Unbedeklichkeitsbescheinigung für 3.25 statt 3.50 für ETS250

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Unbedeklichkeitsbescheinigung für 3.25 statt 3.50 für ETS250

Beitragvon Prä Jonas-Treiber » 2. März 2008 10:31

Hallo,

ich habe nichts weggeworfen, also Unterlagen meiner damaligen beiden MZ aufbewahrt (daher wußte ich noch wieviel ich für meine ETS 1972 bei Neckermann bezahlt habe). Ich habe i den alten Unterlagen geschmökert und Folgendes gefunden:

Ich habe ein Schreiben des VEB Motorradwerk Zchopau vom 2.9.1974 an mich, in dem die Verwendung des Metzler 3.25x16 statt 3.50x16 erlaubt wurde.

Der Nachteil sei nicht verschwiegen, bei meiner damaligen Eintragung (auch noch vorhanden) beim Tüv wurde das zulässige Gesamtgewicht um 15kg auf 305kg reduziert.

Fuhrpark: Moto-Guzzi SP2 mit Pera Beiwagen, Erstzulassung 1987 (genannt Rubinchen)

Dose: Kia Soul

Skype: dreiradfan





früher 1972 MZ ETS 250 ("Goliath"), ES 250/2 Gespann ("Jonas") und
Moto Guzzi V 35 Imola 1 ("Hermine")
150 er ETZ (Kermit) durch LKW (Unfall) nicht mehr existent
MZ Saxon Fun 251, Erstzulassung 1994 (genannt Rotkäppchen) bis Sept 2020 gerne gefahren
Prä Jonas-Treiber

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