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ABE für Sebring Auspuff

Verfasst:
17. Juli 2007 23:05
von MZ_Team Neandertal
hallo,
habe mir einen Sebring für meine Emme gekauft

.
Ich brüchte nur noch eine Abe dafür, damit ich ihn auch eingtragen bekomme... es würde auch eine Kopie reichen.
Danke im vorraus.!
gruß felix

Verfasst:
18. Juli 2007 01:46
von Ex User Hermann
Schau doch mal unter "Literatur" hier im Forum


Verfasst:
18. Juli 2007 09:48
von sammycolonia
wenn man ne abe hat, dann muß mer doch nicht eintragen lassen, oder?

Verfasst:
18. Juli 2007 10:25
von Sven Witzel
Jaein... Man sollte - in der Übergangszeit reicht die Bescheinigung aber aus, sofern man sie mitführt...

Verfasst:
18. Juli 2007 10:31
von sammycolonia
mit anderen worten, wenn ich jetzt mit meiner etz zum tüv fahre, dann muß ich den sebring, den anderen lenker und den 3,00 reifen eintragen lassen.... grmpf... und dann wird das alles in die neuen papiere eingetragen und mer zahlt wieder jede menge kohle...grmpf

Verfasst:
18. Juli 2007 10:37
von Sven Witzel
Nein - du bist nicht verpflichtet es eintragen zu lassen - es wird nur empfohlen, damit man nicht nen Papierstapel mitschleppt...

Verfasst:
18. Juli 2007 11:08
von Martin H.
Hallo,
also mir fällt´s nicht im Traum ein, meinen 4.10er Reifen eintragen zu lassen! Hab die Freigabe von Heidenau dabei, das muß reichen.
Gruß, Martin.

Verfasst:
18. Juli 2007 11:12
von sammycolonia
ah ja, gut... dann schlepp ich lieber drei blätter papier mit... ich schätze das macht werder was am stauraum noch am zulässigen gesamtgewicht.
und an der höchstgescheindigkeit wird sich bestimmt auch nix ändern...


Verfasst:
18. Juli 2007 11:32
von Ex-User krippekratz
Martin H. hat geschrieben:Hallo,
also mir fällt´s nicht im Traum ein, meinen 4.10er Reifen eintragen zu lassen! Hab die Freigabe von Heidenau dabei, das muß reichen.
Gruß, Martin.
laut tüv reicht das mitführen einer freigabe des reifenherstelelrs nicht. angeblich dürfen die das netma freigeben nur der fahrzeughersteller... hatte mich extra erkundigt weil ich vorn den originalen 3.00 fahren wollte und net den ausschließlich eingetragenen 3.25... naja

Verfasst:
18. Juli 2007 11:45
von Martin H.
krippekratz hat geschrieben:laut tüv reicht das mitführen einer freigabe des reifenherstelelrs nicht. angeblich dürfen die das netma freigeben nur der fahrzeughersteller
Na dann viel Spaß, wer von MZ ´ne Freigabe haben will... sofern sie denn überhaupt mal antworten mögen.
Und das mit dem TÜV glaub ich jetzt nicht so ganz, denn bei der letzten HU mit meiner Silverstar ließ der Prüfer sich von mir die Freigabe zeigen... vom Eintragen war nicht die Rede.
@ Sammycolonia: Ich versteh nicht ganz, was am Mitführen eines Blattes (meinetwegen auch 3, wenn Du mehr Freigaben hast...) so schlimm sein soll?
Gruß, Martin.

Verfasst:
18. Juli 2007 12:21
von Ex-User krippekratz
hmm war nur das was der mir auf extra nachfragen gesagt hat.. eingetragen hätte ers mir aber damit


Verfasst:
18. Juli 2007 16:28
von muffel
das Wort "Eintragen" scheint hier zu Verständigungsproblemen zu führen. Wenn man z.B. andere als im Fahrzeugschein stehende Reifen fahren möchte, dann lässt man sich vom Reifenhersteller die Freigabe schicken. Damit wird man beim TÜV, Dekra etc. vorstellig und bekommt (gegen Entgeld natürlich) einen anderen Zettel auf dem bescheinigt wird dass das was man tut den Segen der ausstellenden Behörde hat. Mit diesem Papier kann man sich nun, WENN MAN UNBEDINGT WILL zur Zulassungsstelle begeben und sich den Kram in die Fahrzeugpapiere schmieren lassen (gegen Entgeld natürlich). Allerdings steht in den neuen Fahrzeugpapieren eh nur eine Reifendimension, andere sind in geeigneter Form (Zettel vom TÜV-Mann) nachzuweisen.
Viele Grüße
Uwe

Verfasst:
19. Juli 2007 07:44
von hallo-stege
... wenn Du eine "echte" ABE für ein hast, dann steht auf der Titelseite auch "Allgemeine Betriebserlaubnis", und diese Teile muss man nur in den seltensten Fällen "eintragen" bzw. den Anbau begutachten lassen. Alles weitere steht im Text der ABE ...
Achtung: die ABE gilt nur, wenn man den dort aufgeführten Verwendungsbereich genau einhält.
Zur Reifenfreigabe vom Reifenhersteller: das muss immer eingetragen werden. Nur Reifenfreigaben vom Fahrzeughersteller brauchen evtl. nicht eingetragen zu werden !
Gruss von Frank

Verfasst:
19. Juli 2007 11:50
von MZ-Toeff
Also, ich weis gar nicht, wieso ihr so viel Hampelei mit Eintragen macht. Meine ETZ250 war eine Solo-Maschine. Zum Anbau eines Lastenseitenwagens habe ich einen Schuh mit Kugelanschluss über den Rahmen gestülpt, und den Beiwagen "Wahlweise" eintragen lassen. Keiner hat nach dem oberen SW-Anschluss geschaut. Nächste Ausbaustufe: Vorne 3.00-18 Reifen montiert. Nur geschaut, ob Felge zum Reifen passt. Nächste Ausbaustufe: NVA-Lenker und Kanisterhalterung mit Kanister und Einzelsitze montiert, sowie vorne und hinten NVA-Räder mit Fegen 2.15-18 mit Reifen Hinten 4.00-18 und vorne 3.25-18 eingebaut (nicht verbaut, ich verbaue nix...*gg*). Wieder nur nach den richtigen Grössen geschaut. Lenker und Sitze nicht von Interesse. 5 Minuten Prüfung, 20 Minuten Schwätzchen über gute Toeffs, das wars. Und das gerade zum dritten Mal.