Seite 1 von 1
TS 125-Ansaugstutzen: Unterschied zu 150er?

Verfasst:
31. Juli 2007 20:28
von sonnenreiche
Hallo,
möchte morgen zum Tüv.
Habe eine auf 125er umgebaute TS150. Ist schon im Brief eingetragen ( Vorbesitzer). Dies wurde offenbar vom Tüv mit 150er Ansaugstutzen abgenommen.
Gibt es einen wesentlichen Unterschied zum 125er Ansaugstutzen?
2. Problem: Habe einen Bing 53/202 montiert. Gibt es Probleme beim Tüv.
Hat jemand Tips: Soll ich verschweigen oder gleich danach fragen?
Oder gibt es für diesen Vergaser ein Gutachten. Habe im Netz keins gefunden.
Liebe Grüße
Christian

Verfasst:
31. Juli 2007 21:02
von mz-henni
Also auf meinem Stutzen steht MM150, also sollte es da wohl noch eine MM125 Version geben, vermutlich mit geringerem Innendurchmesser...
Grüße, Henni

Verfasst:
1. August 2007 08:39
von rolfram
Gibt es und habe ich an meiner auch dran.
Bei der Vollabnahme wollte der Prüfer ihn auch sehen, danach hat sich niemand mehr dafür interessiert, außer das geschulte Auge eines Freund und Helfers. Hier kennt man sich halt noch aus


Verfasst:
1. August 2007 08:54
von Sv-enB
Ansaugstutzen für HuFu sollte 24 mm haben, für die 125iger 22mm. Kann aber gern heute abend nachschauen.

Verfasst:
1. August 2007 09:40
von Sven Witzel
passend zum Vergaserdurchlass...

Verfasst:
1. August 2007 15:50
von sonnenreiche
Vielen Dank für Eure Beiträge.
Demnach ist ja mein 150er Ansaugstutzen genau richtig für den Bing,
der ja 24mm Durchlass hat.
Übrigens hatte ich Superglück beim Tüv: ein wirklich netter Prüfer.
Hat sich nicht für Vergaser und Ansaugstutzen interessiert. Auch Seitenständer kein Problem.
Total glücklich dann zur Zulassungsstelle, wo der Horror begann. Erstmal vier Stunden Wartezeit. Dann der Kommentar: "Da fehlt der Fahrzeugschein, so können wir hier garnichts machen!"
Offensichtlich geben die Zulassungsstellen seit 2005 den Fahrzeugschein bei Abmeldung wieder mit, was ich nicht wußte. So habe ich beim Gebrauchtkauf von privat nur den Brief erhalten und garnicht nach dem Schein gefragt. Jetzt darf ich dem Schein hinterherrennen. Die Emme steht und das Wetter ist so schön...
Christian

Verfasst:
1. August 2007 16:32
von Nordlicht
Wenn du 125ccm im Breif eingetragen hast und einen 24mm Ansaugstutzen mit Vergaser montiert hast...egal ob der Tüv es nicht gesehen hat....deine Betrriebserlaubniss ist ungültig.... im Falle einen Unfalls.... wenn man es merkt...siehst du alt aus.....ich würde nicht so fahren


Verfasst:
1. August 2007 16:53
von sonnenreiche
Das wirft grundsätzliche Fragen auf: Da ja garkein 22mm BVF mehr zu bekommen ist, was tun?? Wer weiß Rat??
Im Fahrzeugbrief steht über den Umbau von der 150er auf die 125er übrigens: "Umgerüstet mit original MZ-Kolben und Zylinder." Die Abnahme des Umbaus erfolgte demnach mit Ansaugstutzen und Vergaser der 150er.
Übrigens dürfte der Nachweis im Falle eines Unfalls nicht schwer fallen, daß der Unfall nicht aus einer eventuellen Steigerung der Höchstgeschwindigkeit von 0,3 km/h resultierte. Wobei wohl eher eine Minderleistung durch diese "falsche" Kombination von Zylinder und Ansaugtrakt eintritt.

Verfasst:
1. August 2007 16:57
von Maddin1
Ich würde auch sagen, der Vergaser is egal. Steht ja nichts drüber im Brief. Solange du nich mit ner 80er Drossel fahn must....

Verfasst:
1. August 2007 16:58
von Nordlicht
Wie viele 22mm Vergaser soll ich dir zeigen ... besorgen...! Mach aber ...war nur ein Hinweis..Wer nicht hören will......

Verfasst:
1. August 2007 16:58
von Sven Witzel
Letzteres ist nicht umbedingt gesagt - ab und zu schleicht mal ein 22er durch die Bucht...

Verfasst:
1. August 2007 17:04
von sonnenreiche
Kleine Frage am Rande: Was bedeutet Bucht? Hab das hier im Forum schon oft gelesen und nicht kapiert.

Verfasst:
1. August 2007 17:07
von Sven Witzel
Bucht = Ihhbäy

Verfasst:
1. August 2007 17:07
von mz-henni
Das ist ebay, die elektronische Bucht.
Grüße, Henni

Verfasst:
1. August 2007 17:08
von mz-henni
Oha, synchron, wa?

Verfasst:
1. August 2007 17:12
von Sven Witzel
Jupp - Nordhessischer DSL-Test


Verfasst:
1. August 2007 17:30
von sonnenreiche
Vielen Dank, wieder was dazugelernt. Aber zum eigentlichen Thema: Uwe (Nordlicht) hat ja Recht. Aber: Wie kommt man zur Eintragung eines anderen Vergasers bzw. Ansaugstutzens? Muß da ein Leistungs-, Abgas-, Geräuschtest vorgenommen werden? Muß das jeder individuell machen, oder reicht eine Briefkopie eines anderen mit der Umrüstung?

Verfasst:
1. August 2007 17:33
von sonnenreiche
Nachtrag: Was ist dann mit der Umrüstung von 6 auf 12 Volt? Ist ja auch eine andere Zündung, was auch Einfluß auf die Motorleistung haben kann. Das liegt wahrscheinlich im Promillebereich aber wir sind hier ja in Deutschland.

Verfasst:
1. August 2007 17:49
von Nordlicht
sonnenreiche hat geschrieben:Vielen Dank, wieder was dazugelernt. Aber zum eigentlichen Thema: Uwe (Nordlicht) hat ja Recht. Aber: Wie kommt man zur Eintragung eines anderen Vergasers bzw. Ansaugstutzens? Muß da ein Leistungs-, Abgas-, Geräuschtest vorgenommen werden? Muß das jeder individuell machen, oder reicht eine Briefkopie eines anderen mit der Umrüstung?
Briefkopie mit nehmen... Tüv abnehmen lassen fertig..neue Papiere auf 150ccm... Leistungstest und alles andere brauch man nicht.... es kostet Geld und so groß ist der Unterschied in Sachen Leistung von 125ccm zur 150ziger auch nicht.

Verfasst:
1. August 2007 19:38
von mareafahrer
sonnenreiche hat geschrieben:...
Im Fahrzeugbrief steht über den Umbau von der 150er auf die 125er übrigens: "Umgerüstet mit original MZ-Kolben und Zylinder." Die Abnahme des Umbaus erfolgte demnach mit Ansaugstutzen und Vergaser der 150er.
...
Wo steht denn, dass bei einem 150er- auf 125er-Umbau auch der Ansaugstutzen und der Vergaser gewechselt werden muss?
Ciao

Verfasst:
1. August 2007 19:47
von Nordlicht
mareafahrer hat geschrieben:Wo steht denn, dass bei einem 150er- auf 125er-Umbau auch der Ansaugstutzen und der Vergaser gewechselt werden muss?
Ciao
In den Betreibsdaten und die haben dem Ursprung zu entsprechen...rechtlich gesehen... darf man nicht mal die Düsen verändern..

Verfasst:
3. August 2007 08:46
von sonnenreiche
Wäre super, wenn da jemand mit eingetragenem Bing für TS 125 (oder 150er) wäre, der seinen Brief als Download hier im Forum zur Verfügung stellt.
Der Dank einiger wäre ihm gewiß!
Schönes Wochenende.
Christian

Verfasst:
3. August 2007 21:33
von wusie
Habe auch umbau von 150er auf 125er gemacht.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht:
Leistungsred. d. Zylinder kennz. 125 u. Ansaugstutzen kenn. 125
und so ist es auch korrekt! Steht in jeder Anleitung und Umbauanweisung!
Also mach es auch so und du wirst keine Probleme bekommen.
Vergaser ist nicht unbedingt ein 22er zu verbauen. Habe auch einen 24er beim TÜV drauf gehabt und es hat niemanden interessiert.