An alle Solofahrer, habe auf meine ETZ 250 einen Einzelsitz mit ES Unterschale montiert.(Darunter ist noch Platz für Werkzeug und vielen Ideen für die Unterbringung einer Zentralelektrik). Das Motorrad ist abgemeldet. Ich fahre Solo, möchte aber den Soziusbetrieb beim nächsten TÜV behalten. Die hinteren Fußrasten sind montiert. Ich denke an die Montage einer Rennfahrer-Semmel (Rennbrötchen) direkt auf das Schutzblech. Was sagt der TÜV ?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Wichtig für den Soziusbetrieb sind das Vorhandensein von Fußrasten und einer stabilen Festhaltemöglichkeit (Griff oder Riemen). Der Sitz an sich muß nur mindestens 30 cm lang und sicher befestigt sein. Über die sonstige Beschaffenheit bezüglich Material oder Polsterung gibt es m. W. keinerlei Vorschriften. Ich hab übrigens auch einen Einzelsitz auf meinem Gespann und dahinter eine Siebdruckplatte als Gepäckträger; die wäre notfalls auch als Soziussitz verwendbar:
Dateianhang:
IMG_2655 (1024x768).jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
wichtig ist nur, das 2 Sitze in den Papieren eingetragen sind.Ob wirklich verbaut, ist nicht relevant. Bei der Wiederzulassung meiner Behörden-TS war nur der Fahrersitz dran. Wurde nur gefragt, ob ich in Zukunft auch mal mit 2 Personen fahren wolle. Ansonsten wäre die Maschine als Einsitzer zugelassen worden. Sonst hat sich bisher kein Prüfer dafür interessiert, ob der 2.Sitz montiert war.