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kutt hat geschrieben:Im Falles eines Versicherungsfalles gibts auf jeden Fall gewaltigen Ärger, wenn eine 150er als 125er läuft...
CJ hat geschrieben:kutt hat geschrieben:Im Falles eines Versicherungsfalles gibts auf jeden Fall gewaltigen Ärger, wenn eine 150er als 125er läuft...
Da ist dann die Betriebserlaubnis weg und die Zulassung fehlt auch.
schrauberschorsch hat geschrieben:CJ hat geschrieben:kutt hat geschrieben:Im Falles eines Versicherungsfalles gibts auf jeden Fall gewaltigen Ärger, wenn eine 150er als 125er läuft...
Da ist dann die Betriebserlaubnis weg und die Zulassung fehlt auch.
Versicherungsschutz gibt es dann auch nicht mehr. Heisst, dass der Haftpflichtversicherer bei einem verschuldeten Unfall zwar nach aussen hin eintritt, sich aber beim Versichrrungsnehmer das Geld wieder holen kann, notfalls über Raten und über Jahrzehnte. Fahren mit einem Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung ist im übrigen eine Straftat.
kutt hat geschrieben: Die Versicherung wird sich auf teufel komm raus querstellen und man kann sich sicher auf einen längeren Rechtsstreit einstellen.
MZ-Wilhelm hat geschrieben:schrauberschorsch hat geschrieben:CJ hat geschrieben:kutt hat geschrieben:Im Falles eines Versicherungsfalles gibts auf jeden Fall gewaltigen Ärger, wenn eine 150er als 125er läuft...
Da ist dann die Betriebserlaubnis weg und die Zulassung fehlt auch.
Versicherungsschutz gibt es dann auch nicht mehr. Heisst, dass der Haftpflichtversicherer bei einem verschuldeten Unfall zwar nach aussen hin eintritt, sich aber beim Versichrrungsnehmer das Geld wieder holen kann, notfalls über Raten und über Jahrzehnte. Fahren mit einem Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung ist im übrigen eine Straftat.
Der Unfall muss schon auf den größeren Zylinder zurückzuführen sein, was bei nur 25ccm und 1,5PS Mehrleistung nicht einfach ist.
Wenn ich beispielsweise bei Tempo 50 in der Stadt einem hinten rein fahre, hätte ich es mit dem richtigen Zylinder auch getan.
Unbegrenzt in die Haftung nehmen kann die Versicherung auch nicht, ich meine 5000€ ist die Grenze.
Natürlich können sie den Verbrecher rauswerfen und die Prämie, falls höher, nachfordern.
Der strafrechtliche Teil, fahren ohne Zulassung, erlöschen der BE und bei Nichtvorhandensein eines "großen" Führerscheins, natürlich Fahren ohne denselben trifft allerdings voll.
mutschy hat geschrieben:Willy, bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.....
Gruss
Mutschy
Greif hat geschrieben:aber zugleich fahranfängertauglich und weit höhere Versicherungsprämie gegenüber 150
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