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 Betreff des Beitrags: Nachtfrost, Heizungsfrage Werkstatt
BeitragVerfasst: 19. Oktober 2013 07:20 
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Hallo Leute,

ich habe folgende Frage:

In meiner Schrauberhöhle will ich zukünftig einen Ölofen betreiben. Soweit so gut.
Ich kann die Abgasrohre innerhalb hochführen und unter dem Dach raus leiten oder direkt nach dem Öfchen raus leiten und außen hoch führen.
Spricht was gegen die Abgasführung innerhalb des Raumes? Ich denke mir, dass das warme Abgasrohr gleich mit als Heizung funzt und es auch optisch schöner ist, wenn man an der Garage außen dran nicht so viel Rohrgedönse sieht.

Was meint ihr?

Danke Spitz


Fuhrpark: Guzzi Breva 1100 ABS aus 2007
68er Gespann- Trophy
Britischer Wowa aus 1991, Notnagel-Home
www.reise-laster.de
Generation Rechenschieber :-)

Des Campers größter Fluch ist Regen und Besuch ;-)

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BeitragVerfasst: 19. Oktober 2013 08:38 
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Das Rohr kann auch innen verlegt sein.
Aber auch Ölöfen brauchen einen gewissen "Zug", den man mit der Höhe macht.

Ob es aber legal ist, was Du vor hast, keine Ahnung.
Einfach mal unverbindlich beim Schornsteinfeger fragen.

Grundsätzlich funktioniert es aber.

MfG

_________________
MfG Jens


Fuhrpark: Ja, habe auch etwas Zweirädriges.

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BeitragVerfasst: 19. Oktober 2013 08:44 
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Vapekiller

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Zwischen Feuerstätte und Wanddurchführung sind max. 3,00 mtr. und zwei Umlenkungen legal und genehmigungsfähig.
Alles was da drüber ist versteckst Du lieber vor dem BSFM.
Interessant wird es halt wenn was passiert, es ist wie überall, keine Abnahme nach BimSch kein Versicherungsschutz ...bla...bla..bla, kein Versicherungsgeld im Brandfall usw.

_________________
Grütze, Paul
Meisterbetrieb Albrecht Relius Wasser&Wärme , Lothra 45/07338 Drognitz. Seit dem 01.07.23 für euch da!
Wir Stellen ein: Facharbeiter SHK M/W/D!
Mitglied des GKV seit 2015
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OT-Rennsteigboulettenpartisane


Fuhrpark: MZ TS 125/A BJ:1983 (der grüne Giftzwerg) , MZ TS 125 BJ:1974 in Fragmenten,
MZ ES 175/2 BJ : 1972 , MZ ETS 250 ( spezieller Umbau ),
MuZ Skorpion 660 Tour Bj. 1996 (Smokies EX), Superelastik MZS820 Bj: 1973,
Fortschritt E930 „Ackersimme“, Heldrunger MKH/1 Bj. 1974,
2x SR2 (von Saalpetre für meine Söhne), MuZ Saxon 150 Sportstar Bj:1998,
IWL SR 56 Wiesel Bj: 1958 (Fernprojekt), Güldner ADA9 Bj: 1953,
MAN TGE.3.180
Fiat Doblo 1,4T Natural Power Bj:2016

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BeitragVerfasst: 19. Oktober 2013 09:39 
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Zeltphilosoph

Registriert: 18. Februar 2006 14:26
Beiträge: 5700
Themen: 72
Bilder: 3
Das Rohr heizt mit.
Wuerd´ ich nicht verschenken.

_________________
Gruesse vonne Parkbank
Alexander

K3 ………...Bild


Fuhrpark: Suzuki RV125 VanVan 2003, K3.

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BeitragVerfasst: 21. Oktober 2013 09:44 
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TS Paul hat geschrieben:
Zwischen Feuerstätte und Wanddurchführung sind max. 3,00 mtr. und zwei Umlenkungen legal und genehmigungsfähig.
Alles was da drüber ist versteckst Du lieber vor dem BSFM.
Interessant wird es halt wenn was passiert, es ist wie überall, keine Abnahme nach BimSch kein Versicherungsschutz ...bla...bla..bla, kein Versicherungsgeld im Brandfall usw.



Hierzu interessiert mich, ob man alte Öfen (z.B. einen historischen Kachelofen, wo abgebaut, woanders neu aufgebaut) überhaupt vom Mann mit dem schwarzen Zylinder genehmigt bekommen würde. Ich hab da nämlich noch so ein Projekt...nur wenn ich den BSFM vorher ohne Grundkenntnis frage, wird´s vermutlich garnichts.

Gruß

_________________
Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nr. 007

Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig!


Fuhrpark: MZ ES 175/1 Bj. 1967, MZ ES 150 Bj. 1964, S51 B1-3 Bj. 1982, SR2E Bj. 1963

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