, aber bei meiner V-Strom hab ich das auch schon gemacht. Fin bei Suzuki eingeben und dann die Meldung, keine Rückrufaktion.
Bei einigen Jahrgängen gab es da mal was.

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2022 11:14
von P-J
hallo-stege hat geschrieben:bitte nicht beim KBA anrufen wegen sowas.


Wozu auch, wenn einer kommt kannste ja nachweisen das es erledigt wurde.

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2022 15:01
von flotter 3er
Replica hat geschrieben:Beim Fredersteller geht es lt. Signatur um ein 25 Jahre altes Auto.
Da gibt es noch Rückrufaktionen???
Verwundert mich etwas.


Bei meinem Toyota RAV4, erste Serie Bj. 98, wurde letztes Jahr der Airbag gewechselt - nach einem Rückruf...

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2022 15:41
von Pet
beerdrinker hat geschrieben:Wenn ich nun so ein "stillgelegtes" Auto kaufe, ohne das zu wissen, der Verkäufer danach unauffindbar ist, sprich: ich das Teil behalten muss (oder will), kann ich dann durch eine selbstbezahlte Reparatur die Stilllegung aufheben? Oder brauche ich dann eine Einzelabnahme, weil es keine ABE mehr für den Fahrzeugtyp gibt?


Rückrufaktionen sind in der Regel kostenlos, d.h. die eigentliche Reparatur/Austausch muß man nicht bezahlen.

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2022 15:50
von flotter 3er
beerdrinker hat geschrieben:Wenn ich nun so ein "stillgelegtes" Auto kaufe, ohne das zu wissen, der Verkäufer danach unauffindbar ist, sprich: ich das Teil behalten muss (oder will), kann ich dann durch eine selbstbezahlte Reparatur die Stilllegung aufheben? Oder brauche ich dann eine Einzelabnahme, weil es keine ABE mehr für den Fahrzeugtyp gibt?



Das Fahrzeug hat dann keine gültige ABE mehr. Dementsprechend musst du dann verfahren, wie in anderen Fällen ohne ABE auch.

Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2022 20:44
von Der Sterni
beerdrinker hat geschrieben:Takata ist pleite gegangen? Hab ich ein Glück, dass mein Auto noch gefixt wurde!
Auf der Rückruf-Seite stehen aber auch jede Menge Kräder, vor allem (natürlich) moderne. Die neue Gold Wing z.B. soll einfach während der Fahrt ausgehen.

Du musst zwischen Herstellerrückrufaktionen wegen Mängeln und Rückrufen übers KBA wegen verkehrsgefährdendem Zeug unterscheiden.
Nur letzteres kann dir massiv zum Verhändnis werden.

Beispiel:
Rückrufaktion von Hersteller XY, weil die Software nen Ding an der Waffel hat und die Lüfterklappe des Mittenausströmers nicht artgerecht ansteuert.
Nicht schlimm, kommt trotzdem in die oben verlinkte Liste. Fährste nicht hin musste halt mit dem Fehler leben.

Rückrufaktion übers KBA: Hersteller KdF beschummelt bei den Abgaswerten.
Ganz schlimm, wenn nicht nachgebessert wird, denn dann weder HU, noch BE (nach ablauf der Frist).


Beim A8 D2 hat Audi in manchen Ländern sogar die 30 Jahre alten Autos zurückgekauft, weil keine Ersatzairbags für einige Lenkradtypen geliefert werden konnten.
Die Konditionen dafür waren herrlich.