andreschubert6 hat geschrieben:
Hallöchen!
Muß man den solch einen andreren HBZ extra eintragen (z.b. an einer ETZ), bzw. benötigt man da ein Gutachten?
Wenn Du den TÜV und die Zulassungsbehörde etwas sponsern willst, geh hin und lass es eintragen. Wenn nicht spar Dir das Geld oder kauf Dir was schöneres dafür (z.B. einen HBZ

).
Für die MZ wurden verschiedene HBZ oder nur Trommelbremse verbaut und ich glaube nicht, dass es irgendwo vermerkt ist, was jetzt für dieses Modell der originale HBZ war. Von daher dürfte es niemanden jucken, wenn Du einen anderen dranbaust.