Rahmen, Räder, Dämpfung, Bremsen.
21. Oktober 2016 11:25
Mahlzeit mitenander,
es geistern hier im forum immer mal wieder kleine auszüge/teilabschnitte von den ganzen zulässigen und nicht zulässigen werksseitigen umbauten herum. Könnte man solche beiträge nicht gleich in die "Wissensdatenbank" übernehmen? Der Beitrag der dort unter dem stichwort "Umbaurichtlinien" zu finden ist, ist scheinbar nicht ganz so vollständig in seiner gesamtheit der ganzen änderungs vorgaben welche zulässig sind.
Wenn ich nach umbau TS250/1 scheibenbremse suche, dann wird dort garnicht drauf eingeganen. In anderen Threads gibts dann hinweise dazu das es von MZ direkt ne vorgabe gibt das man z.b. mit ETZ lenkkopf oder TS lenkkopf arbeiten darf und das es dafür wieder spezielle vorgaben gibt welche früher nur in den Vertragswerkstätten bekannt waren bzw. das nur vertragswerkstätten diese umbauten ausführen durften.. na klasse wo gibts denn noch vertragswerkstätten
warum macht man so ein Geheimnis drum?
21. Oktober 2016 19:23
Scheibenbremse TS 250/1 in "Suche" eingeben und du bekommst über 100 Seiten Auskunft.
Schreib deine Frage dann wird dir schon Auskunft gegeben.
Du hast eine TS 250/1 und möchtest vorne eine Scheibenbremse einbauen.
Dann brauchst du die:
Gabelbrücken der ETZ 250
Vorderachse der ETZ
Gleit-/Tauchrohr rechts mit Bremszangenaufnahme
Nabe für Scheibenbremse
Handbremszylinder/ Radbremszylinder, Bremsleitung
Das sind die Minimalteile.
Die TS 250/1 Gabelbrücken kannst du auch beibehalten, dazu sollte dir ein Kundigerer weiter helfen.
Da gibt er kleine Schwierigkeiten vom Platz her bei dem RBZ/Speichen und den Abdeckscheiben an den Radlagern.
Grund: Die Holmabstände sind bei der TS 5 mm schmaler
Ich glaube kaum, dass ich dir was neues aufgezählt habe.
Eine Umbaubescheinigung/erlaubnis für den TÜV wird schon jemand beisteuern können.
Gruß Klaus
21. Oktober 2016 22:13
Der Text steht nicht in der Umbaurichtlinie sondern nur in einer Sonder-Info, die an Vertragswerkstätten ging, weil zu Beginn der Umrüstsatz nur hier offiziell eingebaut werden durfte.
-rt- hat geschrieben:warum macht man so ein Geheimnis drum?
Wer fragt bekommt sie. Warum auch nicht? Hier macht niemand Geheimnisse drum. Nur einfach downloaden ist dann aber auch mehr Google als MZ-Forum.com
Umbau.png
-rt- hat geschrieben:Könnte man solche beiträge nicht gleich in die "Wissensdatenbank" übernehmen?
Im Normalfall betrachte ich das ganze Forum als
Wissensdatenbank. Du kannst das Bild aber gern in die explizite Wissensdatenbank einstellen. Das kann jeder User. Nur ich persönlich werde nicht entscheiden, was alles dahin soll und was nicht. Dafür gibt es für mich zuviele interessante Themen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
22. Oktober 2016 09:37
Klaus P. hat geschrieben:Scheibenbremse TS 250/1 in "Suche" eingeben und du bekommst über 100 Seiten Auskunft.
Schreib deine Frage dann wird dir schon Auskunft gegeben.
Du hast eine TS 250/1 und möchtest vorne eine Scheibenbremse einbauen.
Dann brauchst du die:
Gabelbrücken der ETZ 250
Vorderachse der ETZ
Gleit-/Tauchrohr rechts mit Bremszangenaufnahme
Nabe für Scheibenbremse
Handbremszylinder/ Radbremszylinder, Bremsleitung
Das sind die Minimalteile.
Die TS 250/1 Gabelbrücken kannst du auch beibehalten, dazu sollte dir ein Kundigerer weiter helfen.
Da gibt er kleine Schwierigkeiten vom Platz her bei dem RBZ/Speichen und den Abdeckscheiben an den Radlagern.
Grund: Die Holmabstände sind bei der TS 5 mm schmaler
Ich glaube kaum, dass ich dir was neues aufgezählt habe.
Eine Umbaubescheinigung/erlaubnis für den TÜV wird schon jemand beisteuern können.
Gruß Klaus
Moin
Paßt dann auch der Lenkeranschlag?
Danke
Gruß vom Biebsch
22. Oktober 2016 09:48
Biebsch, das weißt du doch selbst,
dass die dann nicht mehr zu gebrauchen ist.
Gruß Klaus
22. Oktober 2016 10:24
Woher soll ich`s wissen?
Das neue Projekt liegt seit 3-4 Jahren in der Ecke neben der Motek....
22. Oktober 2016 10:29
Mit den Umbaurichtlinien ist immer so eine Sache. Diese kann man zwar als Anhaltspunkt verwenden, jedoch sind individuelle Ideen durchaus umsetzbar.
Letztendlich muss der Umbau technisch i.O. sein, dann ist es mit dem TÜV auch kein Problem.
z.B. habe ich zur Scheibenbremse auch noch einen ETZ Motor verbaut.
Durch den Einsatz u.a. eines ETZ251 Krümmers konnte das Platzproblem zum Vorderrad gut gelöst werden.
Neuere Bauteile sind in den Richtlinien, weil es sie noch nicht gab, nicht berücksichtigt.
22. Oktober 2016 10:29
biebsch666 hat geschrieben:Woher soll ich`s wissen?
Das neue Projekt liegt seit 3-4 Jahren in der Ecke neben der Motek....
Dann habe ich falsch gedacht
den Halter an der TS habe ich entfernt und die Rahmnr. wie bei der ETZ, ein na ja .........
Gruß Klaus
22. Oktober 2016 11:35
-rt- hat geschrieben:Mahlzeit mitenander,
es geistern hier im forum immer mal wieder kleine auszüge/teilabschnitte von den ganzen zulässigen und nicht zulässigen werksseitigen umbauten herum. Könnte man solche beiträge nicht gleich in die "Wissensdatenbank" übernehmen? Der Beitrag der dort unter dem stichwort "Umbaurichtlinien" zu finden ist, ist scheinbar nicht ganz so vollständig in seiner gesamtheit der ganzen änderungs vorgaben welche zulässig sind.
Wenn ich nach umbau TS250/1 scheibenbremse suche, dann wird dort garnicht drauf eingeganen. In anderen Threads gibts dann hinweise dazu das es von MZ direkt ne vorgabe gibt das man z.b. mit ETZ lenkkopf oder TS lenkkopf arbeiten darf und das es dafür wieder spezielle vorgaben gibt welche früher nur in den Vertragswerkstätten bekannt waren bzw. das nur vertragswerkstätten diese umbauten ausführen durften.. na klasse wo gibts denn noch vertragswerkstätten
warum macht man so ein Geheimnis drum?
Servus,
es gab natürlich vom Werk ein ganzes Heft mit Umbaurichtlinien.
Umbaurichtlinien.jpg
Liegt hier vor mir.
Leider wird es dir nicht helfen,da es nur Fahrzeuge bis 1976 beinhaltet( Scheibenbremse bzw. ETZ sind da bekanntlich noch nicht gebaut worden).
(((Aber falls du einen Superelastik an die/2 bauen möchtest steht hierdrin das es genemigt wurde .

)))
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
22. Oktober 2016 14:29
Klaus P. hat geschrieben:biebsch666 hat geschrieben:Woher soll ich`s wissen?
Das neue Projekt liegt seit 3-4 Jahren in der Ecke neben der Motek....
Dann habe ich falsch gedacht
den Halter an der TS habe ich entfernt und die Rahmnr. wie bei der ETZ, ein na ja .........
Gruß Klaus
Gab es was Offizielles von MZ, wie mit dem Lenkanschlag zu verfahren ist?
Danke
Gru vom Biebsch
22. Oktober 2016 15:07
Kann ich nicht sagen,
glaube ich aber nicht, die Umbauten waren damals ja nicht so vorgesehen und Motek noch in der Schule.
Aber was in dem Link vom Christof zu den ETZ Gabelbrücken im TS Rahmen steht ist erstaunlich, aber es stimmt.
Meine EML Gabel im TS Rahmen mit ETZ Motor,
da wollte ich den Sebring Krümmer einbauen, ich habe nicht schlecht gestaunt.
Ob der Serien ETZ Krümmer passt habe ich nicht probiert.
Gruß Klaus
24. Oktober 2016 13:47
Danke Christof, das ist doch mal hilfreich zumal man damit beim TÜV dann weniger sorgen haben muss ob die das eintragen.
Weißt doch sonst jemand mal den graukitteln nach das sich der verkürzte radstand nicht negativ "gefährlich" auf das fahrverhalten auswirkt ...
28. Oktober 2016 18:12
Klaus P. hat geschrieben:Ob der Serien ETZ Krümmer passt habe ich nicht probiert.
Das weicht zwar vom Thema ab, wird aber in der Info auch beschrieben. Deswegen setze ich hier mal das ganze Blatt ein. Übrigens wird mit Bremsgegenhalter die Ankerplatte gemeint, nicht die anschraubbare Strebe.
Umbau.png
biebsch666 hat geschrieben:Gab es was Offizielles von MZ, wie mit dem Lenkanschlag zu verfahren ist?
Ja, gab es. Das steht unter Absatz 3.1 oben bzw. der Rest steht unten.
FGSTNR.png
Eisenschwein 1968 hat geschrieben:Leider wird es dir nicht helfen,da es nur Fahrzeuge bis 1976 beinhaltet( Scheibenbremse bzw. ETZ sind da bekanntlich noch nicht gebaut worden).
Die Info zum Scheibenbremsumbau ging nur an Händler. Die Richtlinie zur Identifizierung und zum Umbau war dagegen für jeden MZ-Fahrer erhältlich und lag auch bei der VP aus. Diese wurde auch immer an die Modelle angepasst, die gerade produziert wurden oder wofür noch die 10jährige Ersatzteilversorgungspflicht bestand.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
15. Januar 2023 17:46
Über eine Aktualisierung der "Umbaurichtlinien" wurde 1989 berichtet:
Neues Deutschland 16-09-1989:

Weitere Artikel zum Thema Umbauten:
Berliner Zeitung 02-09-1978:

Neues Deutschland 23-08-1975:

Zu dieser 3. Auflage gibt es diesen Hinweis:
"MZ-Richtlinie zur Identifizierung und zum Umbau von MZ-Motorrädern, Sonderinformation zur 3. auflage (1989) der MZ-Umbaurichtlinie
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 31071 VEB Motorradwerke Zschopau und Nachf., Nr. 25131A
Benutzung im:
Staatsarchiv Chemnitz
MZ-Richtlinie 1989.png
(Quelle:
https://archiv.sachsen.de/archiv/bestan ... 52eb1d76fd )
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von
samyb am 15. Januar 2023 17:59, insgesamt 1-mal geändert.
15. Januar 2023 17:53
Wenn ich bei meinen Suchen z.B. "ETZ 250" eingebe, um das Gesuchte weiter einzugrenzen, wird das vom Suchroboter immer ignoriert, da zu kurz. Was mache ich da falsch?
15. Januar 2023 23:07
Nahmd ... ich will jetzt mal nicht zuviel versprechen, aber ich habe dieses Heft wahrscheinlich in meinem kleinen Archiv,
war mir zwar sicher, daß ich es schonmal in unserer Wissensdatenbank gespeichert hatte, aber es ist weg.
Sobald ich morgen zu Hause bin, werde ich mal abtauchen und suchen. Mal sehen, ob ich helfen kann ...
16. Januar 2023 08:45
Das Heftchen findest du hier:
kb.php?a=72Gruß
Dieter
16. Januar 2023 18:20

... genau Dieter ... das isser ! ich dachte schon, er ist verschwunden, werde ihn in unsere Datenbank verschieben.
Da findet man ihn dann auch leichter

das Originalprospekt liegt noch trocken und warm bei mir im Archiv.
Powered by phpBB © phpBB Group.
phpBB Mobile / SEO by Artodia.