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 Betreff des Beitrags: 1,85X18 Felge auch vorne verwendbar?
BeitragVerfasst: 23. November 2007 12:49 
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Hallo!
Ich wollte mal wissen, ob eine oben genannte Felge bei einer TS150 auch vorne verwendbar ist.
Laut Ersatzteilliste gehört dort ja eigentlich eine 1,60X18 rein.
Macht das einen großen Unterschied, oder ist das gar eintragungspflichtig?


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 Betreff des Beitrags: Re: 1,85X18 Felge auch vorne verwendbar?
BeitragVerfasst: 23. November 2007 12:58 
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EikeKaefer hat geschrieben:
Hallo!
Ich wollte mal wissen, ob eine oben genannte Felge bei einer TS150 auch vorne verwendbar ist.
Laut Ersatzteilliste gehört dort ja eigentlich eine 1,60X18 rein.
Macht das einen großen Unterschied, oder ist das gar eintragungspflichtig?


Ich hatte auf der ETZ251 ursprünglich auch ne 1,60X18 drauf und jetzt ist ne 2,15X18 drauf. Kein Problem, passt. Da es nirgends dokumentiert ist, was da original draufgehört, ist es m.E. auch nicht eintragungspflichtig. Zum Teil wurden doch sogar werksseitig unterschiedliche Felgen verbaut.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 23. November 2007 13:56 
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Schau doch mal in der Download Base nach. Da kannste ein Gutachten vom Reifenwerk Heidenau runterladen, wo die dir die Freigabe für nen K33 auf 1,85x18 fürs Vorderrad bestätigen.


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 Betreff des Beitrags: Re: 1,85X18 Felge auch vorne verwendbar?
BeitragVerfasst: 15. August 2019 20:54 
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Moin moin,

ich suche gerade nach der Freigabe für die 1.85x18-Felge für die ETZ 250 vorne. Konnte bisher leider nirgendwo was finden.

Lt. Neuber/Müller wurde diese ab 1991 bei der ETZ 251 und 301 verbaut. Für die ETZ 250 wird sie aber nicht angegeben, auch nicht als "wahlweise" oder "Ersatz".

Kann da jemand weiterhelfen? Danke schon mal.


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 Betreff des Beitrags: Re: 1,85X18 Felge auch vorne verwendbar?
BeitragVerfasst: 15. August 2019 21:06 
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Beiträge: 12117
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Alter: 78
Thomas hat geschrieben:
EikeKaefer hat geschrieben:
Hallo!
Ich wollte mal wissen, ob eine oben genannte Felge bei einer TS150 auch vorne verwendbar ist.
Laut Ersatzteilliste gehört dort ja eigentlich eine 1,60X18 rein.
Macht das einen großen Unterschied, oder ist das gar eintragungspflichtig?


Ich hatte auf der ETZ251 ursprünglich auch ne 1,60X18 drauf und jetzt ist ne 2,15X18 drauf. Kein Problem, passt. Da es nirgends dokumentiert ist, was da original draufgehört, ist es m.E. auch nicht eintragungspflichtig. Zum Teil wurden doch sogar werksseitig unterschiedliche Felgen verbaut.


Ich täte ne 3.00 nehmen ist wie Viagra bei Ü 60. :ja:

Für den TÜV ist relevant was du auf der Felge fahren darfst und das ist dem Techn. Reifenhandbuch zu entnehmen.
Seit Jahren leider nur noch Online.
Heidenschlau und Co gibt für alles was du wünschst eine Freigabe, da sitzen Kaufleute und keine Techniker.
Der TÜVtler wäscht sich im Zweifel die Hände weil ein Gutachen . . .


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 Betreff des Beitrags: Re: 1,85X18 Felge auch vorne verwendbar?
BeitragVerfasst: 15. August 2019 21:09 
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Beiträge: 2260
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Da bin ich ganz bei Klaus.
Einfach bei Google "MZ ETZ Reifenfreigabe" eingeben.

Sieht dann ungefähr so aus:


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: 1,85X18 Felge auch vorne verwendbar?
BeitragVerfasst: 15. August 2019 22:49 
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1.85 ist die Messfelge für die 90er NQ-Reifen, auch für die 2,75er. Eingetragen muss da eigentlich nichts werden, da die Rad-Reifen-Kombination passt und du dich in den freigegebenen Größen für den Typ bewegst.


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 Betreff des Beitrags: Re: 1,85X18 Felge auch vorne verwendbar?
BeitragVerfasst: 16. August 2019 08:59 
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Ok, dann vielen Dank euch für die Hilfe!


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 Betreff des Beitrags: Re: 1,85X18 Felge auch vorne verwendbar?
BeitragVerfasst: 16. August 2019 09:28 
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Hallo zusammen,
diese Aussage 'Heidenschlau und Co gibt für alles was du wünschst eine Freigabe, da sitzen Kaufleute und keine Techniker.' kann ich so nicht bestätigen.
Da die heutigen Großroller zum Teil auf 16-er Rädern rollen habe ich für unsere Suzuki GN 400, die hinten einen 120/90 - 16-er eingetragen hat wegen einer Freigabe des 120/80 - 16-er Reifens gefragt. (Weil moderner in Gummimischung und Profil als alles, was ich für die Suzi bekomme)
Das wurde leider abgelehnt weil die 2.15-er Felge für diesen Reifen nicht zulässig ist. Ein Freund, der lange Jahre als Zweirad-Mechaniker gearbeitet hat, erklärte mir inzwischen, daß die Reduzierung der Höhe (80 statt 90 % der Breite) den Reifen auf der Felge ev. nicht richtig halten lässt. Klingt mir mit Nachdenken sogar logisch, die 'Spannweite' ändert sich ...
Was ich damit nur sagen will: Heidenau gibt eben NICHT für alles was Du Dir wünschst eine Freigabe ...
Schöne Grüße, Bambi


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