Luzie hat geschrieben:warum nicht

so hab ich es natürlich gemeint, selbstverständlich kann man mündliche Verträge schließen.
aber:
In einem Rechststreit stünde Aussage gegen Aussage, ohne die Möglichkeit einer Beweisvorlage.
Das Urteil würde dann warscheinlich so ausfallen: Die Arbeiten wurden erledigt und müssen bezahlt werden.
Ein Kostenvoranschlag würde den Umfang der zu erledigenden Arbeiten und deren Preis festhalten, auf dessen Grundlage der Vertrag zustande kommt.
Eine Preisabweichung um 10% nach oben ist zulässig, um z.B. Unvorhersehbares zu berechnen.
Sollte die Preiserhöhung darüber liegen, muss der Kunde erst seine Zustimmung zu den zusätzlichen Kosten geben und um Rechststreits vorzubeugen, sollte dieses im Interesse beider Parteien, schriftlich oder unter Zeugen geschehen.
So sollte es rein rechtlich sein.
Es obliegt aber jedem selbst, zu beurteilen, wie das Vertrauensverhältnis zu seiner (Stamm-)Werkstatt ist und ob er so vorgeht.