

Was, wo und wie sind eigentlich die orschinoolen Rückstrahler?
Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
Ckone hat geschrieben:im Rücklicht integriert
Simmi-Thimmy hat geschrieben:Na den Ordnungshüter will ich mal sehen, der der wegen einem fehlenden "Katzenauge" 120 Glocken abnöpft^^
Dadaruf wird keiner achten, und wenn doch dann gibts einen Mängelschein![]()
mfg
Ckone hat geschrieben:Entweder im Rücklicht integriert oder einfach irgendwo angeklebt.......
Enz-Zett hat geschrieben:Ckone hat geschrieben:Entweder im Rücklicht integriert oder einfach irgendwo angeklebt.......
Meine gepimpte TS hat ja kein originales Rücklicht mehr, sondern ein Hella Universal-Zubehörteil. Garantiert Katzenaugenfreiund das seit über 6 Jahren = min. 3 Hauptuntersuchungen.
Also werd ich mal irgend so ein Zubehör-Katzenauge drantüddeln...
2,5er hat geschrieben:Schau mal beim Fahrradhändler deines Vertrauens vorbei, da gibts Reflektoren in verschiedenen Formen und Größen.
ETZChris hat geschrieben:wie stephan schon schrieb, müssen mindestmaße beachtet werden. min. breite 15cm
http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/5 ... ckstrahler
ETZChris hat geschrieben:2,5er hat geschrieben:Schau mal beim Fahrradhändler deines Vertrauens vorbei, da gibts Reflektoren in verschiedenen Formen und Größen.
wie stephan schon schrieb, müssen mindestmaße beachtet werden. min. breite 15cm
http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/5 ... ckstrahler
sie dürfen nicht dreieckig sein und müssen min. 25cm und max. 90cm über boden angebracht sein.
und die strahler müssen ein E-zeichen haben.
http://www.louis.de/_305c4fbcea22a3432e ... =0&typ_id=
flotter 3er hat geschrieben:
Ich liebe solche fachlich fundierten Kommentare....
Simmi-Thimmy hat geschrieben:flotter 3er hat geschrieben:
Ich liebe solche fachlich fundierten Kommentare....
Na dann mach es doch besser---> Edit: nicht zu ernst nehmen
Nein, mal ernsthaft. So unüberlegt ist meine Antwort nicht. Es wird nicht einen Polizisten geben, der dir die besagte Strafe verpasst.
An meiner Aussage braucht man sich jetzt nicht hochspulen.
mfg
h_w_f hat geschrieben:Hi,
hier ein Bild original Neckermann, vor der Restaurierung.
Der Rückstrahler ist mit einem schmalen Blechstreifen am Kennzeichenhalter befestigt.
In jedem Fahrradladen gibt es sowas, manchmal sogar auf Klassisch "alt" getrimmt mit Alurand.
Mit freundlichen 2Taktergruessen
Harry
trabimotorrad hat geschrieben: ... Also ich verstehe die Aufregung um das kleine runde Ding nicht
knut hat geschrieben:eigentlich ist der rückstrahler bei den emmen im rücklichtglas integriert
Luzie hat geschrieben:trabimotorrad hat geschrieben: ... Also ich verstehe die Aufregung um das kleine runde Ding nicht
ich auch nicht, aber scheinbar steht davon nix im einigungsvertrag
TS Martin hat geschrieben: ... Red du nicht von was, wovon du keine Ahnung hast ...
TS Martin hat geschrieben:... der Rückstrahler im Rücklicht integriert und das reicht ...
TS Martin hat geschrieben:Luzie hat geschrieben:trabimotorrad hat geschrieben: ... Also ich verstehe die Aufregung um das kleine runde Ding nicht
ich auch nicht, aber scheinbar steht davon nix im einigungsvertrag
Red du nicht von was, wovon du keine Ahnung hast.
Steht alles da drin.
Fahrzeuge die erstmals in der DDR zugelassen wurden, behalten ihre Betriebserlaubnis vom KTA DD.
Ansonsten ist wie schon alle sagten, der Rückstrahler im Rücklicht integriert und das reicht rechtlich.
Solche zusätlichen Rückstrahler verschändeln die Optik der MZ, so finde ich es.
Andere Meinungen sind gerne erwünscht - es ist aber so nicht original.
TS Martin hat geschrieben:Luzie hat geschrieben:trabimotorrad hat geschrieben: ... Also ich verstehe die Aufregung um das kleine runde Ding nicht
ich auch nicht, aber scheinbar steht davon nix im einigungsvertrag
Red du nicht von was, wovon du keine Ahnung hast.
Steht alles da drin.
Fahrzeuge die erstmals in der DDR zugelassen wurden, behalten ihre Betriebserlaubnis vom KTA DD.
Ansonsten ist wie schon alle sagten, der Rückstrahler im Rücklicht integriert und das reicht rechtlich.
Solche zusätlichen Rückstrahler verschändeln die Optik der MZ, so finde ich es.
Andere Meinungen sind gerne erwünscht - es ist aber so nicht original.
trabimotorrad hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:Luzie hat geschrieben:trabimotorrad hat geschrieben: ... Also ich verstehe die Aufregung um das kleine runde Ding nicht
ich auch nicht, aber scheinbar steht davon nix im einigungsvertrag
Red du nicht von was, wovon du keine Ahnung hast.
Steht alles da drin.
Fahrzeuge die erstmals in der DDR zugelassen wurden, behalten ihre Betriebserlaubnis vom KTA DD.
Ansonsten ist wie schon alle sagten, der Rückstrahler im Rücklicht integriert und das reicht rechtlich.
Solche zusätlichen Rückstrahler verschändeln die Optik der MZ, so finde ich es.
Andere Meinungen sind gerne erwünscht - es ist aber so nicht original.
Bei einem AUSSTELLUNGSTÜCK ist diese Sichtweise okay. Bei einem FAHRZEUG, das eventuell auch bei Nacht und schlechter Sicht bewegt wird, kann ein draufbumsendes Fahrzeug die Optik des Fahrzeuges UND des Fahrers erheblich verschandlen...
ElMatzo hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:Luzie hat geschrieben:trabimotorrad hat geschrieben: ... Also ich verstehe die Aufregung um das kleine runde Ding nicht
ich auch nicht, aber scheinbar steht davon nix im einigungsvertrag
Red du nicht von was, wovon du keine Ahnung hast.
Steht alles da drin.
Fahrzeuge die erstmals in der DDR zugelassen wurden, behalten ihre Betriebserlaubnis vom KTA DD.
Ansonsten ist wie schon alle sagten, der Rückstrahler im Rücklicht integriert und das reicht rechtlich.
Solche zusätlichen Rückstrahler verschändeln die Optik der MZ, so finde ich es.
Andere Meinungen sind gerne erwünscht - es ist aber so nicht original.
und du hast hoffentlich auch gepeilt, dass enz-zett kein originales rücklicht mehr dran hat?
warum macht man hier denn so ein gewese? wer keinen rückstrahler dran hat, muss einen ran bauen, damals, wie heute. fertig. wo ist das problem??
Dominik hat geschrieben:Hallo zusammen.
...
Und seit ca 1 Jahr habe ich zusätzlich diese Leuchtstreifen links und rechts auf die Aluboxen geklebt (sollten wohl eigentlich rot sein?).
...
Viele Grüße und macht es gut
Dominik
Robert K. G. hat geschrieben:Jein! Rückstrahler müssen rot, Seitenstrahler gelb. ABER: Die Aluboxen sind abnehmbar. Somit sind sie streng genommen am Motorrad (wie Kleidung auch) nicht verbaut. Somit gelten für diese keine Prüfzeichen, aber sie zählen bei der HU auch nicht als Rückstrahler. Insofern: dran lassen und weiter fahren.
Gruß
Robert
trabimotorrad hat geschrieben:...
Das mit dem "nicht verbaut" ist mir in Vergangenheit beinahe zum Verhängnis geworden. Ein Top-Case MU? ohne Werkzeug abzubauen sein, dann zählt es als Gepäckstück, ist es nur mit Werkzeug zu entfernen, zählt es als Fahrzeugteil und muß eingetragen werden. Damals hatte ich ein Top-Case mit zwei M8-Schrauben an meiner BMW befestigt. Erst als ich zwei Flügelschrauben zur Demontage vorwesien konnte und OHNE Werzeug, das Teil abbauen konnte, ließ der Sheriff mich knurrend ziehen.
Das wird aber heute in Baden-Würtemberg nicht mehr ganz so eng gesehen
Robert K. G. hat geschrieben:trabimotorrad hat geschrieben:...
Das mit dem "nicht verbaut" ist mir in Vergangenheit beinahe zum Verhängnis geworden. Ein Top-Case MU? ohne Werkzeug abzubauen sein, dann zählt es als Gepäckstück, ist es nur mit Werkzeug zu entfernen, zählt es als Fahrzeugteil und muß eingetragen werden. Damals hatte ich ein Top-Case mit zwei M8-Schrauben an meiner BMW befestigt. Erst als ich zwei Flügelschrauben zur Demontage vorwesien konnte und OHNE Werzeug, das Teil abbauen konnte, ließ der Sheriff mich knurrend ziehen.
Das wird aber heute in Baden-Würtemberg nicht mehr ganz so eng gesehen
Oha! Bei meiner BMW gehen die Seitenkoffer und das Topcase nur mit dem Zündschlüssel abzubauen.Scheinbar gibt es mittlerweile so viele Feinheiten dass nicht mal die Hersteller alles ganz streng einhalten - und keiner merkt es.
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
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