NKing hat geschrieben:
Hallo Gärtner,
die dargestellte Problematik ist sicher nicht nur in der Hessischen Bauordnung angelegt. Die entsprechenden Regelungen zu "Garagen und Stellplätzen" ist so oder so ähnlich in allen Bauordnungen zu finden.
Beste Grüße
Nils
Das kann schon sein, aber zum Thema Zweckentfremdung habe ich in der für mich relevanten niedersächsischen Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen z.B. nichts gefunden. Lediglich die Höchstmenge Kraftstoff, die in einer Kleingarage (bis 100 m²) gelagert werden darf, ist vorgeschrieben. Da aber auch die jeweiligen Gemeinden im Rahmen des Baurechts Nutzungeinschränkungen und -auflagen aussprechen können, müßte man sich dort mal schlau fragen. Nächste Woche weiß ich mehr...