Das MZ Forum für MZ Fahrer

Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 5 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Nachtfrost, Heizungsfrage Werkstatt
BeitragVerfasst: 19. Oktober 2013 07:20 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 2412
Wohnort: Stadt der Spitze, Bezirk K.-M.-Stadt
Alter: 57
Hallo Leute,

ich habe folgende Frage:

In meiner Schrauberhöhle will ich zukünftig einen Ölofen betreiben. Soweit so gut.
Ich kann die Abgasrohre innerhalb hochführen und unter dem Dach raus leiten oder direkt nach dem Öfchen raus leiten und außen hoch führen.
Spricht was gegen die Abgasführung innerhalb des Raumes? Ich denke mir, dass das warme Abgasrohr gleich mit als Heizung funzt und es auch optisch schöner ist, wenn man an der Garage außen dran nicht so viel Rohrgedönse sieht.

Was meint ihr?

Danke Spitz


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Nachtfrost, Heizungsfrage Werkstatt
BeitragVerfasst: 19. Oktober 2013 08:38 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 659
Wohnort: Nähe BTF
Alter: 61
Das Rohr kann auch innen verlegt sein.
Aber auch Ölöfen brauchen einen gewissen "Zug", den man mit der Höhe macht.

Ob es aber legal ist, was Du vor hast, keine Ahnung.
Einfach mal unverbindlich beim Schornsteinfeger fragen.

Grundsätzlich funktioniert es aber.

MfG


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Nachtfrost, Heizungsfrage Werkstatt
BeitragVerfasst: 19. Oktober 2013 08:44 
Offline
Benutzeravatar

------ Titel -------
Vapekiller

Beiträge: 6564
Wohnort: Lothra/ Thür.
Alter: 42
Zwischen Feuerstätte und Wanddurchführung sind max. 3,00 mtr. und zwei Umlenkungen legal und genehmigungsfähig.
Alles was da drüber ist versteckst Du lieber vor dem BSFM.
Interessant wird es halt wenn was passiert, es ist wie überall, keine Abnahme nach BimSch kein Versicherungsschutz ...bla...bla..bla, kein Versicherungsgeld im Brandfall usw.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Nachtfrost, Heizungsfrage Werkstatt
BeitragVerfasst: 19. Oktober 2013 09:39 
Offline
Benutzeravatar

------ Titel -------
Zeltphilosoph

Beiträge: 5697
Das Rohr heizt mit.
Wuerd´ ich nicht verschenken.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Nachtfrost, Heizungsfrage Werkstatt
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2013 09:44 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 2518
Wohnort: Gottesberg
Alter: 40
TS Paul hat geschrieben:
Zwischen Feuerstätte und Wanddurchführung sind max. 3,00 mtr. und zwei Umlenkungen legal und genehmigungsfähig.
Alles was da drüber ist versteckst Du lieber vor dem BSFM.
Interessant wird es halt wenn was passiert, es ist wie überall, keine Abnahme nach BimSch kein Versicherungsschutz ...bla...bla..bla, kein Versicherungsgeld im Brandfall usw.



Hierzu interessiert mich, ob man alte Öfen (z.B. einen historischen Kachelofen, wo abgebaut, woanders neu aufgebaut) überhaupt vom Mann mit dem schwarzen Zylinder genehmigt bekommen würde. Ich hab da nämlich noch so ein Projekt...nur wenn ich den BSFM vorher ohne Grundkenntnis frage, wird´s vermutlich garnichts.

Gruß


Nach oben
 Profil  
 
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 5 Beiträge ] 

Powered by phpBB © 2010 phpBB Group
Template by kutt