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 Betreff des Beitrags: Eintragungspflicht für Vergaser ?
BeitragVerfasst: 25. Juli 2011 19:01 
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Hallöchen

ich wollt mal fragen ob es nötig ist einen anderen Vergaser eintragen zu lassen, denn ich hab die idee mir für meine ETZ125 einen
DellOrto zu kaufen. Der Vergaser hätte dann den selben Durchmesser ( 22mm ) wie der momentan verbaute BVF 22n 2.


mfg ich =)


Fuhrpark: ETZ 125 Bj 1988

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BeitragVerfasst: 26. Juli 2011 08:10 
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Servus,

wenn er den selben Durchmesser hat brauchst du ihn nicht eintragen zu lassen.


Fuhrpark: TS 250/1, BJ 1978

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BeitragVerfasst: 26. Juli 2011 08:45 
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Diese Begründung würde ich jetzt mal in Frage stellen wollen.

Was ist denn mit den Vergasern, die zwar den gleichen Durchmesser haben, aber ne Beschleunigungspumpe drin haben?
Oder was ist mit Flachschiebervergasern mit gleichen Durchmesser?

Beide würden die Charakteristik des Motors beeinflussen.

Nicht ganz so banal, dieses Thema. Vielleicht hat noch jemand Erkenntnisse?


Fuhrpark: TS150/1985, TS250A/1980, Jawa 354/6 /1960, PAV40, DKW KS200/1938, Skoda 105L/1983, Wartburg 353W/1985, HP500.01.01/1985

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BeitragVerfasst: 26. Juli 2011 08:57 
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Der Häuptling der OT Partisanen

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Wo kein Kläger, da kein Richter... :wink:
Aber es soll ja auch Leute geben die sich allen Möglichen Firlefanz eintragen lassen...(obwohl nicht eintragungspflichtig, oder mit ABE)
Bei nem relativ alten Moped würd ich mir gar keinen Kopf machen.... die Originalvergaser gibts einfach nicht mehr, daher und desterhalb ist da was anderes dran... :wink:

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Bleibt gesund!
Gruß Thomas
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Wer nach Fehlern such sollte zunächst mal in den Spiegel schauen bevor er zum Fernglas greift!, Autor unbekannt


Fuhrpark: ETZ 300 mit Schweinetrog (läuft erstaunlich gut) steht zum Verkauf
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BeitragVerfasst: 26. Juli 2011 09:32 
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Hallo !
Ich habe einen BING Vergaser verbaut und der TÜV hatte bis jetzt nichts dagegen. :lol: :lol: :lol:


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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BeitragVerfasst: 26. Juli 2011 09:40 
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Bing ist ja auch als Ersatzteil für MZ freigegeben. (Zumindest dachte ich, ich hätte sowas mal gelesen) Müsste sich in dem Fall bei Bing wie mit der Grimeca-Scheibe als 1 zu 1 Ersatz für die Gussscheibe verhalten.


Fuhrpark: TS150/1985, TS250A/1980, Jawa 354/6 /1960, PAV40, DKW KS200/1938, Skoda 105L/1983, Wartburg 353W/1985, HP500.01.01/1985

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BeitragVerfasst: 26. Juli 2011 09:49 
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Sobald durch den An- und Abbau von Teilen am Fahrzeug sich die Leistung bzw. Höchstgeschwindigkeit (Übersetzung) ändert, ist eine Eintragung unverzüglich vorzunehmen.

Wenn du also durch den Vergaser eine Mehrleistung hast, die außerhalb der Serienstreuung liegt, musst du diesen eintragen lassen. Wenn der Vergaser mit den Werten von BVF und Bing übereinstimmt( Abstimmung, Umweltverhalten) ist eigentlich keine Eintragung notwendig. Stimme dich diesbezüglich aber nochmal mit deinem zuständigen Prüfingenieur ab.

_________________
Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
Die Daten werden vertraulich behandelt.


Süd-Oberlausitzstammtisch Kottmarschenke, Ich war dabei! 2011, 2012 und 2013 :-D


Fuhrpark: MZ, Simson, Trabant

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BeitragVerfasst: 26. Juli 2011 10:02 
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da du die 125er hast ist es ja nahe liegend, dass die auf 80km/h gedrosselt ist. (oder mal war) oft ist die drosselung mit der entsprechenden veränderung im vergaser auch mit eingetragen. andere gründe für eintragung des vergaseres in die papiere gibt es soweit ich weiß nicht. (außer natürlich die bereits angesprochene mehrleistung, wodurch auch der versicherungsschutz verloren gehen würde)

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entweder man hat prinzipien oder man lebt!


Fuhrpark: ETZ 250 Bj.88

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BeitragVerfasst: 26. Juli 2011 10:42 
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Eintragen lassen, dann bis Du auf der sicheren Seite


Fuhrpark: Moto-Guzzi SP2 mit Pera Beiwagen, Erstzulassung 1987 (genannt Rubinchen)

Dose: Kia Soul

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früher 1972 MZ ETS 250 ("Goliath"), ES 250/2 Gespann ("Jonas") und
Moto Guzzi V 35 Imola 1 ("Hermine")
150 er ETZ (Kermit) durch LKW (Unfall) nicht mehr existent
MZ Saxon Fun 251, Erstzulassung 1994 (genannt Rotkäppchen) bis Sept 2020 gerne gefahren

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BeitragVerfasst: 26. Juli 2011 10:54 
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vaniljeice hat geschrieben:
da du die 125er hast ist es ja nahe liegend, dass die auf 80km/h gedrosselt ist. (oder mal war) oft ist die drosselung mit der entsprechenden veränderung im vergaser auch mit eingetragen. andere gründe für eintragung des vergaseres in die papiere gibt es soweit ich weiß nicht. (außer natürlich die bereits angesprochene mehrleistung, wodurch auch der versicherungsschutz verloren gehen würde)


seit wann ist die 125er denn über den vergaser gedrosselt?

_________________
Gruß
Christian


Fuhrpark: *

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BeitragVerfasst: 26. Juli 2011 11:18 
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Ich habe auch einen Dellorto Vergaser verbaut, von Leistungszuwachs kann man nicht wirklich sprechen, der Motor nimmt aber meiner Meinung nach das Gas besser an. (verbaut man an diesen dann noch einen offenen Sportluftfilter kommt der Motor unter 4000Umdrehungen nicht mehr ausm Knick, aber das ist ja schonwieda OffTopic...)

Ansonsten könnt ich noch anbieten den TÜVer aus der Familie zu fragen;)

P.S.:ich meine auch mal irgendwo gelesen zu haben der Dellorto gönnt sich etwas mehr Sprit


Fuhrpark: MZ ETZ 150 deluxe BJ90 (im Aufbau)
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BeitragVerfasst: 26. Juli 2011 11:47 
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mzler-gc hat geschrieben:
...wie mit der Grimeca-Scheibe als 1 zu 1 Ersatz für die Gussscheibe verhalten.

Welche Gussscheibe?

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(Es gibt allerdings auch welche, die lernen es nie!)


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BeitragVerfasst: 26. Juli 2011 11:49 
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ETZChris hat geschrieben:
seit wann ist die 125er denn über den vergaser gedrosselt?


zumindest seit ich es selbst mal in den papieren einer 80km/h gedrosselten etz 125 gesehen hab. das ist jetzt 2 jahre her...
um deine frage zu beantworten: midenstens seit 2009, da ich aber nicht weiß wann diese eintragung vorgenommen wurde, wohlmöglich noch früher.

hab mich da auch nicht großartig gewundert. wenn ich durch einen vergaser mehr leistung rausholen kann, dann geht auch weniger (was sich letztlich in der höchstgeschwindigkeit niederschlägt).

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Fuhrpark: ETZ 250 Bj.88

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BeitragVerfasst: 26. Juli 2011 12:40 
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Vorgesehen ist für diesen Motor ein 22mm Vergaser. Welcher das ist, ist im Grunde egal.
Und wenn er von einem Russen aus dem vollen Speckstein geschnitzt ist. Solange er funktioniert
und den angegebenen Durchmesser hat ist der Eintragungsfrei.

Ausserdem, wo sollte bei gleichem Durchmesser eine Leistungssteigerung herkommen.

@Beschleunigerpumpe: Das wiederrum ist eine andere Bauart. Da würde ich vorher nachfragen.


Fuhrpark: TS 250/1, BJ 1978

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BeitragVerfasst: 26. Juli 2011 12:49 
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Offtopic:
TeEs hat geschrieben:
mzler-gc hat geschrieben:
...wie mit der Grimeca-Scheibe als 1 zu 1 Ersatz für die Gussscheibe verhalten.

Welche Gussscheibe?

Die, bei der die Stahlscheibe mit dem Aluträger (zum Anschrauben) vergossen ist... sozusagen Standardscheibe bei ETZ


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BeitragVerfasst: 26. Juli 2011 15:55 
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hallo

erstma danke an alle die so zahlreich geantwortet haben
also die etz 125 is "offen" ( die 80km/h Zeiten sind zumglück vorbei) und ich würde ja WENN DENN
einen Vergaser gleichen Durchmessers verwenden also eben 22mm

mfg ich


Fuhrpark: ETZ 125 Bj 1988

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BeitragVerfasst: 26. Juli 2011 16:23 
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Stephan hat geschrieben:
Sobald durch den An- und Abbau von Teilen am Fahrzeug sich die Leistung bzw. Höchstgeschwindigkeit (Übersetzung) ändert, ist eine Eintragung unverzüglich vorzunehmen.

Genau wie beim Abgasverhalten, das Teil der Allgemeinen Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist.
Und das ändert sich schon durch eine Umbedüsung des originalen Vergasers, m.W. sind in der BE auch die Düsengrößen festgelegt.

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Viele Teile für die Rotaxemmen zu verkaufen, fast alles für den Motor, div. Rahmen und Anbauteile.
Bei Bedarf schickt mir einfach eine PN.


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