25. August 2011 11:34
25. August 2011 11:46
25. August 2011 11:48
25. August 2011 11:58
25. August 2011 14:35
25. August 2011 16:10
tomcatfisch hat geschrieben:Wenn ein schriftlicher Kostenvoranschlag vorliegt, darf die Rechnung den veranschlagten Preis um max. 10% übersteigen.
Mündliche Absprachen sind, wie überall, nicht bindend.
Eine Feststellung von Problemen bei der Arbeit muss eigentlich abgesprochen werden.
Arbeiten die nicht auf dem Kostenvoranschlag stehen und nicht bewilligt wurden macht die Werkstatt "gratis".
25. August 2011 16:18
25. August 2011 16:31
Luzie hat geschrieben:warum nicht
25. August 2011 16:36