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 Betreff des Beitrags: preise in der fachwerkstatt
BeitragVerfasst: 25. August 2011 11:34 
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ein kollege von mir hat ein problem....
wenn er mit der dose bei ner werkstatt für eine reperatur einen preis ausgehandelt hat und dann bekommen die irgendeine schraube nich ab, brauchen also länger,


dürfen die dann den preis erhöhen???

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 Betreff des Beitrags: Re: preise in der fachwerkstatt
BeitragVerfasst: 25. August 2011 11:46 
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Der Bruder
Nach absprache mit dem Dosenbesitzer ja
Und nen Kostenvoranschlag darf man so um die 10% überziehen

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 Betreff des Beitrags: Re: preise in der fachwerkstatt
BeitragVerfasst: 25. August 2011 11:48 
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Mr. Kardan

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Soweit mir bekannt ist, gibt es (bei Vertragswerstätten) Grundpreise für alle. Darin sind auch Zeiten enthalten.

z.B. zahlt man pauschal für's Rad an und abbauen sagen wir mal 10 Euro. Ob der Mechaniker dafür 5 minuten oder 5 Stunden braucht, ist nicht Sache des Kunden (oder die Werkstatt nachst das dann aus Kulanz nicht teurer)

Wie das in einer freien Werkstatt ist, weis ich nicht. Könnte mir aber vorstellen, daß es da nach zeit geht (jede angefangene Viertelstunde x Euro)

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 Betreff des Beitrags: Re: preise in der fachwerkstatt
BeitragVerfasst: 25. August 2011 11:58 
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Wenn ein schriftlicher Kostenvoranschlag vorliegt, darf die Rechnung den veranschlagten Preis um max. 10% übersteigen.
Mündliche Absprachen sind, wie überall, nicht bindend.
Eine Feststellung von Problemen bei der Arbeit muss eigentlich abgesprochen werden.
Arbeiten die nicht auf dem Kostenvoranschlag stehen und nicht bewilligt wurden macht die Werkstatt "gratis".

_________________
Grüße


1911 verbrauchte ein Auto ca. 8l auf 100km. Warum sind dann moderne Autos so "spritsparend"?


Fuhrpark: MZ RT 125/3, BJ´60 (restauriert)
MZ RT 125/3, BJ´61 (restauriert)
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 Betreff des Beitrags: Re: preise in der fachwerkstatt
BeitragVerfasst: 25. August 2011 14:35 
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es gibt werkstätten, bei denen gibt es einen festpreis für "standardarbeiten", also z.B. bremsscheiben wechseln


Fuhrpark: son paar MZ

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 Betreff des Beitrags: Re: preise in der fachwerkstatt
BeitragVerfasst: 25. August 2011 16:10 
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tomcatfisch hat geschrieben:
Wenn ein schriftlicher Kostenvoranschlag vorliegt, darf die Rechnung den veranschlagten Preis um max. 10% übersteigen.
Mündliche Absprachen sind, wie überall, nicht bindend.
Eine Feststellung von Problemen bei der Arbeit muss eigentlich abgesprochen werden.
Arbeiten die nicht auf dem Kostenvoranschlag stehen und nicht bewilligt wurden macht die Werkstatt "gratis".


warum nicht :?:

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Luzie

Vi er dem de andre ikke må lege med ...

Herzlichen Glueckwunsch all den heutigen Geburtstagskindern, skål !!!

Gründungsmitglied des GKV - Granseer Kravattenträgerverein / Chapter Danmark

Mitglied im magsd-Fanklub - Die kleinen Wölfe

Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein entgegenkommender Zug sein! Gregor Gysi

ich hab eingeladen:
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ich war dabei:
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Abgrillen -´13 -´14 -´15 -´16 -´17 -´18 -´19 -´2o -´21 -´22 -´23 -´24
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 Betreff des Beitrags: Re: preise in der fachwerkstatt
BeitragVerfasst: 25. August 2011 16:18 
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Waere mir auch neu. Nahezu alle Vertraege kann man auch muendlich schliessen. Es gibt dann aber bei Streitigkeiten meist ein Problem. Deswegen sollte man alles schriftlich festhalten.

Gruss
Robert

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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

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MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.

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 Betreff des Beitrags: Re: preise in der fachwerkstatt
BeitragVerfasst: 25. August 2011 16:31 
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Luzie hat geschrieben:
warum nicht :?:


so hab ich es natürlich gemeint, selbstverständlich kann man mündliche Verträge schließen.
aber:
In einem Rechststreit stünde Aussage gegen Aussage, ohne die Möglichkeit einer Beweisvorlage.
Das Urteil würde dann warscheinlich so ausfallen: Die Arbeiten wurden erledigt und müssen bezahlt werden.
Ein Kostenvoranschlag würde den Umfang der zu erledigenden Arbeiten und deren Preis festhalten, auf dessen Grundlage der Vertrag zustande kommt.
Eine Preisabweichung um 10% nach oben ist zulässig, um z.B. Unvorhersehbares zu berechnen.
Sollte die Preiserhöhung darüber liegen, muss der Kunde erst seine Zustimmung zu den zusätzlichen Kosten geben und um Rechststreits vorzubeugen, sollte dieses im Interesse beider Parteien, schriftlich oder unter Zeugen geschehen.

So sollte es rein rechtlich sein.
Es obliegt aber jedem selbst, zu beurteilen, wie das Vertrauensverhältnis zu seiner (Stamm-)Werkstatt ist und ob er so vorgeht.

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Grüße


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BeitragVerfasst: 25. August 2011 16:36 
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vielen dank für die antworten...

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