Mahlzeit Forum, also meine RT 125/3 ist früher definitiv mit Anhänger gefahren worden,
sie gehörte einem Tierarzt in Thüringen. Am Motorrad war ein einachsiger Anhänger mit einem Kessel,
in dem sich eine Flüssigkeit befand, die in Kuhställe gesprüht wurde. In unserem Dorf hieß der
Mann " der Fliegenspritzer ". Ich kann mich selbst noch gut an ihn erinnern, bei uns war er mit einer
alten Vorkriegs - DKW SB 200 und Hänger unterwegs.
Allerdings würde bei Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeitsbegrenzung bis 60 km/h festgelegt werden,
es war auch ein ziemlich kleines Ritzel im Motor verbaut, damit wenigstens etwas Zugkraft da war...
Sicherlich mußt du für die Zugvorrichtung eine Betriebserlaubnis haben, mein TÜV-Mann sagt, das Typenschild der
Kupplungsvorrichtung würde in so einem Fall genügen.
Versuch es doch wirklich mal bei einem anderen TÜV-Menschen mit Oldtimerfeeling.
Ich denke, da könnte es klappen.
habe mit Edith nochmal gesucht, aber leider nur diese nicht gerade gute Kopie gefunden,
sie war mit beim Brief meiner RT, als ich sie von dem alten Tierarzt gekauft habe. Leider
versäumte ich es damals, den Anhänger mit zu bergen.
Die Ränder sind schonmal beschnitten worden, damit sie in eine DDR - Klarsichthülle passte,
ich habe nur das alte Kennzeichen und die Fahrgestellnummer geschwärzt.
Im Original war sie, glaube ich rot oder grün. Vieleicht kann sie dir ja irgendwie nützen...
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RT 125/3, Bj. 60; SR 2 E, Bj. 62; AWO Sport SEL Gespann, Bj. 60/63; ZÜNDAPP Rekord 200, Bj. 30 in Arbeit; NSU- Herren - Fahrrad, Bj. 57 - im Museum
DDR - Kinderroller - rot; Kawasaki VN 1500, Classic-Tourer, Bj. 2001 - Cruisingdampfer; VW Caddy, Bj. 2008 - WoMo mit Mausehaken