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Eintragungspflicht für Vergaser ?

Verfasst:
25. Juli 2011 19:01
von doon
Hallöchen
ich wollt mal fragen ob es nötig ist einen anderen Vergaser eintragen zu lassen, denn ich hab die idee mir für meine ETZ125 einen
DellOrto zu kaufen. Der Vergaser hätte dann den selben Durchmesser ( 22mm ) wie der momentan verbaute BVF 22n 2.
mfg ich =)
Re: Eintragungspflicht für Vergaser ?

Verfasst:
26. Juli 2011 08:10
von pionierbw
Servus,
wenn er den selben Durchmesser hat brauchst du ihn nicht eintragen zu lassen.
Re: Eintragungspflicht für Vergaser ?

Verfasst:
26. Juli 2011 08:45
von mzler-gc
Diese Begründung würde ich jetzt mal in Frage stellen wollen.
Was ist denn mit den Vergasern, die zwar den gleichen Durchmesser haben, aber ne Beschleunigungspumpe drin haben?
Oder was ist mit Flachschiebervergasern mit gleichen Durchmesser?
Beide würden die Charakteristik des Motors beeinflussen.
Nicht ganz so banal, dieses Thema. Vielleicht hat noch jemand Erkenntnisse?
Re: Eintragungspflicht für Vergaser ?

Verfasst:
26. Juli 2011 08:57
von sammycolonia
Wo kein Kläger, da kein Richter...
Aber es soll ja auch Leute geben die sich allen Möglichen Firlefanz eintragen lassen...(obwohl nicht eintragungspflichtig, oder mit ABE)
Bei nem relativ alten Moped würd ich mir gar keinen Kopf machen.... die Originalvergaser gibts einfach nicht mehr, daher und desterhalb ist da was anderes dran...

Re: Eintragungspflicht für Vergaser ?

Verfasst:
26. Juli 2011 09:32
von Andreas Lindner
Hallo !
Ich habe einen BING Vergaser verbaut und der TÜV hatte bis jetzt nichts dagegen.

Re: Eintragungspflicht für Vergaser ?

Verfasst:
26. Juli 2011 09:40
von mzler-gc
Bing ist ja auch als Ersatzteil für MZ freigegeben. (Zumindest dachte ich, ich hätte sowas mal gelesen) Müsste sich in dem Fall bei Bing wie mit der Grimeca-Scheibe als 1 zu 1 Ersatz für die Gussscheibe verhalten.
Re: Eintragungspflicht für Vergaser ?

Verfasst:
26. Juli 2011 09:49
von Stephan
Sobald durch den An- und Abbau von Teilen am Fahrzeug sich die Leistung bzw. Höchstgeschwindigkeit (Übersetzung) ändert, ist eine Eintragung unverzüglich vorzunehmen.
Wenn du also durch den Vergaser eine Mehrleistung hast, die außerhalb der Serienstreuung liegt, musst du diesen eintragen lassen. Wenn der Vergaser mit den Werten von BVF und Bing übereinstimmt( Abstimmung, Umweltverhalten) ist eigentlich keine Eintragung notwendig. Stimme dich diesbezüglich aber nochmal mit deinem zuständigen Prüfingenieur ab.
Re: Eintragungspflicht für Vergaser ?

Verfasst:
26. Juli 2011 10:02
von vaniljeice
da du die 125er hast ist es ja nahe liegend, dass die auf 80km/h gedrosselt ist. (oder mal war) oft ist die drosselung mit der entsprechenden veränderung im vergaser auch mit eingetragen. andere gründe für eintragung des vergaseres in die papiere gibt es soweit ich weiß nicht. (außer natürlich die bereits angesprochene mehrleistung, wodurch auch der versicherungsschutz verloren gehen würde)
Re: Eintragungspflicht für Vergaser ?

Verfasst:
26. Juli 2011 10:42
von Prä Jonas-Treiber
Eintragen lassen, dann bis Du auf der sicheren Seite
Re: Eintragungspflicht für Vergaser ?

Verfasst:
26. Juli 2011 10:54
von ETZChris
vaniljeice hat geschrieben:da du die 125er hast ist es ja nahe liegend, dass die auf 80km/h gedrosselt ist. (oder mal war) oft ist die drosselung mit der entsprechenden veränderung im vergaser auch mit eingetragen. andere gründe für eintragung des vergaseres in die papiere gibt es soweit ich weiß nicht. (außer natürlich die bereits angesprochene mehrleistung, wodurch auch der versicherungsschutz verloren gehen würde)
seit wann ist die 125er denn über den vergaser gedrosselt?
Re: Eintragungspflicht für Vergaser ?

Verfasst:
26. Juli 2011 11:18
von DVD115
Ich habe auch einen Dellorto Vergaser verbaut, von Leistungszuwachs kann man nicht wirklich sprechen, der Motor nimmt aber meiner Meinung nach das Gas besser an. (verbaut man an diesen dann noch einen offenen Sportluftfilter kommt der Motor unter 4000Umdrehungen nicht mehr ausm Knick, aber das ist ja schonwieda OffTopic...)
Ansonsten könnt ich noch anbieten den TÜVer aus der Familie zu fragen;)
P.S.:ich meine auch mal irgendwo gelesen zu haben der Dellorto gönnt sich etwas mehr Sprit
Re: Eintragungspflicht für Vergaser ?

Verfasst:
26. Juli 2011 11:47
von TeEs
mzler-gc hat geschrieben:...wie mit der Grimeca-Scheibe als 1 zu 1 Ersatz für die Gussscheibe verhalten.
Welche Gussscheibe?
Re: Eintragungspflicht für Vergaser ?

Verfasst:
26. Juli 2011 11:49
von vaniljeice
ETZChris hat geschrieben:seit wann ist die 125er denn über den vergaser gedrosselt?
zumindest seit ich es selbst mal in den papieren einer 80km/h gedrosselten etz 125 gesehen hab. das ist jetzt 2 jahre her...
um deine frage zu beantworten: midenstens seit 2009, da ich aber nicht weiß wann diese eintragung vorgenommen wurde, wohlmöglich noch früher.
hab mich da auch nicht großartig gewundert. wenn ich durch einen vergaser mehr leistung rausholen kann, dann geht auch weniger (was sich letztlich in der höchstgeschwindigkeit niederschlägt).
Re: Eintragungspflicht für Vergaser ?

Verfasst:
26. Juli 2011 12:40
von pionierbw
Vorgesehen ist für diesen Motor ein 22mm Vergaser. Welcher das ist, ist im Grunde egal.
Und wenn er von einem Russen aus dem vollen Speckstein geschnitzt ist. Solange er funktioniert
und den angegebenen Durchmesser hat ist der Eintragungsfrei.
Ausserdem, wo sollte bei gleichem Durchmesser eine Leistungssteigerung herkommen.
@Beschleunigerpumpe: Das wiederrum ist eine andere Bauart. Da würde ich vorher nachfragen.
Re: Eintragungspflicht für Vergaser ?

Verfasst:
26. Juli 2011 12:49
von mzler-gc
Offtopic:TeEs hat geschrieben:mzler-gc hat geschrieben:...wie mit der Grimeca-Scheibe als 1 zu 1 Ersatz für die Gussscheibe verhalten.
Welche Gussscheibe?
Die, bei der die Stahlscheibe mit dem Aluträger (zum Anschrauben) vergossen ist... sozusagen Standardscheibe bei ETZ
Re: Eintragungspflicht für Vergaser ?

Verfasst:
26. Juli 2011 15:55
von doon
hallo
erstma danke an alle die so zahlreich geantwortet haben
also die etz 125 is "offen" ( die 80km/h Zeiten sind zumglück vorbei) und ich würde ja WENN DENN
einen Vergaser gleichen Durchmessers verwenden also eben 22mm
mfg ich
Re: Eintragungspflicht für Vergaser ?

Verfasst:
26. Juli 2011 16:23
von Nordtax
Stephan hat geschrieben:Sobald durch den An- und Abbau von Teilen am Fahrzeug sich die Leistung bzw. Höchstgeschwindigkeit (Übersetzung) ändert, ist eine Eintragung unverzüglich vorzunehmen.
Genau wie beim Abgasverhalten, das Teil der Allgemeinen Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist.
Und das ändert sich schon durch eine Umbedüsung des originalen Vergasers, m.W. sind in der BE auch die Düsengrößen festgelegt.