Hallo,
ich habe nichts weggeworfen, also Unterlagen meiner damaligen beiden MZ aufbewahrt (daher wußte ich noch wieviel ich für meine ETS 1972 bei Neckermann bezahlt habe). Ich habe i den alten Unterlagen geschmökert und Folgendes gefunden:
Ich habe ein Schreiben des VEB Motorradwerk Zchopau vom 2.9.1974 an mich, in dem die Verwendung des Metzler 3.25x16 statt 3.50x16 erlaubt wurde.
Der Nachteil sei nicht verschwiegen, bei meiner damaligen Eintragung (auch noch vorhanden) beim Tüv wurde das zulässige Gesamtgewicht um 15kg auf 305kg reduziert.