TS Paul hat geschrieben:
Zwischen Feuerstätte und Wanddurchführung sind max. 3,00 mtr. und zwei Umlenkungen legal und genehmigungsfähig.
Alles was da drüber ist versteckst Du lieber vor dem BSFM.
Interessant wird es halt wenn was passiert, es ist wie überall, keine Abnahme nach BimSch kein Versicherungsschutz ...bla...bla..bla, kein Versicherungsgeld im Brandfall usw.
Hierzu interessiert mich, ob man alte Öfen (z.B. einen historischen Kachelofen, wo abgebaut, woanders neu aufgebaut) überhaupt vom Mann mit dem schwarzen Zylinder genehmigt bekommen würde. Ich hab da nämlich noch so ein Projekt...nur wenn ich den BSFM vorher ohne Grundkenntnis frage, wird´s vermutlich garnichts.
Gruß