von Sven Witzel » 12. Januar 2016 22:11
Svidhurr hat geschrieben:
Kann mich waage erinnern, das die als Neu max. 2 Jahre alt sein dürfen.
Eine feste gesetzliche Vorgabe gibt es diesbezüglich nicht. Die "Reifenlobby" sieht zwischen 3 (fabrikneu) und 5 Jahren (neu) vor.
http://www.brv-bonn.de/verbraucher-start/reifenkauf/Nichtsdestotrotz würde ich den Reifen auch zurückgehen lassen. Montage und fahren ist aber sicher möglich (die Reifen der ES und ETS von mir dürften auch aus der Zeit sein - die der ES haben noch alle Noppen :rotwerd:)
OT-Paragraphenreiter
Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18
Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84
verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78