Seite 1 von 1

BING 84 ab wann an ETZ 251/301 verbaut

BeitragVerfasst: 9. März 2013 13:23
von Pipe
Da ich gerne meien BING84 in die Paipere eintragen lassen würde, habe ich eine Frage.

Ich will gegenüber dem Gutachter entsprechende Argumente mitbringen.
:ja:

Ab wann wurde der BING84 an ETZ 251 / 301 verbaut?

Habe jemand evtl. eine Ooffizielle Meldung vom Hersteller oder so bei der Hand womit das auch belegen kann gegenüber der Dekra?


Ihr würde mir sehr helfen. Danke!

Re: BING 84 ab wann an ETZ 251/301 verbaut

BeitragVerfasst: 9. März 2013 15:48
von Gespannfahrer
Hallo,

mach es doch anders herum.
Frag bei der Dekra nach ob der Umbau auf den Bing 84 möglich ist und was für Folgen das für dich hat.

Abnahme usw.

Re: BING 84 ab wann an ETZ 251/301 verbaut

BeitragVerfasst: 9. März 2013 15:55
von Pipe
Das ist klar: Die Dekra sagt Abgas und Leistungsgutachten muss gemacht werden. Die wollen ja Geld verdienen. :evil:

Wenn aber in einen offiziellen Papier steht ab wann der BING offiziell ab Werk an der ETZ 251 verbaut wurde, ist´s viel einfacher gegenüber dem Dekra-Prüfer.

Nur habe ich dieses Papiper nicht, falls es sowas gibt.

Re: BING 84 ab wann an ETZ 251/301 verbaut

BeitragVerfasst: 9. März 2013 16:16
von Gespannfahrer
Pipe hat geschrieben:Das ist klar: Die Dekra sagt Abgas und Leistungsgutachten muss gemacht werden.


Schon gefragt oder nur gedacht?

Re: BING 84 ab wann an ETZ 251/301 verbaut

BeitragVerfasst: 10. März 2013 08:40
von Pipe
Gespannfahrer hat geschrieben:
Pipe hat geschrieben:Das ist klar: Die Dekra sagt Abgas und Leistungsgutachten muss gemacht werden.


Schon gefragt oder nur gedacht?


Gefragt und Antwort bekommen. So sind die in Deutschland geltenden Regeln.

Re: BING 84 ab wann an ETZ 251/301 verbaut

BeitragVerfasst: 10. März 2013 09:21
von Robert K. G.
Hallo,

das ist ja schon der zweite Fred zu dem Thema. Bitte wechsel deinen Prüfer. Der Bing in einer DDR MZ ist eine rechtliche Grauzone. Das ist weder erlaubt noch verboten. Eine Eintragung ist völlig unnötig.

Auch ja, deine Frage: Es war das legendäre Modell '91. Ab Anfang 1992 kam das auf den Markt. Schau doch einfach in Michis ETZ Liste. Dafür ist sie da. Dann siehst du auch sofort dass scheinbar bis zu diesem Zeitpunkt einige ETZtten noch mit KTA Betriebserlaubnis zugelassen wurden. Aber auch hier gilt: Dein Prüfer besitzt diese Unterlagen. Der Kerl soll gefälligst machen dass sein Arsch wackelt und nachsehen. Dann sieht er sofort dass der EM 251 mit Bing Vergaser und ABE ab 1992 die gleichen technischen Daten wie der EM 251 Motor mit BVF N3 Vergaser vor der Wende hatte. Der Unterschied zwischen den Modellen ist nur Plastegeraffel, das vollkommen belanglos ist.

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 10th März 2013, 8:23 am --

Pipe hat geschrieben:
Gespannfahrer hat geschrieben:
Pipe hat geschrieben:Das ist klar: Die Dekra sagt Abgas und Leistungsgutachten muss gemacht werden.


Schon gefragt oder nur gedacht?


Gefragt und Antwort bekommen. So sind die in Deutschland geltenden Regeln.


Und jetzt noch einmal zum 1000ten mal: Das Recht der BRD gilt für dich nicht. Dein Fahrzeug hat eine Zulassung nach DDR Recht. Bitte verwurste das nicht ständig. ;)

Re: BING 84 ab wann an ETZ 251/301 verbaut

BeitragVerfasst: 10. März 2013 09:49
von Pipe
Robert K. G. hat geschrieben:...

Und jetzt noch einmal zum 1000ten mal: Das Recht der BRD gilt für dich nicht. Dein Fahrzeug hat eine Zulassung nach DDR Recht. Bitte verwurste das nicht ständig. ;)


Das ist das was die Dekra sagt. Und das habe ich hier nur wieder gegeben.

Dazu habe ich auch mit zwei Prüfern gesprochen, die das gleiche erzählt haben obwohl ich angegeben hatte eine 89er ETZ zu besitzen, womit eigentlich klar ist das reines BRD-Recht nicht greift.

Genau deshalb frage ich noch mal hier im Froum. Demnächst werde ich dort mal vorstellig werden und dann will ich ja auch nen paar Argumente mitbringen.
:aerger:

Re: BING 84 ab wann an ETZ 251/301 verbaut

BeitragVerfasst: 2. April 2013 20:05
von Pipe
BING ist eingetragen.

Aber nicht auf Basis eines Vergleiches mit einer Nachwende ETZ 251 sondern auf Basis einer Leistungsmessung auf Prüfstand wo auch noch andere Dinge geprüft und abgenommen wurden.

Gruß.