Lorchen hat geschrieben:
Aus meiner Sicht bleibt es eine TS mit gültiger HU.
das ja, aber mit m.E. eintragungspflichtigen Veränderungen am Fahrwerk.
Also muß zumindest die Schwinge vorne eingetragen werden, wenn du am Rahmen geschweißt hast, wird das den Prüfer auch interessieren, du könntest ja Löcher reingebraten haben und somit den Rahmen so stark geschwächt haben, dass er nicht mehr sicher ist.
zulässige Schweißarbeiten am Rahmen siehe Neuber Müller 4. Auflage S. 194
_tui_flycompany hat geschrieben:
Kann man an eine 150er ES/TS eine Anhängerkupplung anbauen, wenn ja wie wäre es möglich, was muss ich bezüglich TÜV und Eintragung beachten und welchen Anhänger kann
nach meinem Wissen waren die 125/150er nicht für den Anhängerbetrieb freigegeben (einer der Gründe war wohl das Gußteil am Heck, wenn ich mich richtig erinnere; nur das Verbot siehe Neuber Müller 4. Auflage S.202 ). Du mußt also einen Prüfer finden, der der Meinung ist, die im Werk waren damals Angsthasen und der sich traut das in einem Gutachten festzuhalten.
Alternativ einen Prüfer ohne Ahnung aber mit viel Mut finden
