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 Betreff des Beitrags: Freigabe Tarozzi ETZ 251
BeitragVerfasst: 10. März 2009 10:29 
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Hallo,

wer von euch hat eine Freigabebescheinigung für einen Tarozzi Gabelstabi an der MZ ETZ 251 liegen?
Die ABE von der 250er akzeptiert der TÜV leider nicht, ich habe ja eine 251er !?


Fuhrpark: TS 250-1A Bj. 1983, Simson S51E, Simson Sperber Bj. 1971

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 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe Tarozzi ETZ 251
BeitragVerfasst: 10. März 2009 10:33 
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geh zu nem andern prüfer oder erklär dem deppen dass die gabel gleich ist - oder ruf im werk an-da bekommste die auch

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 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe Tarozzi ETZ 251
BeitragVerfasst: 10. März 2009 17:18 
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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Typunabhängig. Siehe Sammelbestellung.

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Gruß
Rudi


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 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe Tarozzi ETZ 251
BeitragVerfasst: 10. März 2009 21:52 
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Die habe ich auch gesichtet, aber mit der Bescheinigung jagt der mich vom Hof.

Link:

http://mzforumcom.mz.funpic.de/Forum/Gu ... arozzi.jpg


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 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe Tarozzi ETZ 251
BeitragVerfasst: 10. März 2009 22:06 
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Was hat der Typ für einen Grund um abzulehnen? Wenn der Stabi Typ MZ-101 ist könnte man den laut Gutachten sogar an eine RT oder einen Charly baumeln, selbst wenn er nicht passt :?:

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Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft


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 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe Tarozzi ETZ 251
BeitragVerfasst: 10. März 2009 22:18 
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Das schreiben von MZ ist schon toll, aber die Qualität der Kopie ist leider zu bescheiden.
Damit braucht man bei uns nicht vorsprechen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe Tarozzi ETZ 251
BeitragVerfasst: 10. März 2009 22:22 
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Die Befürchtung habe ich auch.

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 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe Tarozzi ETZ 251
BeitragVerfasst: 10. März 2009 22:28 
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Ja ok, eine Kopie in der Qualität würe ich auch nicht akzeptieren wenn ich Prüfer wäre. Dann MZ anscheiben und das Gutachten zuschicken lassen, oder Stabi abbauen und TÜV ohne machen lassen :unknown: Laut Gutachten ist das Dingens nicht eintragungspflichtig, die Betrieberlaubnis erlischt also nicht, wenn man den Stabi nach der Prüfung wieder anschraubt. Ist zwar nicht die feine englische, aber in dem Fall unbedenklich...

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 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe Tarozzi ETZ 251
BeitragVerfasst: 6. Mai 2009 19:49 
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Ich hab den Stabi mit dem Gutachten eingetragen bekommen, und andere auch. Hier gibts einige Briefcopien davon im Netz.
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 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe Tarozzi ETZ 251
BeitragVerfasst: 6. Mai 2009 20:50 
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Wie üblich gehts mal wieder nur ums Geld bei den Jungs.

Bin für Abschrauben. Und wenn du schonmal da warst. Frag ihn mal was er haben will, wo doch die Gabeln zur ETZ eindeutig gleich sind. Und wenn er dir sagt welche Bescheinigungen er auszustellen beabsichtigt... sag Schlagwörter wie Teilegutachten und Eintragung... dann sag ihm auch daß er die Kohle ganz sicher nicht kriegen wird und er dich das letzte Mal gesehen hat.

Ich liebe diese Leute einfach. Gleiches Beispiel: Von MZ-B damals eine Stahlflexbremsleitung passend für die 251 Nachwende-ETZ verbaut an ner 250 - war nicht zu machen mit denen - ich hab den Krempel dann verkauft und es ist wohl so, daß ich lieber mit ner 20 Jahre alten Bremsschlauch rumfahren soll, statt mit og. Teil.
Logisch, diese gierige Bande!

Und meine in CNC Arbeit und hochfestem Alu erstellten Nachbau (eigentlich ist die Ausführung so hochwertig, daß Tarozzi [wofür ich eine ABE habe, aber keinen Tarozzi Stabi] dagegen der reinste Rotz ist) hat keine Aussicht durchzugehen und die Jungs sind mir einfach zu doof.

Die Betriebserlaubnis wird nicht erlischen, weil es sich weder um Manipulation am Auspuff oder Motor oder sonst eine Abweichung der Zulassung ist, bzw. die Daten verändert. Lediglich die Frage, ob das Teil eventuell bei einem Unfall eine Rolle spielt, ist ungeklärt.

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Gruß Roger

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 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe Tarozzi ETZ 251
BeitragVerfasst: 6. Mai 2009 20:56 
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Signore Tarozzi

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NOCHMAL HIER FÜR ALLE!

Der Tarozzi braucht nicht eingetragen zu werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Danke Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Auch Aussage vom TÜV hier in NRW von vor einem Monat

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 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe Tarozzi ETZ 251
BeitragVerfasst: 6. Mai 2009 21:04 
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Wenn es noch die alte ABE von Hein Gericke ist - ausgestellt 1985 - so findet dort keine ETZ 251 Erwähnung, sondern die ETZ 250, weil es den Nachfolger noch garnicht gab.

Genaugenommen hat der Fredersteller also recht mit seiner Frage und der yQ§%%& - Verein wird sein Haar in der Suppe erhalten.

Schrift ist 1 mm groß und mit Lupe lesbar, die Photos sind mieseste Kopierquali und ich hoffe immer noch,
meinen Stabi so unterzumogeln - auch wenn bei mir nicht Tarozzi draufsteht ^^.

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Gruß Roger

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 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe Tarozzi ETZ 251
BeitragVerfasst: 6. Mai 2009 21:11 
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Ich weiß nicht was Ihr da alle für Probleme habt, ich hab den Tarozzi sogar an einer ETS mit falscher Gabel und angepaßter Mittelplatte eingetragen bekommen ......

Aufgrund dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung könnte man das Ding sogar an einer BK, RT oder Kiloemme verbauen .... ok, Kiloemme vielleicht nicht, die gab es ja ´92 noch nicht ....

8)

Einfach mal den Prüfer wechseln ....

Klick

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 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe Tarozzi ETZ 251
BeitragVerfasst: 5. August 2009 13:55 
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hab ich grad gefunden, ich weiß nicht, obs schon irgendwo hier hinterlegt ist.

http://www.mz.cx/technik/daten/tarozzi.pdf


Grüße

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 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe Tarozzi ETZ 251
BeitragVerfasst: 5. August 2009 14:02 
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 Betreff des Beitrags: Re: Freigabe Tarozzi ETZ 251
BeitragVerfasst: 5. August 2009 15:54 
an meiner sportstar klebt auch son gabelstabi drannen & ist eingetragen. sicher ist sicher - ich mag keine weinenden vopos.
http://emzet.de.vu/gutachten-zulassung%20etz%20250%20motor%20in%20etz150-sportstar.pdf
gugst du hier.
es gab bei mir keine probleme. habe die kopie des gutachtens vorgelegt & fertig. meine emme ist baujahr 1998.


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