TS 150 Seitenständer mit 1 ( einer ) Feder nicht zulässig?

Hatte eben mit 'nem Sachverständigen telefoniert um wie bereits im Forum geschrieben meine TS einer Vollabnahme zu unterziehen.
Nun erfuhr ich im voraus (vom selben der unsere RT 125 abnahm), dass mein Seitenständer mit einer Feder nicht zulässig ist!?
Ich solle eine 2. nachrüsten oder mir 'nen anderen Ständer besorgen mit 2 Federn.
Hat jemand 'nen Bild von einem umgebauten Seitenständer oder von einem mit 2 Federn?
Nun erfuhr ich im voraus (vom selben der unsere RT 125 abnahm), dass mein Seitenständer mit einer Feder nicht zulässig ist!?
Ich solle eine 2. nachrüsten oder mir 'nen anderen Ständer besorgen mit 2 Federn.
Hat jemand 'nen Bild von einem umgebauten Seitenständer oder von einem mit 2 Federn?