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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 17. April 2024 19:46 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17240 Wohnort: Gransee Alter: 63
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Moin - ich brauche mal euer Schwarmwissen. Muss bei einem Motorrad, welches ohne Rahmennummer ausgeliefert wurde (jedenfalls ohne in den Rahmen eingeschlagene) zwingend für die Zulassung eine Nummer geschlagen werden? Es geht um eine Nimbus, Bj. 1939 und eine Velocette, Bj. 1955. Nach §59 StVZO und mir voliegenden Infos nicht, erst ab Bj. 1969. Nun ist zugegebenermaßen der §59 schwammig formuliert, aber eine Pflicht dazu trotzdem nirgends rauszulesen. Der Dekra Typ hat mir bei Beiden deshalb die Vollabnahme verweigert (trotz vorligender Briefe - für die Nimbus ja sogar ein EU Brief - dänisch, für die Velo schweizer Brief mit Unbedenklichkeitsbescheinigung). Ja und überhaupt, könne er nicht, Moppeds zu alt und überhaupt. Ich müsse in die Niederlassung nach Oranienburg (die Quali für die Vollabnahme er aber!). Eigenlich ist aber das genietete oder geklebte "Fabrikschild" ausreichend. Hat jemand dazu noch bessere und konkrete Infos? Ich gehe sowieso nicht mehr zur Dekra - je angefangene (!!!) Stunde 200 Euro in der Niederlassung für die Vollabnahme! Ja, ok, der Typ verweigert eh weitere Prüfungen - könnte jetzt aber auch daran liegen, dass ich ihm angeboten habe, ihm eine Nummer in die Stirn zu schlagen, war jetzt vllt. etwas undiplomatisch. Ich war aber sauer... 
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 17. April 2024 20:07 |
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Beiträge: 2031 Wohnort: Oboom
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Bei Erstzulassung vor dem 01.10.1969 kann die FIN auch auf einem angenieteten Schild angebracht sein. -> Übergangsbestimmungen §72 zum §59 (2) StVZO. Da der §72 ja seit 2012 mehrfach "kastriert" wurde muss man sich natürlich die letzte Fassung der StVZO davor beschaffen. Durch die Bestimmungen im aktuellen §72(1) StVZO gelten diese Übergangsregelungen weiter fort.
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Enz-Zett
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 17. April 2024 20:13 |
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Beiträge: 3191 Wohnort: Schossin
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flotter 3er hat geschrieben: Ich gehe sowieso nicht mehr zur Dekra - je angefangene (!!!) Stunde 200 Euro in der Niederlassung für die Vollabnahme! Dass du sauer bist, kann ich nachvollziehen. Deine Hoffnung, wo anders großartig andere Tarife zu bekommen, dagegen nicht. Das ist ja kein Preis, den sich die DEKRA Kraft Wassersuppe aus den eigenen Fingern zutscht, sondern durch die GebOSt vorgegebene Preise. "Der TÜV" oder "Die DEKRA" sind nicht besser oder schlechter. Es hängt immer an der einzelnen Person des Prüfers. Knallköppe und Koryphäen findest du überall. Und manchmal reicht es schon zu warten, bis der eine Feierabend oder Urlaub hat.
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FrankfurterJung
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 18. April 2024 11:25 |
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Beiträge: 238 Wohnort: Hochtaunus
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Eine Vollabnahme dauert aber nur selten eine ganze Stunde oder mehr. Die Vollabnahme der IZH hat vor 4 Jahren ca. 170€ gekostet. Leicht unterschiedlich sind die Tarife also schon, aber im Bereich von 200€ wirst Du schon landen. Wenn die Infos von CJ zu §72 und §59 StVZO so stimmen reicht das angenietete Typenschild.
Frage bei einer anderen Prüfstelle nach. Ob TÜV oder Dekra ist egal, hauptsache der Prüfer ist aufgeschlossen und versteht was du willst. Möglichst in einer Hauptniederlassung in einem größeren Ort, da sind eher die Prüfer die solche Sonderfälle bearbeiten können und dürfen. In den kleinen Prüfstationen findet praktisch nur Standard HU/AU statt.
Kurze Anekdote dazu: Ich habe vor ein paar Tagen ein (neueres bzw. auch schon wieder 30 Jahre altes) Motorrad wieder zugelassen. Mit Eintragung im Schein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten. Bei der ersten TÜV-Prüfstelle war die Auskunft: Die neuen Reifen haben zwar die richtige Größe, sind aber nicht in der ABE enthalten, müssen per §19 Einzelabnahme eingetragen werden. Dies könne man aber nicht durchführen, Terminvereinbarung dafür erst wieder in 4 Wochen möglich. Meine Frage welche Reifen denn in der ABE enthalten und fahrbar sind wurde nicht beantwortet, dies könne man mir weder raussuchen noch Auskunft geben. Bei der zweiten TÜV-Prüfstelle 20km weiter und zwei Wochen später: Die ABE des Motorrads enthält gar keine Reifenfabrikatsbindung, alles in Ordnung mit den neuen Reifen, Einzelabnahme braucht es gar nicht. Bitte sehr und gute Fahrt.....
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kutt
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 18. April 2024 11:34 |
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Technischer Admin |
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------ Titel ------- AmForumSchrauber Mr. Kardan
Beiträge: 18426 Wohnort: Freiberg Alter: 46
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flotter 3er hat geschrieben: Ja, ok, der Typ verweigert eh weitere Prüfungen - könnte jetzt aber auch daran liegen, dass ich ihm angeboten habe, ihm eine Nummer in die Stirn zu schlagen, war jetzt vllt. etwas undiplomatisch. Ich war aber sauer...  Du weißt schon, daß du den Prüfer dann aber immer dabei haben mußt, wenn du mal ne Runde drehen willst?
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Dieter
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 18. April 2024 12:00 |
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Beiträge: 4044 Wohnort: Dortmund Alter: 68
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Das ist dann doch das Problem des Prüfers. Der muss dann halt jedesmal in allerkürzester Zeit zur Verfügung stehen. Gruß Dieter
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 18. April 2024 12:03 |
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Beiträge: 2031 Wohnort: Oboom
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Quelle: StVZO-Kommentar mit Nebenvorschriften Stand: Oktober 2023 Dateianhang: $matches[2] Vorwort im Kommentar Dateianhang: Vorwort Kommentar zum §72 alt.jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 18. April 2024 16:13 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17240 Wohnort: Gransee Alter: 63
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kutt hat geschrieben: flotter 3er hat geschrieben: Ja, ok, der Typ verweigert eh weitere Prüfungen - könnte jetzt aber auch daran liegen, dass ich ihm angeboten habe, ihm eine Nummer in die Stirn zu schlagen, war jetzt vllt. etwas undiplomatisch. Ich war aber sauer...  Du weißt schon, daß du den Prüfer dann aber immer dabei haben mußt, wenn du mal ne Runde drehen willst? Ich hätte ja das aktuelle Datum genommen - oder die Kontoverbindung der Prüfstelle ... 
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TS Paul
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 18. April 2024 17:12 |
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------ Titel ------- Vapekiller
Beiträge: 6563 Wohnort: Lothra/ Thür. Alter: 42
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Da wäre ich ja zu gerne dabei gewesen🤓
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 18. April 2024 17:14 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4293 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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Ich stelle sofort Schlagzahlen zur verfügung um dem Prüfer damit einzustempeln😁
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 18. April 2024 18:24 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17240 Wohnort: Gransee Alter: 63
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TS Paul hat geschrieben: Da wäre ich ja zu gerne dabei gewesen🤓  alter Voyeur...
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 18. April 2024 18:32 |
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Beiträge: 2031 Wohnort: Oboom
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Je nach Alter, also geboren vor dem 01.10.69, könntest du dem Typen aber auch ein Schild annieten. Dann merkt sich das besser....
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 19. April 2024 10:13 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17240 Wohnort: Gransee Alter: 63
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Sooo, der GTÜ Mensch war ein wenig koperativer. Aber nur ein wenig... Er benötigt zwingend ein Datenblatt von einer ofiziellen Datenblattstelle. Ich denke also TÜV Nord, Dekra in Cottbus o.Ä. Jemand noch eine bessere Idee?
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3einhalb
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 19. April 2024 12:30 |
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Beiträge: 750 Wohnort: Nordharz Alter: 64
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Moin Gehts um die Velocette LE ? Würde dir da ne Briefkopie (deutsche Zulassung) weiterhelfen ? Ist doch auch ne 200er MK 2 , oder ? Ginge nur leider nicht sehr schnell , bin grad nicht da wo der Brief ist
Ralf
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 21. April 2024 14:50 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17240 Wohnort: Gransee Alter: 63
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3einhalb hat geschrieben: Moin Gehts um die Velocette LE ? Würde dir da ne Briefkopie (deutsche Zulassung) weiterhelfen ? Ist doch auch ne 200er MK 2 , oder ? Ginge nur leider nicht sehr schnell , bin grad nicht da wo der Brief ist
Ralf Danke, nett von dir - ich habe hier aber noch eine 2te Velo zu stehen - mit deutschen Papieren! Nützt aber nix, darf angeblich alles nicht mehr verwendet werden, muss zwingend ein Datenblatt sein. Für Beide - auch für die Nimbus... 
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ea2873
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 21. April 2024 15:38 |
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Beiträge: 7859 Wohnort: Regensburg
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flotter 3er hat geschrieben: , muss zwingend ein Datenblatt sein. Für Beide - auch für die Nimbus...  nach meinem Wissen hat der TÜV und vermutlich auch die Dekra für alle nicht komplett exotischen Fahrzeuge die Datenblätter online abrufbar. Frag doch mal unsere bekannten TÜV Prüfer hier per PN.
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Matze_2
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 22. April 2024 17:03 |
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Beiträge: 536 Alter: 48
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Vielleicht hilft dir ein Anruf beim TÜV Duderstadt weiter. Der Kerl bekommt aus ganz Deutschland Nimbus-Mopeds zur Abnahme vorgestellt, da hier irgendwo in der Nähe einer der wenigen Schrauberwerkstätten aktiv ist. War beim letzten Tüv-Besuch erstaunt was er da stehen hatte... Ein schöner längs eingeklöppelter Reihenvierzylinder ... Rossi (aus dem Forum) kann da evtl direkten Kontakt herstellen. Dateianhang: $matches[2] Dateianhang: $matches[2] Dateianhang: $matches[2] Dateianhang: IMG20240321130906(1).jpg
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3einhalb
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 22. April 2024 18:15 |
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Beiträge: 750 Wohnort: Nordharz Alter: 64
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Stellt sich die Frage ab wann es exotisch genug ist um kein Datenblatt zu finden . Aber was dann ? Geht das dann garnienichtmehr ?
Ralf
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TS-Willi
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 22. April 2024 21:39 |
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Beiträge: 1340 Wohnort: Rendsburg SH Alter: 65
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Bei den Fahrzeugabnahmen ist es schon schlau zwischen Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen zu unterscheiden. Die Technische Prüfstelle bei dir ist die DEKRA, am besten in die Niederlassung fahren und dort einmal vorsprechen. Falls es da klemmt, kann man freundlich beim Träger der TP anfragen, der heißt DEKRA e.V. Dresden und sitzt in Klettwitz. https://www.dekra.de/de/importfahrzeug-zulassung/
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 23. April 2024 10:26 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17240 Wohnort: Gransee Alter: 63
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TS-Willi hat geschrieben: Bei den Fahrzeugabnahmen ist es schon schlau zwischen Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen zu unterscheiden.
Mag sein - früher... Das Monopol ist aber seit ca. 2 Jahren gefallen, Abnahmen darf jetzt jede Organisation machen, wenn die Kollegen die Quali dafür haben.
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TS-Willi
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 23. April 2024 11:48 |
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Beiträge: 1340 Wohnort: Rendsburg SH Alter: 65
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Ist bekannt, dürfen und können ...
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 23. April 2024 13:01 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17240 Wohnort: Gransee Alter: 63
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TS-Willi hat geschrieben: Ist bekannt, dürfen und können ... Ja, aber die, die sich dämlich angestellt hat, war die Dekra, der ehemalige Monopolist hier... 
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kachelofen
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 23. April 2024 13:28 |
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Beiträge: 513
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Vor mehr als 20 Jahren musste ich FGNummern schon einschlagen lassen, das hat der TÜV gefordert.
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EmmasPapa
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 23. April 2024 13:47 |
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Beiträge: 5298 Wohnort: Nuthe-Urstromtal Alter: 52
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kachelofen hat geschrieben: Vor mehr als 20 Jahren musste ich FGNummern schon einschlagen lassen, das hat der TÜV gefordert. Das war dann damals schon Willkür.
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 23. April 2024 13:57 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17240 Wohnort: Gransee Alter: 63
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EmmasPapa hat geschrieben: kachelofen hat geschrieben: Vor mehr als 20 Jahren musste ich FGNummern schon einschlagen lassen, das hat der TÜV gefordert. Das war dann damals schon Willkür. Wenn vor 1969 gebaut, ja, dann war es Willkür.
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kachelofen
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 23. April 2024 14:58 |
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Beiträge: 513
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flotter 3er hat geschrieben: Wenn vor 1969 gebaut, ja, dann war es Willkür. Nein, Später, ich glaube 75
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 23. April 2024 15:21 |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17240 Wohnort: Gransee Alter: 63
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kachelofen hat geschrieben: flotter 3er hat geschrieben: Wenn vor 1969 gebaut, ja, dann war es Willkür. Nein, Später, ich glaube 75 Dann war es korrekt.
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EmmasPapa
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 23. April 2024 16:16 |
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Beiträge: 5298 Wohnort: Nuthe-Urstromtal Alter: 52
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kachelofen hat geschrieben: flotter 3er hat geschrieben: Wenn vor 1969 gebaut, ja, dann war es Willkür. Nein, Später, ich glaube 75 Und wieso hatte der 75er Rahmen keine Nummer? Normal hätte er eine haben müssen. War es ein Import?
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kachelofen
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 23. April 2024 18:56 |
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Beiträge: 513
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EmmasPapa hat geschrieben: Und wieso hatte der 75er Rahmen keine Nummer? Normal hätte er eine haben müssen. War es ein Import? War ein Auto aber das spielt dabei eigendlich keine Rolle.
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Der Sterni
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 23. April 2024 20:11 |
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Beiträge: 690
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Das bekommen die Amis bis heute nicht geschissen Rahmennummern in Autos einzupicken. Immer wieder eine Freude ein solches Fahrzeug über den Einbürgerungstest zu hiefen.
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ets_g
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Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zum Einschlagen der FIN in den Rahmen? Verfasst: 25. April 2024 09:36 |
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Beiträge: 1051 Wohnort: mv Alter: 50
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